Dienstag, Mai 30, 2023

Neuregelung für Osterfeuer kommt – 2023 nach bisherigem Muster

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Wer­ne. Die Oster­feu­er 2023 kön­nen noch nach den bis­he­ri­gen Rege­lun­gen ange­mel­det und abge­brannt wer­den. Eine Neu­fas­sung der Ver­ord­nung für die Brauch­tums­feu­er sei indes schon in Arbeit, teil­te Dezer­nen­tin Kor­du­la Mer­tens jetzt im Aus­schuss für Sozia­les, öffent­li­che Ord­nung, Inte­gra­ti­on und Inklu­si­on mit. 

In einer der nächs­ten Sit­zun­gen soll die Neu­fas­sung in dem Gre­mi­um auf die Tages­ord­nung kom­men und ab 2024 in Kraft tre­ten. Auch im Aus­schuss: Aus­bil­dungs­pla­nung für die Rettungswache.

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Sicher­lich hät­ten die Vor­be­rei­tun­gen für die Oster­feu­er an vie­len Stel­len bereits begon­nen, sodass eine Umset­zung nach den künf­ti­gen Rege­lun­gen zu kurz­fris­tig gekom­men wäre, erläu­ter­te Mer­tens im Aus­schuss zum The­ma Osterfeuer.

Die Brauch­tums­feu­er zu Ostern haben eine lan­ge Tra­di­ti­on und sind belieb­te Treff­punk­te. Auf der ande­ren Sei­te belas­te­ten aber auch Fein­staub und Qualm die Luft, wür­den CO2 und ande­re Gift­stof­fe frei­ge­setzt, ord­ne­te die Ver­wal­tung bereits im März in einer Mit­tei­lung zu den Oster­feu­ern ein. Mit Blick auf den Kli­ma- und Umwelt­schutz soll des­halb eine Neu­re­ge­lung erfolgen.

Fort­bil­dung zum Notfallsanitäter

Der Ret­tungs­dienst der Stadt Wer­ne ist rund um die Uhr bereit, um im Ernst­fall für die Men­schen­ret­tung zur Stel­le zu sein. Die bei­den Ret­tungs­wa­gen und ein Not­arzt­wa­gen wer­den im Rah­men die­ses 24-Stun­den-Diens­tes mit Not­fall­sa­ni­tä­tern, Ret­tungs­sa­ni­tä­tern und Ret­tungs­as­sis­ten­ten besetzt. Das Berufs­bild Ret­tungs­as­sis­tent läuft 2027 aus. Für die Ret­tungs­wa­che Wer­ne gilt, dass min­des­tens 70 Pro­zent der Bediens­te­ten Not­fall­sa­ni­tä­tern sein müssen.

Um künf­tig auch genü­gend Not­fall­sa­ni­tä­ter in Bereit­schaft zu haben, will man mit der Fort­bil­dung zwei­er Ret­tungs­sa­ni­tä­ter aus eige­ner Kraft per­so­nel­le Res­sour­cen schaf­fen. Denn wie Mer­tens in dem Gre­mi­um beton­te, gehö­ren Nach­be­set­zun­gen für die Ret­tungs­fahr­zeu­ge zum All­tag. Grün­de sei­en der Aus­fall wegen Schwan­ger­schaft unmit­tel­bar nach Fest­stel­lung, Krank­heits­fäl­le oder der Wech­sel zu ande­ren Arbeit­ge­bern, erläu­ter­te sie. Das füh­re dazu, das ins­be­son­de­re Not­fall­sa­ni­tä­ter von allen Wachen drin­gend gesucht wür­den, heißt es in der Beschlussvorlage.

Wäh­rend bereits ein Mit­ar­bei­ter der Wer­ner Ret­tungs­wa­che seit zwei Jah­ren zum Not­fall­sa­ni­tä­ter aus­ge­bil­det und 2024 sei­nen Abschluss machen wird, wol­len nun zwei wei­te­re Ret­tungs­sa­ni­tä­ter im Rah­men ihrer unbe­fris­te­ten Arbeits­ver­trä­ge eine fünf Jahr dau­ern­de, dienst­be­glei­ten­de Aus­bil­dung zum Not­fall­sa­ni­tä­ter ange­hen. Dabei wür­den sie im Schicht­plan so ein­ge­setzt, dass kei­ne gleich­zei­ti­ge Abwe­sen­heit ent­stün­de. Bei einem Start in 2023 daue­re die Aus­bil­dung dann bis 2028.

In der Aus­bil­dungs­zeit sind die bei­den Ret­tungs­kräf­te mit 7.400 Stun­den auf der Ret­tungs­wa­che, 720 Stun­den in der Kli­nik und mit 2280 Stun­den in der Schu­le ver­tre­ten. Für die Kos­ten der Fort­bil­dung sol­len im Bud­get­plan ab 2023 pro Per­son und über fünf Jah­re je 55.000 Euro ein­ge­stellt wer­den, stimm­te die Run­de dem Beschluss­vor­schlag zu.

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