Mittwoch, März 22, 2023

Der Kampf gegen den „Spinner” geht auch 2021 weiter

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Wer­ne. Der kalen­da­ri­sche Früh­ling ist erst weni­ge Tage alt, da müs­sen sich die Poli­ti­ker wie­der mit einem gefähr­li­chen Pla­ge­geist beschäf­ti­gen, der die Gesund­heit der Wer­ner Bür­ger gefähr­det: dem Eichenprozessionsspinner. 

Am Diens­tag, 23. März (17.30 Uhr, Kol­ping­saal), berich­tet die Ver­wal­tung im Aus­schuss für den Kom­mu­nal­be­trieb Wer­ne über die Erfah­run­gen bei der Bekämp­fung im ver­gan­ge­nen Jahr und gibt einen Aus­blick, wie man dem Spin­ner in der anste­hen­den Sai­son zu Lei­be rücken will. Dabei setzt die Ver­wal­tung wie 2020 auf ein zwei­glei­si­ges Ver­fah­ren: Die vor­beu­gen­de Behand­lung der Bäu­me mit einem che­mi­schen Mit­tel und das Absau­gen der Nes­ter mit­hil­fe eines neu für den Bau­be­triebs­hof ange­schaff­ten Gerätes.

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Eines steht schon jetzt fest: Der Kampf gegen den Eichen­pro­zes­si­ons­spin­ner wird nicht bil­lig. Allein 90.000 Euro kal­ku­liert die Ver­wal­tung für zwei Durch­gän­ge der vor­beu­gen­den Bekämp­fung mit dem Bak­te­ri­um Ner­ma­to­den sowie die Ent­fer­nung von Nes­tern mit Seil­klet­ter­tech­nik. Bei­des wird durch ein exter­nes Unter­neh­men durch­ge­führt. Im Vor­jahr kos­te­te der Ein­satz der Klet­te­rer 30.000 Euro, die che­mi­sche Behand­lung schlug mit wei­te­ren 30.000 Euro zu Buche. Um die Effek­ti­vi­tät zu erhö­hen, schlägt die Ver­wal­tung auf Grund­la­ge der Erfah­run­gen für 2021 zwei Durch­gän­ge bei der Pro­phy­la­xe vor. Da im Haus­halt für den Bereich der Land­schafs­pfle­ge ins­ge­samt nur 125.000 Euro zur Ver­fü­gung ste­hen, müs­se im Lau­fe des Jah­res mit einer Nach­steue­rung gerech­net wer­den, berich­tet die Ver­wal­tung in ihrer Vor­la­ge zur KBW-Sitzung.

Wie schon in 2020 wird der Bau­be­triebs­hof wie­der Nes­ter von den Bäu­men absau­gen, die sich trotz der vor­beu­gen­den Maß­nah­men gebil­det haben. Dabei ist der Kom­mu­nal­be­trieb auch auf die Hin­wei­se von Bür­gern ange­wie­sen. Die ein­ge­hen­den Mel­dun­gen über befal­le­ne Eichen wer­den laut Ver­wal­tungs­vor­la­ge in Kate­go­rien eingeteilt. 

In die Kate­go­rie I gehö­ren Bäu­me, die sich in Berei­chen mit einem hohen Auf­kom­men von Fuß­gän­gern und Rad­fah­rern befin­den, wie öffent­li­che Grün­an­la­gen und Wege im Innen­be­reich, sowie Kin­der­gär­ten, Schu­len, Senio­ren­hei­me oder das Freibad.

Zur Kate­go­rie II zäh­len Wege und Stra­ßen, die von Fuß­gän­gern sowie vom Rad- und Auto­ver­kehr genutzt wer­den und für die es kei­ne Alter­na­tiv­rou­ten gibt.

In der Kate­go­rie III befin­den sich Wege und Stra­ßen, die von Fuß­gän­gern sowie gele­gent­lich von Rad- und Auto­ver­kehr genutzt wer­den, für die aber alter­na­ti­ve Rou­ten zur Ver­fü­gung stehen.

Und in die Kate­go­rie IV sind Bäu­me auf­ge­lis­tet, die ent­fernt von Bebau­ung, Plät­zen, Wegen und Stra­ßen stehen.

Je nach Kate­go­rie wer­den die erfor­der­li­chen Maß­nah­men ein­ge­lei­tet. In der Kate­go­rie I und II gehö­ren neben der Infor­ma­ti­on durch Warn­hin­wei­se auf jeden Fall das Absau­gen der Nes­ter und die Bekämp­fung mit einem Insek­ti­zid zum Programm.

Aus­pro­biert wur­den im ver­gan­ge­nen Jahr nach Infor­ma­tio­nen der Ver­wal­tung auch zusätz­li­che Maß­nah­men. So wur­den an betrof­fe­nen Bäu­men Nist­käs­ten für Kohl­mei­sen ange­bracht, zu deren Beu­te die Rau­pen der Eichen­pro­zes­si­ons­spin­ner gehö­ren.  Nicht so erfolg­reich sei­en Fal­len gewe­sen, mit denen am Rand des Stadt­wal­des abwan­dern­de Rau­pen gefan­gen wer­den soll­ten, schreibt die Ver­wal­tung in ihrer Vor­la­ge. Sowohl Nist­käs­ten als auch Fal­len sol­len in die­sem Jahr wie­der zum Ein­satz kom­men, die Stand­or­te wer­den nach den gemach­ten Erfah­run­gen aller­dings neu gewählt.

Für die vor­beu­gen­de Behand­lung der Bäu­me wird erst­mals Ner­ma­to­den genutzt, nach­dem ver­schie­de­ne Prä­pa­ra­te auf ihre Wir­kung und Umwelt­ver­träg­lich­keit geprüft wur­den. Vor­teil des Mit­tels: Es hat eine selek­ti­ve Wir­kung und greift ande­re Arten von Rau­pen und Käfer nicht an.

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