Samstag, März 25, 2023

Wasserkraft-Anlage in Stockum: „Es erfolgt kein illegaler Betrieb”

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Sto­ckum. Der Fische­rei­ver­band NRW for­dert schon lan­ge die Still­le­gung von klei­nen Was­ser­kraft­an­la­gen. Begrün­dung: Die Schä­den an der Fisch­fau­na sei­en immens, wie wis­sen­schaft­li­che Stu­di­en zei­gen würden.

Ins Visier des Fische­rei­ver­ban­des, der nach eige­nen Anga­ben rund 250.000 Ang­ler in NRW ver­tritt, ist auch die pri­va­te Anla­ge im Müh­len­gra­ben, ein Neben­arm der Lip­pe, in Sto­ckum gera­ten. Betrei­ber Chris­ti­an Rasche wehrt sich im Gespräch mit WERN­Eplus gegen den Vor­wurf, sein klei­nes Was­ser­kraft­werk nicht geset­zes­kon­form zu betrei­ben. Auch Dr. Micha­el Dete­ring, der bekannt­lich rund um das benach­bar­te Sto­cku­mer Wehr im Haupt­arm eine Was­ser­kraft-Neu­an­la­ge plant, betont: „Wer hier von Rechts­wid­rig­keit spricht, hat das Was­ser- und Geneh­mi­gungs­recht nicht verstanden.“

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Die Fak­ten: Der Fische­rei­ver­band hat beim Land NRW eine Peti­ti­on gegen die Altanla­ge in Sto­ckum gestar­tet. Der Peti­ti­ons­aus­schuss des Land­ta­ges hat sich aber par­tei­über­grei­fend im März 2022 für den wei­te­ren Betrieb aus­ge­spro­chen, dar­auf­hin hat die Inter­es­sen­ver­tre­tung der Ang­ler Kla­ge gegen die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg eingereicht.

„Von den rund 60 Kilo­watt­stun­den, die wir erzeu­gen, benö­ti­ge ich nur 16 Pro­zent für mei­nen Betrieb, die rest­li­chen 84 Pro­zent wer­den für die All­ge­mein­heit ins Netz gespeist. Dafür haben wir schon vor 30 Jah­ren einen Umwelt­preis der Stadt Wer­ne, die genau wie die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg hin­ter uns steht, gewon­nen“, sagt Chris­ti­an Rasche.

Auf Nach­fra­ge bei der Bezirks­re­gie­rung Arns­berg bestä­tigt Spre­cher Chris­toph Söbbeler:„Für die 1. Tur­bi­ne der Altanla­ge liegt eine Bau- und Betriebs­ge­neh­mi­gung vor. Die Betriebs­ge­neh­mi­gung der 2. Tur­bi­ne ist aus­ge­lau­fen. Ein neu­er Geneh­mi­gungs­an­trag wur­de bereits gestellt. Typi­scher­wei­se gel­ten die Rege­lun­gen der bis­he­ri­gen Betriebs­ge­neh­mi­gung bis zur Ertei­lung einer neu­en Geneh­mi­gung wei­ter. Dies ist bei Was­ser­kraft­an­la­gen nicht unüb­lich. Daher muss klar­ge­stellt wer­den, dass kein ille­ga­ler Betrieb erfolgt.“ 

 „Wir befin­den uns in Gesprä­chen, die Anla­ge zur Gewähr­leis­tung des Fisch­schut­zes mit einem neu­en Rechen mit 15 Mil­li­me­ter Stab­ab­stand, statt 20 Mil­li­me­ter, auszustatten.“

Chris­toph Söb­be­ler, Spre­cher der Bezirks­re­gie­rung Arnsberg

Zum einen sei frag­lich, ob für die Tur­bi­ne 2 über­haupt eine Geneh­mi­gung hät­te erteilt wer­den müs­sen, da der Umfang des erteil­ten Alt­rechts auch den Betrieb der Tur­bi­ne 2 abdeckt. Doch selbst wenn der Betrieb der Tur­bi­ne 2 der­zeit ohne Erlaub­nis wäre, führt dies nicht zwin­gend zur Still­le­gung, son­dern hat die zustän­di­ge Behör­de nach pflicht­ge­mä­ßem Ermes­sen über die Kon­se­quen­zen zu ent­schei­den. Einem Erlaub­nis­ver­fah­ren kom­me dabei gegen­über einer Still­le­gung der Vor­rang zu, erläu­tert Söbbeler.

