Sonntag, März 26, 2023

Ausschuss am 27. April: Corona lässt Termin platzen

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Aktua­li­siert 26.04.2021 – 16.00 Uhr

Der Ter­min wur­de in Abspra­che von Dezer­nent Ralf Bül­te und der Aus­schuss­vor­sit­zen­den Uta Lei­sen­tritt ange­sichts der aktu­ell hohen Inzi­denz­wer­te abge­setzt. Das teilt die Ver­wal­tung soeben mit. Neu­er Ter­min ist der 10. Mai (Mon­tag) ab 17.30 Uhr, heißt es wei­ter aus dem Stadthaus.

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Ursprüng­li­che Meldung

Wer­ne. Die zwei­te Sit­zung des Aus­schus­ses für Stadt­ent­wick­lung, Pla­nung und Wirt­schafts­för­de­rung fin­det am Diens­tag, 27. April 2021, im Kol­ping­haus an der Alten Müns­ter­stra­ße 12 ab 17.30 Uhr statt. Unter ande­rem steht das Ver­fah­ren zur Auf­stel­lung des Bebau­ungs­plans zum Wohn­quar­tier Baa­ken auf der Tages­ord­nung. Für die Teil­nah­me ist ein nega­ti­ver Coro­na­test notwendig.

Im Kon­text der Coro­na-Pan­de­mie bie­tet der Kol­ping­saal nur eine begrenz­te Anzahl an Sitz­plät­zen für inter­es­sier­te Bür­ge­rin­nen und Bür­ger. Um die gel­ten­den Reg­lun­gen zum Infek­ti­ons­schutz ein­hal­ten zu kön­nen, sei es not­wen­dig, die Anzahl der Teil­neh­men­den zu beschrän­ken und deren Kon­takt­da­ten fest­zu­stel­len, um mög­li­che Kon­tak­te nach­zu­ver­fol­gen. Unter Berück­sich­ti­gung aller Aus­schuss­mit­glie­der und der Ver­tre­ter der Ver­wal­tung erge­be sich eine maxi­mal zuläs­si­ge Besu­cher­zahl von 36 Per­so­nen, heißt es in der Mit­tei­lung der Stadt Werne.

Alle inter­es­sier­ten Bür­ge­rin­nen und Bür­ger müs­sen sich vor­ab bei der Stadt­ver­wal­tung Wer­ne, Abtei­lung IV.1 – Stadtentwicklung/Stadtplanung – unter Anga­be des Namens und der Wohn­an­schrift bei Herrn Har­hoff bevor­zugt per E‑Mail (y.harhoff@werne.de), aber auch tele­fo­nisch (02389 71–605) anmel­den. Die Anmel­dung ist ab Don­ners­tag, 22. April 2021, 8.30 Uhr bis ein­schließ­lich Diens­tag, 27. April 2021, 14 Uhr möglich. 

Um mög­lichst vie­len Men­schen die Teil­nah­me an der Sit­zung zu ermög­li­chen, ist pro Haus­halt nur eine Per­son zuge­las­sen. Sobald die maxi­mal zuläs­si­ge Besu­cher­zahl erreicht ist, ist eine Teil­nah­me aus o. g. Grün­den lei­der nicht mehr zulässig. 

Nach erfolg­ter Anmel­dung wird dar­um gebe­ten, am Tag der Sit­zung früh­zei­tig am Kol­ping­haus zu erschei­nen, da der Ein­lass (ab 17 Uhr) eini­ge Zeit in Anspruch neh­men kann. Sowohl vor dem Kol­ping­haus wie auch im Gebäu­de besteht zu jeder Zeit Mas­ken­pflicht (aus­schließ­lich medi­zi­ni­sche Mas­ken zulässig).

Für die Teil­nah­me an der Sit­zung wird ein nega­ti­ves Coro­na-Test­ergeb­nis erfor­der­lich, das nicht älter als 24 Stun­den sein darf. Das vor­lie­gen­de Test­ergeb­nis wird beim Ein­tritt in den Kol­ping­saal vom Sicher­heits­dienst über­prüft. Hal­ten Sie hier­für bit­te das Test­ergeb­nis und einen Licht­bild­aus­weis bereit, heißt es abschließend.

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