Donnerstag, Februar 15, 2024

Homeoffice wird im Stadthaus nachgefragt – und genehmigt

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Homeoffice überall da, wo es möglich ist. Das fordert die Bundesregierung seit dem letzten Gipfel von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten in der Corona-Arbeitsschutz-Verordnung. Frank Gründken, Personaldezernent im Stadthaus in Werne, ist in diesem Punkt ganz entspannt.

Arbeitgeber werden verpflichtet, Homeoffice anzubieten, soweit keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten sind nicht verpflichtet, Homeoffice zu nutzen, heißt es weiter. Im Verwaltungsgebäude der Lippestadt sind derzeit viele Arbeitsplätze verwaist – und das nicht erst seit Mitte Januar 2021.

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„Wir blicken gelassen auf diesen Punkt der Verordnung, weil wir Homeoffice vielen Mitarbeitern schon im vergangenen Jahr ermöglicht haben“, stellt Frank Gründken fest. Das Angebot sei gut angenommen worden. „Auch jetzt können die Beschäftigten uns diesen Wunsch jederzeit vortragen.“

Im Übrigen klappen die Terminvereinbarungen, so dass eine Schließung des Stadthauses für die Öffentlichkeit, wie sie zeitweise durchaus diskutiert worden war, vom Tisch ist. Ohnehin sei kein Infektionsgeschehen im Verwaltungsgebäude am Konrad-Adenauer-Platz 1 festzustellen. „Seit Beginn der Pandemie haben sich drei Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert, allerdings nachweislich nicht an ihrem Arbeitsplatz“, betont Frank Gründken.

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