Dienstag, März 21, 2023

Pläne für neues Feuerwehrhaus in Stockum liegen aus

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Sto­ckum. In Wer­ne-Sto­ckum ist der Bau eines neu­en Feu­er­wehr­ge­rä­te­hau­ses nörd­lich der Wer­ner Stra­ße geplant. Der jet­zi­ge Stand­ort befin­det sich süd­lich der Wer­ner Stra­ße, ist räum­lich begrenzt und aus ein­satz­tak­ti­scher sowie feu­er­wehr­tech­ni­scher Sicht nicht mehr zukunftsfähig. 

Im Sin­ne einer Nach­nut­zung soll die­ser in den Pla­nungs­pro­zess inte­griert wer­den, um die Vor­aus­set­zun­gen für eine Wohn­be­bau­ung zu ermög­li­chen. Das teilt die Ver­wal­tung mit. 

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Noch bis zum 6. Mai 2022 haben die Bürger/innen im Rah­men der for­mel­len Betei­li­gung der Öffent­lich­keit (Para­graph 3 Abs. 2 BauGB) die Mög­lich­keit, Pla­nungs­un­ter­la­gen ein­zu­se­hen und Stel­lung zu nehmen.Im Zuge der Stand­ort­ver­la­ge­rung sieht die Pla­nung auch den Aus­bau der Feld­stra­ße vor. Fer­ner ist die Errich­tung von Ein­zel- und Dop­pel­häu­sern nörd­lich des neu­en Stand­or­tes des Feu­er­wehr­ge­rä­te­hau­ses Bestand­teil der Pla­nung. Zu deren Umset­zung wird der Bebau­ungs­plan 57.4 „Feu­er­wehr­ge­rä­te­haus Sto­ckum“ auf­ge­stellt. Zudem erfolgt im Par­al­lel­ver­fah­ren die 46. Ände­rung des Flächennutzungsplanes.

Die Plä­ne lie­gen noch bis zum 6. Mai wäh­rend der Dienst­stun­den der Stadt­ver­wal­tung im Dezer­nat IV, Abtei­lung IV.1 Stadtentwicklung/Stadtplanung im Stadt­haus, Kon­rad-Ade­nau­er-Platz 1, aus (Ein­gangs­be­reich 1. OG, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB). Zusätz­lich sind die Unter­la­gen auf der Inter­net­sei­te der Stadt Wer­ne unter dem Link http://www.o‑sp.de/werne sowie über das zen­tra­le Inter­net­por­tal des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len https://www.uvp-verbund.de/nw einsehbar.

Stel­lung­nah­men kön­nen wäh­rend der Aus­le­gungs­frist bei der Stadt Wer­ne, ins­be­son­de­re schrift­lich, münd­lich zur Nie­der­schrift oder auf elek­tro­ni­schem Über­tra­gungs­weg (stadtplanung@werne.de) abge­ge­ben wer­den (auch von Kin­dern und Jugend­li­chen). Nicht frist­ge­recht abge­ge­be­ne Stel­lung­nah­men kön­nen bei der Beschluss­fas­sung über den Bau­leit­plan unbe­rück­sich­tigt bleiben.

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