Sonntag, April 2, 2023

Kamen: Mann zieht Maske herunter und hustet Polizist ins Gesicht

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Kamen. Nach dem Hin­weis eines Zeu­gen hat die Poli­zei am Sams­tag (23.01.2021) gegen 0.40 Uhr ein Mehr­fa­mi­li­en­haus in der West­stra­ße in Kamen auf­ge­sucht, wo laut des Mel­ders eine Par­ty statt­ge­fun­den haben soll. Bereits vor der Haus­tür nah­men die Ein­satz­kräf­te lau­te Musik und meh­re­re Stim­men wahr.

In der Woh­nung tra­fen die Beam­ten vier jun­ge Erwach­se­ne zwi­schen 19 und 25 Jah­ren aus vier ver­schie­de­nen Haus­hal­ten an, die kei­ne Schutz­mas­ken tru­gen, sich nicht an den Min­dest­ab­stand hiel­ten und sich aggres­siv und unko­ope­ra­tiv gegen­über den Ein­satz­kräf­te zeigten.

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Als die Poli­zei die Fei­er auf­lös­te, hat ein 24-Jäh­ri­ger sei­ne Schutz­mas­ke, die er wäh­rend der Sach­ver­halts­klä­rung auf­ge­setzt hat­te, her­un­ter­ge­zo­gen und einem Beam­ten gezielt ins Gesicht gehus­tet. Außer­dem belei­dig­te er sämt­li­che Ein­satz­kräf­te. Zur Ver­hin­de­rung wei­te­rer Straf­ta­ten wur­de der Kame­ner in Gewahr­sam genom­men. Dabei leis­te­te er erheb­li­chen Wider­stand – er ver­such­te einen Poli­zis­ten zu tre­ten und ihm einen Kopf­stoß zu geben. 

Ein auf der Poli­zei­wa­che Kamen frei­wil­lig durch­ge­führ­ter Atem­al­ko­hol­test ergab, dass der Beschul­dig­te stark alko­ho­li­siert war. Nach Ein­lei­tung eines Straf­ver­fah­rens und Abschluss der poli­zei­li­chen Maß­nah­men wur­de der 24-Jäh­ri­ge im Lau­fe des Tages aus dem Gewahr­sam entlassen.

„Die­se Respekt­lo­sig­keit macht mich schier sprach­los. Die­ses aso­zia­le Ver­hal­ten unse­ren Ein­satz­kräf­ten gegen­über setzt die Gesund­heit der Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen aufs Spiel und ist nicht mit der Alko­ho­li­sie­rung des Beschul­dig­ten zu ent­schul­di­gen – selbst dem Besof­fens­ten muss klar sein, dass hier eine Gren­ze über­schrit­ten wird”, betont Land­rat Mario Löhr, Lei­ter der Kreis­po­li­zei­be­hör­de Unna.

Auf alle vier Per­so­nen kom­men Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wegen Ver­sto­ßes gegen die gel­ten­de Coro­na-Schutz­ver­ord­nung zu.

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