Mittwoch, März 29, 2023

Stadt Werne schaut bei dreisten Schwarzbauten hin

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Wer­ne. Wenn Mit­ar­bei­ter der Bau­ver­wal­tung beim Blick aus der Goog­le-Vogel­per­spek­ti­ve auf Wer­ne immer mal wie­der schwarz sehen, ist das nicht etwa einer pes­si­mis­ti­schen Grund­hal­tung geschul­det, wohl aber etli­chen Schwarz­bau­ten, die sie dabei entdecken. 

Da ist bei­spiels­wei­se der „schwar­ze” Win­ter­gar­ten-Anbau oder das Gar­ten­haus, das uner­laub­ter Wei­se aus­ge­rech­net in einem Baum­schutz­strei­fen plat­ziert wur­de. Nach­träg­li­che Bau­ten, die mit der Daten­la­ge der Ver­wal­tung dann nicht mehr deckungs­gleich sind.

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Schwarz­bau­ten sind an sich nichts neu­es, haben aber offen­bar Kon­junk­tur. Im Aus­schuss für Stadt­ent­wick­lung, Pla­nung und Wirt­schafts­för­de­rung sprach Dezer­nent Ralf Bül­te das heik­le The­ma an, das in vie­len Nach­bar­schaf­ten für ordent­lich Zünd­stoff sorgt.

„Die Leu­te wer­den immer dreis­ter“, sag­te er zu Bau­ten, die gegen die Bau­ord­nung ver­sto­ßen oder nicht geneh­migt sind. Das füh­re zudem häu­fig zu Strei­tig­kei­ten und Beschwer­den unter Nach­barn. Denn wäh­rend der eine beim Amt nach­fra­ge und kei­ne Geneh­mi­gung für sein Vor­ha­ben bekom­me, spa­re sich sein Nach­bar den Geneh­mi­gungs­weg und baue nach eige­nem Gus­to, schil­der­te er sinn­ge­mäß Fäl­le, die dann für böses Blut sorgten.

Die Anfra­ge zu einem Win­ter­gar­ten-Anbau sei so ein Fall gewe­sen, nann­te Petra Göbel (Abtei­lung Bau­ord­nung und Denk­mal­pfle­ge) im Aus­schuss ein Bei­spiel. Der Bau­herr habe sich vom Bau­amt vor­her sogar bera­ten las­sen und setz­te dann den­noch ein ille­ga­les Vor­ha­ben um. „Das ist vor­sätz­lich und grob fahr­läs­sig“, ord­ne­te sie ein.

Bei schwe­ren Ver­stö­ßen gegen das Bau­recht kön­ne aber auch ein Abriss durch­ge­setzt wer­den. „Die Bau­ord­nung ist Gesetz mit glei­chen Rech­ten und Pflich­ten“, mach­te sie mit Hin­weis auf fai­re Bedin­gun­gen klar. In Wer­ne sei dies in den ver­gan­ge­nen fünf Jah­ren aber nicht vor­ge­kom­men. Gleich­wohl wol­le man das The­ma in Zukunft im Blick behalten.

Nicht immer gin­gen Eigen­tü­mer jedoch bewusst gegen die Bestim­mun­gen vor, da drü­cke man auch schon mal eine Auge zu, hieß es fer­ner. In vie­len Fäl­len sei auch eine nach­träg­li­che Geneh­mi­gung mög­lich, hieß es.

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