Mittwoch, März 22, 2023

Ausschuss am 9. März: Verwaltung bittet um Anmeldung

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Werne.Am Diens­tag, 9. März, fin­det im Kol­ping­haus an der Alten Müns­ter­stra­ße 12, ab 17.30 Uhr, die 2. Sit­zung des Aus­schus­ses für Stadt­ent­wick­lung, Pla­nung und Wirt­schafts­för­de­rung statt. The­men wie der regio­na­le Koope­ra­ti­ons­stand­ort Nord­lip­pe­stra­ße oder die Wohn­bau­flä­che Baa­ken ste­hen auf der umfang­rei­chen Tages­ord­nung. Die Ver­wal­tung erwar­tet gro­ßes öffent­li­ches Interesse.

Im Kon­text der Coro­na-Pan­de­mie bie­tet der Kol­ping­saal nur eine begrenz­te Anzahl an Sitz­plät­zen für inter­es­sier­te Bür­ge­rin­nen und Bür­ger. Um die gel­ten­den Rege­lun­gen zum Infek­ti­ons­schutz ein­hal­ten zu kön­nen, ist es not­wen­dig, die Anzahl der Teil­neh­men­den zu beschrän­ken und deren Kon­takt­da­ten fest­zu­stel­len, um mög­li­che Kon­tak­te nach­zu­ver­fol­gen. Unter Berück­sich­ti­gung aller Aus­schuss­mit­glie­der und der Ver­tre­ter der Ver­wal­tung ergibt sich eine maxi­mal zuläs­si­ge Besu­cher­zahl von 36 Per­so­nen, teilt das Büro des Bür­ger­meis­ters mit.

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Daher sei es not­wen­dig, dass sich alle inter­es­sier­ten Bür­ge­rin­nen und Bür­ger vor­ab bei der Stadt­ver­wal­tung Wer­ne, Abtei­lung IV.1 – Stadtentwicklung/Stadtplanung – unter Anga­be des Namens und der Wohn­an­schrift bei Herrn Har­hoff, bevor­zugt per E‑Mail (y.harhoff@werne.de), aber auch tele­fo­nisch (02389/71–605) anmel­den. Die Anmel­dung ist ab Don­ners­tag, 4. März 2021, 8.30 Uhr bis ein­schließ­lich Diens­tag, 9. März 2021, 14 Uhr, mög­lich. Um mög­lichst vie­len Men­schen die Teil­nah­me an der Sit­zung zu ermög­li­chen, ist pro Haus­halt nur eine Per­son zuge­las­sen. Sobald die maxi­mal zuläs­si­ge Besu­cher­zahl erreicht ist, ist eine Teil­nah­me aus o.g. Grün­den lei­der nicht mehr zuläs­sig, heißt es weiter.

Nach erfolg­ter Anmel­dung wird dar­um gebe­ten, am Tag der Sit­zung früh­zei­tig am Kol­ping­haus zu erschei­nen, da der Ein­lass (ab 17 Uhr) eini­ge Zeit in Anspruch neh­men kann. Sowohl vor dem Kol­ping­haus wie auch im Gebäu­de besteht zu jeder Zeit Mas­ken­pflicht (aus­schließ­lich medi­zi­ni­sche Mas­ken zulässig).

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