 „Wir befin­den uns in Gesprä­chen, die Anla­ge zur Gewähr­leis­tung des Fisch­schut­zes mit einem neu­en Rechen mit 15 Mil­li­me­ter Stab­ab­stand, statt 20 Mil­li­me­ter, aus­zu­stat­ten“, sagt der Spre­cher der Bezirks­re­gie­rung. „Es hat etwas län­ger gedau­ert, aber nun ist der Rechen fer­tig. Ich bin mir sicher, dass wir in Sachen Betriebs­ge­neh­mi­gung bald Voll­zug mel­den kön­nen“, bestä­tigt Chris­ti­an Rasche.

Die Pla­nung, die Errich­tung und der Betrieb von Anla­gen zur Ener­gie­ge­win­nung aus rege­ne­ra­ti­ven Quel­len stün­den zudem im über­ra­gen­den öffent­li­chen Inter­es­se und im Inter­es­se der öffent­li­chen Sicher­heit. Die vom Lan­des­fi­sche­rei­ver­band gericht­lich gefor­dert Still­le­gung betrach­tet die Bezirks­re­gie­rung daher „zum jet­zi­gen Zeit­punkt als unver­hält­nis­mä­ßig“. In die­sem Sin­ne habe auch der Peti­ti­ons­aus­schuss im Hin­blick auf den Grund­satz der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit zu beden­ken gege­ben, dass durch eine sofor­ti­ge Still­le­gung der Anla­ge für die Durch­gän­gig­keit des Gewäs­sers ins­ge­samt nichts gewon­nen wer­de, aller­dings eine jähr­li­che Strom­erzeu­gung von vie­len Kilo­watt­stun­den unmit­tel­bar ver­lo­ren gin­ge, heißt es weiter. 

„Tote Fische durch die Anla­ge gibt es im Müh­len­gra­ben nicht.“

Chris­ti­an Rasche, Betrei­ber der Was­ser­kraft­an­la­ge in Stockum

Der­zeit wird geprüft, ob das benach­bar­te Sto­cku­mer Wehr auf der Lip­pe dau­er­haft zu erhal­ten ist oder die Stau­hö­he zuguns­ten der Errei­chung Zie­le der Was­ser­rah­men­richt­li­nie abge­senkt oder ganz ent­fal­len soll. „Vor einer end­gül­ti­gen Ent­schei­dung dürf­te dem Betrei­ber der bestehen­den Was­ser­kraft­an­le­ge kaum zumut­bar sein, umfang­rei­che Inves­ti­ti­ons­maß­nah­men zur Her­stel­lung der Fisch­durch­gän­gig­keit durch­zu­füh­ren“, stellt Chris­toph Söb­be­ler wei­ter fest.

Chris­ti­an Rasche pflegt übri­gens zum benach­bar­ten Angel­ver­ein ein gutes Ver­hält­nis. „Man hilft sich unter­ein­an­der. Und auch die Ang­ler, die an mei­ner Was­ser­kraft­an­la­ge ihrem Hob­by nach­ge­hen, haben sich bei mir noch nie beschwert. Tote Fische durch die Anla­ge gibt es im Müh­len­gra­ben nicht“, bemerkt der Betreiber.

Ein Arti­kel über die geplan­te neue Was­ser­kraft­an­la­ge in Sto­ckum und deren Wider­stän­de fin­den Sie hier.

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