Stockum. In Werne-Stockum ist der Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses nördlich der Werner Straße geplant. Der jetzige Standort befindet sich südlich der Werner Straße, ist räumlich begrenzt und aus einsatztaktischer sowie feuerwehrtechnischer Sicht nicht mehr zukunftsfähig.
Im Sinne einer Nachnutzung soll dieser in den Planungsprozess integriert werden, um die Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu ermöglichen. Das teilt die Verwaltung mit.
Noch bis zum 6. Mai 2022 haben die Bürger/innen im Rahmen der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit (Paragraph 3 Abs. 2 BauGB) die Möglichkeit, Planungsunterlagen einzusehen und Stellung zu nehmen.Im Zuge der Standortverlagerung sieht die Planung auch den Ausbau der Feldstraße vor. Ferner ist die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern nördlich des neuen Standortes des Feuerwehrgerätehauses Bestandteil der Planung. Zu deren Umsetzung wird der Bebauungsplan 57.4 „Feuerwehrgerätehaus Stockum“ aufgestellt. Zudem erfolgt im Parallelverfahren die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Die Pläne liegen noch bis zum 6. Mai während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Dezernat IV, Abteilung IV.1 Stadtentwicklung/Stadtplanung im Stadthaus, Konrad-Adenauer-Platz 1, aus (Eingangsbereich 1. OG, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB). Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Werne unter dem Link http://www.o-sp.de/werne sowie über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.uvp-verbund.de/nw einsehbar.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Werne, insbesondere schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder auf elektronischem Übertragungsweg (stadtplanung@werne.de) abgegeben werden (auch von Kindern und Jugendlichen). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.