Samstag, April 1, 2023

Bürgerbüro des Kreises wird umorganisiert

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Kreis Unna. Das Bür­ger­bü­ro im Kreis­haus Unna und die Zulas­sungs­stel­le in Lünen öff­ne­ten Anfang Mai wie­der – aller­dings nur mit Ter­min und stren­gen Hygie­ne­auf­la­gen. Ins­be­son­de­re im Bür­ger­bü­ro führ­ten die­se Schutz­maß­nah­men zu einer für Bür­ge­rIn­nen und Behör­de glei­cher­ma­ßen unbe­frie­di­gen­den Situa­ti­on. Jetzt wird umor­ga­ni­siert, damit mehr Pri­vat­kun­den bedient wer­den können.

Seit heu­te, 15. Juni, sol­len ver­schie­de­ne orga­ni­sa­to­ri­sche und ver­wal­tungs­in­ter­ne Maß­nah­men grei­fen, um mehr Anlie­gen rund ums Fahr­zeug erle­di­gen bzw. abar­bei­ten zu kön­nen. Der Zugang ins Kreis­haus wird wei­ter gesteu­ert, aller­dings ent­fällt der Zeit kos­ten­de „Hol- und Bringdienst”.

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Die Wege zum Schal­ter wer­den kür­zer, denn die War­te­zo­ne außer­halb des Kreis­hau­ses wird teil­wei­se wie­der in den eigent­li­chen War­te­be­reich im Gebäu­de ver­legt. Gleich­zei­tig wird ein Nach­rück­sys­tem von drau­ßen ins Haus für jeweils maxi­mal zehn Per­so­nen organisiert.

Ein­gang und Aus­gang wer­den von­ein­an­der getrennt.

Inner­halb des Bür­ger­bü­ros wird eine Ein­bahn­stra­ßen­re­ge­lung eingeführt.

Zwi­schen den Arbeits­plät­zen auf der einen und den Kun­den­plät­zen auf der ande­ren Sei­te wer­den mehr Spuk­schutz­schei­ben angebracht.

Durch die so ent­ste­hen­den Boxen und bei opti­ma­ler per­so­nel­ler Aus­stat­tung kann die Zahl der wie­der nutz­ba­ren Kun­den­schal­ter sowohl für die Zulas­sung als auch für das Füh­rer­schein­ge­schäft deut­lich erhöht werden.

Für die Abwick­lung des Händ­ler­ge­schäfts wird zusätz­li­cher Raum vorgehalten.

Das bei der Wie­der­eröff­nung des Kreis­hau­ses aus Schutz­grün­den ein­ge­führ­te zwei-Schicht-Sys­tem wird beendet.

Kei­ne Abstri­che wird es beim Gesund­heits­schutz geben. Bedin­gun­gen für den Ein­lass ins Bür­ger­bü­ro / Kreis­haus blei­ben: Bestä­tig­ter Ter­min, Mund-Nasen­schutz, Hand­des­in­fek­ti­on, Anga­be der Kon­takt­da­ten, Ein­hal­tung der Abstandsregeln

Ter­mi­ne rund um das Fahr­zeug kön­nen via Inter­net ver­ein­bart wer­den: kreis-unna.de/kfz-termine. Kun­den­In­nen kön­nen maxi­mal zwei Anlie­gen erle­di­gen. Ter­mi­ne kön­nen nur maxi­mal 48 Stun­den vor­her ver­ein­bart wer­den. Auch für die Zulas­sungs­stel­le im Kreis­haus Lünen gel­ten die Schutz­vor­keh­run­gen und die Rege­lun­gen zur Ter­min­ver­ein­ba­rung wei­ter. PK | PKU

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