Samstag, März 25, 2023

1,64 Millionen Euro für Digitalisierung der Schulen

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Wer­ne. Der Medi­en­ent­wick­lungs­plan (MEP) von 2020 bis 2025 für die fünf städ­ti­schen Schu­len wur­de am Don­ners­tag im Schul­aus­schuss vor­ge­stellt, dis­ku­tiert und zur Wei­ter­ga­be an den Haupt- und Finanz­aus­schuss bzw. an den Rat emp­foh­len. Der MEP sieht in sechs Jah­ren Aus­ga­ben in Höhe von rund 2,38 Mil­lio­nen Euro vor. Gemin­dert wer­den die Kos­ten für die Stadt Wer­ne durch För­der­mit­tel aus dem Digi­tal­pakt in Höhe von knapp 738.000 Euro.

„Die in dem Plan skiz­zier­ten Zah­len sind aber noch kei­ne ver­bind­li­che Ent­schei­dung zur Gesamt­fi­nan­zie­rung, son­dern eine Richt­grö­ße”, erklär­te Bil­dungs­de­zer­nent Alex­an­der Ruhe. Ver­ant­wort­lich für die Aus­ar­bei­tung des MEP ist das Bera­tungs­bü­ro Tho­ma­ßen Con­sult aus Köln. Jür­gen Tho­ma­ßen refe­rier­te vor dem Aus­schuss und fass­te das 139 Sei­ten umfas­sen­de Kon­zept zusammen.

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„Um den Stand­ort Wer­ne als Schul­stand­ort attrak­tiv zu gestal­ten ist es gebo­ten, die Aus­stat­tung den Stan­dards anzu­pas­sen. Für vie­le Eltern ist die media­le Aus­stat­tung der Schu­len ein bedeu­ten­der Indi­ka­tor für die Schul­wahl”, sag­te Tho­ma­ßen. Kei­ne Schu­le star­te bei Null. Der Gerä­te­be­stand sei unter­schied­lich, deut­li­cher Ergän­zungs­be­darf bestehe bei den mobi­len End­ge­rä­ten wie Tablets. Die Breit­band­ver­sor­gung aller Schu­len mit einem flä­chen­de­cken­den WLAN („noch ein Feld­weg, es fehlt die Auto­bahn”) und der ver­stärk­te Ein­satz der mobi­len End­ge­rä­te ste­hen in der Hand­lungs­emp­feh­lung, um den Schü­le­rin­nen und Schü­lern Medi­en­kom­pe­tenz ver­mit­teln zu können.

Der MEP sieht u.a. auch eine zen­tra­le Beschaf­fung, Fort­bil­dung der Lehr­kräf­te, Prio­ri­sie­rung von Re-Inves­ti­tio­nen (alte Gerä­te raus aus der Schu­le) sowie ein Con­trol­ling- und Berichts­we­sen vor.

„Auf jede Schu­le geht der Plan indi­vi­du­ell ein. Wir wer­den nicht an den Wün­schen vor­bei agieren”,

ver­si­cher­te Alex­an­der Ruhe. Die Kos­ten set­zen sich wie folgt zusam­men: 301.591,25 Euro jähr­lich (von 2020 bis 2025) für Inves­ti­tio­nen (Hard­ware, Soft­ware und Netz­werk­ak­tua­li­sie­rung) sowie ein­ma­lig 59.200 Euro für die Ser­ver­ad­mi­nis­tra­ti­ons­lö­sung. Im Auf­wands­be­reich sind jähr­lich gleich­blei­ben­de Kos­ten in Höhe von 85.325,21 Euro erfor­der­lich. Auf sechs Jah­re gese­hen müss­ten 2,38 Mil­lio­nen Euro inves­tiert wer­den. Zuschüs­se kom­men vom Digi­tal­pakt in Höhe von 737.969 Euro, die bis 2022 umge­setzt sein müs­sen. Gro­ße Hoff­nung bestehe, dass nach dem Aus­lau­fen des Digi­tal­pakts wei­te­re För­der­töp­fe zur Ver­fü­gung stehen.

Der Medi­en­ent­wick­lungs­plan dient der Siche­rung der Vor­ga­ben in den Lehr­plä­nen, der „Qua­li­täts­ent­wick­lung von Unter­richt“ sowie der „För­de­rung einer neu­en Lern­kul­tur“. Eine gute Aus­stat­tung reicht nicht aus, um die­ses Ziel rea­li­sie­ren zu kön­nen. Sie muss auch mit einer Ver­än­de­rung des Unter­richts ver­bun­den wer­den. Dar­aus ergibt sich, dass neben der Aus­stat­tung der Schu­len die Fort­bil­dung der Leh­re­rin­nen und Leh­rer in die­sem Zusam­men­hang von beson­de­rer Bedeu­tung ist, heißt es wört­lich in dem Papier.

In die­sem Zusam­men­hang erhofft sich Huber­tus Stei­ner, Lei­ter der Mar­ga-Spie­gel-Schu­le (MSS), mehr Zugriffs­rech­te auf die Schul-IT. „Wir wol­len end­lich los­le­gen.” Schul­amts­lei­te­rin Lia­ne Jäger bestä­tig­te: „Des ist ein berech­tig­tes Inter­es­se. Wir sind schon im engen Aus­tausch mit dem Anne-Frank-Gym­na­si­um und wer­den das auf die Mar­ga-Spie­gel-Schu­le aus­wei­ten. Wir haben nur auf den Plan gewar­tet, um zu wis­sen, wohin die Rei­se geht.”

Ein düs­te­res Bild mal­te Stei­ner in Bezug auf die Teil­nah­me der Kin­der und Jugend­li­chen am Fern­un­ter­richt. „Wir haben eine Umfra­ge gestar­tet. Nur 20 Pro­zent unse­rer Schü­ler sind dazu in der Lage. Der Rest hat kei­ne Mög­lich­keit zum Digi­ta­len Ler­nen. Wir haben Sor­ge, dass die­se Kin­der abge­hängt wer­den”, mein­te der MSS-Lei­ter. Eine Aus­stat­tung aller mit End­ge­rä­ten sei für den kom­mu­na­len Haus­halt bei einem Volu­men von 500.000 Euro nicht zu stem­men, so Alex­an­der Ruhe, der das Land NRW in die Pflicht nahm.

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