Mittwoch, März 29, 2023

„Gewalt gegen Frauen“ hat viele Gesichter

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Werne/Kreis Unna. Vor eini­gen Wochen wur­de in Hamm nahe der Stadt­gren­ze zu Wer­ne-Sto­ckum der Leich­nam einer jun­gen Frau ent­deckt. Es han­del­te sich um eine 17-jäh­ri­ge Schü­le­rin aus Iser­lohn, die seit Tagen als ver­misst galt. Sie war von einem Spa­zier­gang mit ihrem Hund nicht mehr zu ihrem Eltern­haus zurück­ge­kehrt. Am Auf­fin­de­ort und am Kör­per der Toten fan­den sich Brand­spu­ren. Der 26-jäh­ri­ge Ex-Freund der Schü­le­rin wur­de tags dar­auf ver­haf­tet und kam unter drin­gen­dem Tat­ver­dacht in Untersuchungshaft.

Frau­en­mord wird als „Femi­zid“ bezeich­net, wenn es sich laut inter­na­tio­na­ler Defi­ni­ti­on der Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on um „die vor­sätz­li­che Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist“ han­delt. Unab­hän­gig davon, wie die juris­ti­sche Bewer­tung des Fal­les aus­fal­len wer­den wird, sind Femi­zi­de bun­des­weit alles ande­re als Einzelfälle.

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„Jede Woche wer­den in Deutsch­land etwa drei Frau­en von ihrem aktu­el­len oder frü­he­ren Part­ner getö­tet, im Jahr 2020 waren es 139. Mehr als ein Mal pro Stun­de wird in Deutsch­land eine Frau durch ihre Part­ner gefähr­lich kör­per­lich ver­letzt“, zitiert Moni­ka Eich­manns, Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­te der Stadt Wer­ne, die Quel­le www.frauen-gegen-gewalt.de, als sie im Gespräch mit WERN­Eplus zusam­men mit Ute Hell­mann das The­ma „Gewalt gegen Frau­en“ beleuchtet.

Für die Kri­mi­nal­kom­mis­sa­rin, die seit 1. März 2022 neue Opfer­schutz­be­auf­trag­te der Kreis­po­li­zei­be­hör­de Unna ist, zäh­len Fäl­le von Gewalt gegen Frau­en zum Berufs­all­tag: „Ich habe täg­lich meh­re­re Opfer­schutz­ge­sprä­che“, schil­dert sie. Wenn die Poli­zei in Fäl­len häus­li­cher Gewalt ein­grei­fen muss, tritt sie als Opfer­schutz­be­auf­trag­te mit den Betrof­fe­nen in Kon­takt und ver­mit­telt zu Bera­tungs­stel­len und Hilfs­an­ge­bo­ten weiter.

Die Poli­zei kann gegen gewalt­tä­ti­ge Täter Woh­nungs­ver­wei­se (10 Tage) inklu­si­ve Rück­kehr­ver­bot aus­spre­chen, das von den Beam­ten über­prüft wird. Gege­be­nen­falls kann gegen den Täter auch ein Nähe­rungs­ver­bot für die Betrof­fe­ne und ihre Kin­der ver­hängt wer­den. Die Poli­zei stel­le zudem bei häus­li­cher Gewalt immer eine Straf­an­zei­ge, betont Ute Hellmann.

„In sol­chen Fäl­len geht es expli­zit nicht um Eifer­sucht und Ver­zweif­lung, son­dern um den Hass auf die Frau auf­grund ihres Geschlechts.”

Kri­mi­nal­kom­mis­sa­rin Ute Hell­mann zum „Femi­zid”

Wenn Män­ner Frau­en töten, sei das Motiv fast immer die Tren­nungs­ab­sicht der Frau oder eine bereits erfolg­te Tren­nung, wel­che der Ex-Part­ner nicht akzep­tie­ren wol­le, infor­miert dazu Bera­tungs­por­tal zur Kri­mi­nal­prä­ven­ti­on der Poli­zei. „Es geht bei Femi­zi­den grund­le­gend um den angeb­li­chen Besitz­an­spruch des Man­nes über die Frau. In sol­chen Fäl­len geht es expli­zit nicht um Eifer­sucht und Ver­zweif­lung, son­dern um den Hass auf die Frau auf­grund ihres Geschlechts“.

Wich­tig des­halb: Femi­zi­de auch als sol­che zu benen­nen. Denn es han­delt sich eben nicht, wie oft so bezeich­net, um ein „Fami­li­en­dra­ma“ oder eine „Bezie­hungs­tat“.

