Donnerstag, Februar 15, 2024

Demokratie direkt: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

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Werne. Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative Industriegebiet Nordlippestraße (BIN) ist in vollem Gange. Ziel des Verfahrens nach Paragraph 26 der Gemeindeordnung (GO) NRW ist es, den Aufstellungsbeschluss zur Entwicklung eines Gewerbe-und Industriegebietes nördlich des Autobahnzubringers (Nordlippestraße) einzukassieren.

Den Beschluss hatte der Rat der Stadt Werne am 30. März 2021 gefasst. Solch ein „kassatorisches Bürgerbegehren“ muss innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach der Bekanntmachung des Beschlusses – in diesem Fall also dem 30. März – auf den Weg gebracht werden. Auf Anfrage von WERNEplus gibt der Referent des Bürgermeisters, Alexander Meinhardt, jetzt einen Überblick über das Verfahren.

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Was ist bisher geschehen?

Nach dem Aufstellungsbeschluss des Rates vom 30. März wurde das Bürgerbegehren am 13. April angezeigt und ab diesem Zeitpunkt die 6-Wochen-Frist ausgesetzt. Innerhalb der verbliebenen Frist von 29 Tagen wurde die formelle Zulässigkeit des Begehrens geprüft und in der Ratssitzung am 23. Juni bestätigt. Der Bescheid über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wurde den Vertretern des Bürgerbegehrens am 2. Juli zugestellt und die eingangs genannte 6-Wochen-Frist ab dem 3. Juli wieder in Gang gesetzt. Die Frist zur Einreichung der Unterschriften endet am 31. Juli.

Wie viel Unterschriften braucht das Bürgerbegehren?

Laut IT NRW betrug die amtliche Bevölkerungszahl der Stadt Werne zum Stichtag 30. Juni 2020 insgesamt 29.812 Einwohner, so die Information aus dem Stadthaus. Wahlberechtigte Bürger der Stadt Werne waren bei der letzten Kommunalwahl 25.108 Personen. „Nach Paragraph 26 Absatz 4 GO NRW muss das Bürgerbegehren in einer Gemeinde mit bis zu 30.000 Einwohnern von mindestens acht Prozent der Bürger unterzeichnet sein. Folglich sind 2.009 Unterschriften notwendig“, erläutert Alexander Meinhardt.

Wer ist wahlberechtigt?

Bei der Entscheidung darüber, wer wahlberechtigt ist und wer nicht, gilt der juristische Unterschied zwischen „Einwohner“ und „Bürger“. Laut Gemeindeordnung ist ein Einwohner, wer in der Gemeinde wohnt. Bürger sind all jene, die bei einer Gemeindewahl wahlberechtigt sind. Dies ist im Kommunalwahlgesetz (Paragraph 7) geregelt. Wahlberechtigt in einem Wahlgebiet (hier also Werne) ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt. Außerdem muss er mindestens 16 Jahre alt sein und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl seine Wohnung im Wahlgebiet haben.

Was folgt auf ein Bürgerbegehren?

„Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind als zweistufiges Verfahren zu verstehen“, schreibt der Referent des Bürgermeisters. Für den Fall, dass eine ausreichende Anzahl an Unterschriften gesammelt wird, hat der Stadtrat zwei Möglichkeiten: Entweder er folgt dem Bürgerbegehren und hebt den Aufstellungsbeschluss auf oder eben nicht. Im zweiten Fall schließt sich der Bürgerentscheid an. Die Entscheidung in dieser Sache soll in der Ratssitzung am 29. September getroffen werden.

Wann kommt es zum Bürgerentscheid?

Bei einem Bürgerentscheid dürfen nur die wahlberechtigten Bürger der Stadt Werne abstimmen. Die gestellte Frage muss mit Ja oder Nein beantwortet werden können. Sie lautet hier: „Sind Sie dafür, dass im Bereich der Nordlippestraße Nord KEIN neues Gewerbe- und Industriegebiet entwickelt wird? Die Frage ist dann entschieden, wenn sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde. Bei einer Stadt der Größenordnung bis 50.000 Einwohner muss diese Mehrheit aber mindestens 20 Prozent der wahlberechtigten Bürger betragen. Somit müssen im Falle Wernes für eine Mehrheit rund 5.000 Stimmen zusammen kommen.

Wie geht es weiter?

Ist der Bürgerentscheid erfolgreich, entscheiden die Bürger/innen anstelle des Rates. Andernfalls gilt er als gescheitert. Da ein Bürgerentscheid einigen organisatorischen Aufwand nach sich ziehe, sei mit der Durchführung voraussichtlich Ende des Jahres zu rechnen, schätzt Meinhardt zum Zeitrahmen ein. In der Stadt Werne gab es 2013 einen von der FDP initiierten Bürgerentscheid zur Zukunft des Solebades mit bekanntem Ausgang. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid seien in den Kommunen eher selten angewendete Instrumente. „Das ist ein schönes Beispiel für Demokratie“, betont Alexander Meinhardt.

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