Samstag, Juni 3, 2023

Knapp sieben Monate Haft – Bundespolizei nimmt Lüner fest

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Dortmund/Lünen. Am Mitt­woch­nach­mit­tag (5. April) hiel­ten Bun­des­po­li­zis­ten in einer S‑Bahn in Dort­mund einen Mann aus Lünen an. Die­ser wur­de gleich zwei­mal per Haft­be­fehl gesucht.

Gegen 17 Uhr befuh­ren Bun­des­po­li­zis­ten die S2 in Rich­tung Dort­mund-Men­gen­de. Wäh­rend der Fahrt kon­trol­lier­ten sie einen 28-Jäh­ri­gen. Dabei kamen gleich zwei Haft­be­feh­le der Staats­an­walt­schaft Dort­mund zum Vorschein. 

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Das Amts­ge­richt Dort­mund hat­te den Deut­schen im Novem­ber 2019 wegen Dieb­stahls mit Waf­fen, uner­laub­ten Besit­zes von Betäu­bungs­mit­teln und Erschlei­chens von Leis­tung in zehn Fäl­len zu einer Frei­heitstra­fe von fünf Mona­ten verurteilt.

Die­se Stra­fe wur­de zunächst aus­ge­setzt, nun aber wider­ru­fen. Außer­dem ver­ur­teil­te ihn das Amts­ge­richt im Dezem­ber 2022 erneut wegen uner­laub­ten Besit­zes von Betäu­bungs­mit­teln zu einer Geld­stra­fe von 80 Tagen zu je 13 Euro.

Die Ein­satz­kräf­te nah­men den Poli­zei­be­kann­ten fest und brach­ten ihn zur Bun­des­po­li­zei­wa­che. Bei der Durch­su­chung stell­ten die Beam­ten ein Ver­schluss­tüt­chen mit Mari­hua­na fest.

Die Geld­stra­fe in Höhe von 1.040 Euro hat­te der Mann aus Lünen bis­her nicht begli­chen. Nach sei­ner Fest­nah­me wur­de der Gesuch­te für 232 Tage in eine Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt gebracht. Zudem muss er sich erneut wegen des Besit­zes von Betäu­bungs­mit­teln verantworten.

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