„Gewalt gegen Frau­en“  hat vie­le Gesich­ter, berich­ten die Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­te und die Kri­mi­nal­kom­mis­sa­rin über For­men der häus­li­chen, der sexua­li­sier­ten und der digi­ta­len Gewalt. Hin­zu kom­me „Gewalt im Namen der Ehre“. Doch auch Män­ner wer­den Opfer, wenn auch in ungleich gerin­ge­rem Maße. Und Prä­ven­ti­ons­an­ge­bo­te für Män­ner und Jun­gen bie­tet z.B. der Ver­ein „Die Brü­cke Dortmund“.

Häus­li­che Gewalt: Gewalt­ta­ten zwi­schen Men­schen in häus­li­cher Gemein­schaft (z.B. Ehe, Lebens­part­ner­schaft oder inti­me Bezie­hun­gen). Kör­per­li­che Gewalt ist nur eine Facet­te eines kom­ple­xen Ver­hal­tens­mus­ters, das auf Macht und Kon­trol­le zielt. Zugleich sind Betrof­fe­ne psy­chi­scher Gewalt wie Demü­ti­gen, Dro­hun­gen, Ein­schüch­te­run­gen, sozia­ler Iso­la­ti­on oder wirt­schaft­li­chem Druck durch den Täter oder Täte­rin ausgesetzt.

Sexua­li­sier­te Gewalt: Über­grif­fe auf die sexu­el­le Selbst­be­stim­mung. Die Täter zwin­gen den Betrof­fe­nen ihren Wil­len auf. Es geht also nicht um Lust oder Ero­tik, son­dern um Macht­ver­hal­ten. Geziel­te Abwer­tung von Men­schen durch sexu­el­le Hand­lun­gen oder Kom­mu­ni­ka­ti­on. Nicht nur kör­per­li­che Über­grif­fe (Ver­ge­wal­ti­gung, sexu­el­le Nöti­gung, sexu­el­ler Miss­brauch) auch jede Form uner­wünsch­ter sexu­el­ler Kom­mu­ni­ka­ti­on (obs­zö­ne Wor­te und Ges­ten, auf­dring­li­che und unan­ge­neh­me Bli­cke, Zei­gen und Zusen­den sexu­el­ler Inhal­te) gehö­ren dazu.

Digi­ta­le Gewalt: Angrif­fe im Inter­net – per Chat, E‑Mail oder in sozia­len Netz­wer­ken. Den Tat­per­so­nen geht es zumeist dar­um, die aus­ge­wähl­te Per­son zu ängs­ti­gen oder zum Schwei­gen zu brin­gen (Her­ab­set­zung, Ruf­schä­di­gung, Iso­lie­ren, Nöti­gung zu bestimm­ten Ver­hal­ten, Erpres­sung). Dafür nut­zen sie das Inter­net oder ver­schaf­fen sich zum Bei­spiel direkt Zugang zum Mobil­te­le­fon oder Com­pu­ter des Opfers. Digi­ta­le und ana­lo­ge Gewalt gehö­ren eng zusam­men. Schutz­ein­rich­tun­gen berich­ten, dass sich Stal­king oder häus­li­che Gewalt fast immer auch über Mes­sen­ger, E‑Mails oder sozia­le Medi­en voll­zieht. Denn digi­ta­le Medi­en schaf­fen für Gewalt völ­lig neue Räume.

Gewalt im Namen der „Ehre“: Kommt beson­ders in patri­ar­cha­li­schen und abge­schot­te­ten Fami­li­en­struk­tu­ren vor. Frau­en gel­ten als Besitz. Die „Ehre“ der Män­ner hängt vom „rich­ti­gen“ Ver­hal­ten der Mäd­chen und Frau­en ab. Sei­nen sym­bo­li­schen Aus­druck fin­det dies in der Kon­trol­le des weib­li­chen Kör­pers und der weib­li­chen Sexua­li­tät. Neben emo­tio­na­lem Druck und Erpres­sung gibt es For­men von kör­per­li­cher und sexua­li­sier­ter Gewalt bis hin zu Zwangs­ver­hei­ra­tun­gen und Mord. Auch Män­ner, die sich nicht an tra­di­tio­nel­le Rol­len­zu­schrei­bun­gen gebun­den füh­len oder homo­se­xu­ell sind, wer­den Opfer von „Ehren­mor­den“.

(Quel­le Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Fami­lie, Senio­ren, Frau­en und Jugend: www.bmfsfj.de)

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