Werne. Wegen der Corona-Pandemie mussten die Osterfeuer in den vergangenen zwei Jahren ausfallen. Jetzt sind sie unter den Vorgaben der Mitte April gültigen Corona-Verordnung wieder möglich, teilt der Kommunalbetrieb Werne (KBW) mit. Brauchtumsfeuer dienen ausschließlich der Brauchtumspflege und sind als öffentliche Veranstaltungen für jedermann zugänglich.
„Natürlich haben Osterfeuer eine lange Tradition und sind auch beliebte Treffpunkte. Es wäre jedoch schön, wenn sich Veranstalter zusammentun könnten und so weniger Feuer entzündet werden“, hofft man mit Blick auf den Umwelt- und Klimaschutz auf möglichst wenige Feuer. „Denn die Feuer verschmutzen die Luft mit Feinstaub, CO2 Emissionen und anderen Giftstoffen“, heißt es in der Mitteilung weiter.
Insbesondere bei Inversionswetterlagen lege sich der Qualm wie eine Glocke über die Stadt. Wer ein Osterfeuer entzünde, sollte außerdem Rücksicht auf Tiere nehmen. Holzhaufen seien ein bevorzugter Lebensraum für Kleintiere wie Igel, Käfer, Bienen und Kröten. Auch Hase und Spitzmaus nutzten die Haufen gerne als Unterschlupf und einige Vögel brüteten sogar darin. Damit sich die Tiere nicht schon frühzeitig einnisten, sollte der Baum- und Strauchschnitt erst unmittelbar vor dem Abbrennen zusammengestellt werden und in jedem Fall vor dem Entzünden vorsichtig umgeschichtet werden. So haben die Tiere die Möglichkeit, sich in Sicherheit zu bringen, rät der KBW.
Verbrannt werden dürfen laut Verordnung ausschließlich unbehandeltes Holz, Baumschnitt und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste. Dabei sollte das Holz möglichst trocken sein, um die Rauchentwicklung und damit entstehende Verbrennungsprodukte wie Feinstaub und Kohlenmonoxid so gering wie möglich zu halten.
Grundsätzlich sind solche Brauchtumsfeuer spätestens 14 Tage zuvor anzumelden. Die Anzeigefrist ist am 31. März 2022.
Das Anmeldeformular und die dazu gehörende Verordnung werden im Stadthaus Werne (Bürgerbüro, Zentrale) vorgehalten und stehen zudem auf www.werne.de unter ,,Osterfeuer“ zum Download bereit. Die Behörde informiert anschließend die zuständige zentrale Leitstelle und die örtliche Feuerwehr.