Freitag, Juni 2, 2023

Schiedsperson gesucht – Kühler Kopf mit Talent zum Zuhören

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Wer­ne. Wenn Schieds­leu­te ins Spiel kom­men, geht es häu­fig um Kon­flik­te unter Nach­barn und den klas­si­schen Streit am Gar­ten­zaun. Grün­de kön­nen Grenz­fra­gen sein, Bäu­me, Laub oder die Höhe von Hecken und Zäunen.

Doch auch Belei­di­gun­gen, Bedro­hun­gen oder gar Haus­frie­dens­bruch sor­gen für Ärger. Bei Rechts­strei­tig­kei­ten müs­sen Betrof­fe­ne aber nicht gleich zum Anwalt gehen oder gar den Weg zum Gericht beschrei­ten. Viel­mehr kann man sich an eine Schieds­per­son wen­den und einen Antrag auf Schlich­tung stel­len. Im güns­ti­gen Fall steht am Ende ein Ver­gleich und die Par­tei­en gehen befrie­det nach Hause.

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Die Arbeit der ehren­amt­li­chen Schieds­leu­te bringt den Betei­lig­ten Vor­tei­le wie eine schnel­le Erle­di­gung, ein kos­ten­güns­ti­ges Ver­fah­ren und eine dau­er­haf­te Lösung. In der Stadt Wer­ne ist man nun auf der Suche nach Bewerber/innen, die sich für die Auf­ga­be inter­es­sie­ren und das Schieds­amt über­neh­men möch­ten. Denn im März 2023 endet nach 25 Jah­ren und fünf Amts­pe­ri­oden das ehren­amt­li­che Enga­ge­ment von Egon Kock aus Sto­ckum als Schiedsmann.

Er ist zustän­dig für den Bezirk Wer­ne II, der den Bereich öst­lich Kame­ner Stra­ße – B233 – nörd­lich Kurt-Schu­ma­cher-Stra­ße / öst­lich Müns­ter­stra­ße – B54 inklu­si­ve Sto­ckum umfasst. Für ihn wird ein Nach­fol­ger oder eine Nach­fol­ge­rin gesucht. Ein Jahr spä­ter, im März 2024, wird Her­bert Til­mann, zustän­dig für den Bereich I, mit dem Ablauf sei­ner vier­ten Amts­pe­ri­ode sei­ne ehren­amt­li­che Arbeit beenden.

In der Aus­schrei­bung sucht die Stadt Wer­ne zunächst eine Nach­fol­ge für Kock: „Kön­nen Sie gut zuhö­ren? Behal­ten Sie einen ‚küh­len Kopf´? Kön­nen Sie gut mit Men­schen umge­hen?”, heißt es dar­in. Bewer­ben kön­nen sich Inter­es­sier­te, die die Fähig­keit zur Beklei­dung öffent­li­cher Ämter besit­zen, nicht unter Betreu­ung ste­hen, das 25. Lebens­jahr voll­endet haben, nicht über 75 Jah­re alt sind und ihren Wohn­sitz in dem Bezirk haben. Schieds­leu­te sind ver­ei­digt, unpar­tei­isch und zur Ver­schwie­gen­heit verpflichtet.

Egon Kock been­det ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment als Streitschlichter

Die Vor­auswahl mög­li­cher Bewerber/innen für den Ein­satz als Schieds­per­son tref­fe die Stadt Wer­ne, die Fach­auf­sicht wie­der­um lie­ge beim Amts­ge­richt Lünen, Selm, Wer­ne, erläu­ter­te Egon Kock im Gespräch mit WERN­Eplus und hofft auf Ehren­amt­ler, die sich der inter­es­san­ten Auf­ga­be künf­tig wid­men möchten.

Der Sto­cku­mer war 38 Jah­re im Ord­nungs­amt der Stadt Wer­ne tätig und ist seit eini­gen Jah­ren im Ruhe­stand. Sei­ne Tätig­keit als Schieds­mann ist nicht sein ein­zi­ges ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment, denn auch im Lösch­zug Sto­ckum der Frei­wil­li­ge Feu­er­wehr Wer­ne war er lan­ge aktiv.

Seit 1998 ist er Schieds­mann. „Man hat mich damals gefragt“, sagt er zu den Anfän­gen. Damals gab es noch vier Schieds­be­zir­ke in der Stadt, heu­te sind es zwei, je einer für 15.000 Ein­woh­ner. Im Durch­schnitt lan­de­ten zehn Fäl­le pro Jahr auf sei­nen Schreib­tisch, außer­dem kom­men etwa zehn Tür- und Angel­ge­sprä­che hin­zu. Wäh­rend bei Strei­tig­kei­ten an der Gar­ten­gren­ze etc. bei einer Schlich­tung die Ver­fah­rens­kos­ten geteilt wer­den, lie­ge die Sache bei Straf­sa­chen anders. Bei Belei­di­gun­gen, Haus­frie­dens­bruch, Bedro­hun­gen, Kör­per­ver­let­zung oder Ver­leum­dung etwa kom­me die Staats­an­walt­schaft ins Spiel.

„Es ist ein schö­nes Ehren­amt“, blickt Kock auf sein Enga­ge­ment als Schieds­mann gern und mit Zufrie­den­heit zurück. So mün­de­ten die Gesprä­che in sei­nem pri­va­ten Büro oft in einem Ver­gleich. Wel­che wich­ti­ge Funk­ti­on das Schieds­amt ins­be­son­de­re für einen Ent­las­tung der Gerich­te hat, lässt sich an einer Zahl auf der Home­page der Bun­des­ver­ei­ni­gung Deut­scher Schieds­män­ner und Schieds­frau­en e.V. able­sen. Dank der 6.000 Schieds­per­so­nen kommt es in 60 Pro­zent der Schlich­tungs­fäl­le zu einem Ver­gleich. Doch nicht nur die Ent­las­tung der Jus­tiz zählt.

Denn die Betrof­fe­nen, Antrags­stel­ler wie Antrags­geg­ner, pro­fi­tier­ten von einer kos­ten­güns­ti­gen und zeit­nah abge­wi­ckel­ten Streit­schlich­tung und ein Ver­gleich behal­te für 30 Jah­re sei­ne Gül­tig­keit, ergänzt Kock zur anschlie­ßen­den Rechts­si­cher­heit. Hin­zu kom­me, dass mit einer Schlich­tung die Betei­lig­ten auch die per­sön­li­chen Belas­tun­gen ad acta legen kön­nen, die ein Streit mit sich brin­ge. Eine Rechts­be­ra­tung kön­nen die Schieds­leu­te hin­ge­gen nicht leisten.

Für den Ein­stieg als Schieds­per­son sind kei­ne Vor­kennt­nis­se nötig, sie absol­vie­ren Grund­kur­se für Star­ter, Ver­tie­fungs­lehr­gän­ge und regel­mä­ßi­ge Fort­bil­dun­gen. Für die Ein­ar­bei­tung und Beglei­tung einer neu­en Schieds­per­son steht Egon Kock zur Verfügung.

Schrift­li­che Bewer­bun­gen bei der Stadt Wer­ne unter: ordnungsamt@werne.de oder per Post an Stadt Wer­ne, Ord­nungs­amt, Kon­rad-Ade­nau­er-Platz 1, 59368 Werne.

Infor­ma­tio­nen unter Tele­fon: 02389/ 71–700 oder ‑705.

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