Mittwoch, März 29, 2023

Nach innen wachsen – Neues Wohnquartier an der Schlägelstraße

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Wer­ne. Lie­ber nach innen wach­sen, als nach außen – lau­tet eine Maxi­me der Stadt Wer­ne, wenn es um die Schaf­fung von neu­em Wohn­raum geht. 

Die­ses Ziel der „Innen- vor Außen­ent­wick­lung“ will man nun gemein­sam mit dem Grund­stücks­ei­gen­tü­mer auf einer 5.200 Qua­drat­me­ter gro­ßen Flä­che süd­lich der Bre­ving- und west­lich der Schlä­gel­stra­ße umset­zen. 20 Wohn­ein­hei­ten – öffent­li­che geför­der­ter Wohn­raum in Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern inklu­si­ve – sol­len hier entstehen.

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Ein pas­sen­des städ­te­bau­li­ches Kon­zept, ent­wi­ckelt vom Pla­nungs­bü­ro Drees und Hues­mann, wird in der Sit­zung des Aus­schus­ses für Stadt­ent­wick­lung, Pla­nung und Wirt­schafts­för­de­rung am Diens­tag, 6. Sep­tem­ber, vor­ge­stellt (17.30 Uhr, Kol­ping­saal). Dann hat die Poli­tik das Wort.

Erschlos­sen wer­den soll die Neu­be­bau­ung süd­lich über die Sto­cku­mer Stra­ße. Mit der Auf­stel­lung des Bebau­ungs­pla­nes „16 F – Wohn­quar­tier Schlä­gel­stra­ße“ böte sich so die „ein­ma­li­ge Chan­ce“, die Erschlie­ßungs­si­tua­ti­on an der Schlä­gel­stra­ße öffent­lich-recht­lich zu regeln, heißt es in der Beschluss­vor­la­ge der Bauverwaltung.

Dem­nach sol­le die Stra­ßen­flä­che künf­tig unmit­tel­bar angren­zend an die jet­zi­ge Schlä­gel­stra­ße nach Wes­ten ver­legt wer­den, sodass eine öffent­li­che Erschlie­ßung erfol­gen kön­ne. Denn die
schma­le und geschot­ter­te Schlä­gel­stra­ße befin­de sich im Pri­vat­ei­gen­tum der Anwoh­ner der Altbebauung.

Die Stra­ßen­flä­che kön­ne von ihnen in Zukunft als Stell­platz- oder Vor­gar­ten­flä­che genutzt wer­den. Über die Erfor­der­nis­se einer künf­ti­gen Anbin­dung habe man sich mit den Anlie­gern im Vor­feld des Bebau­ungs­plan­ver­fah­rens bereits abge­stimmt, heißt es weiter.

Nörd­lich der Bre­ving­stra­ße will man das neue Wohn­quar­tier mit einem Fuß- und Rad­weg anbin­den. Im Wes­ten gren­zen die Grund­stü­cke der Stra­ße Köt­ters­berg an das neue Wohn­ge­biet. Ein Teil der künf­ti­gen Wohn­bau­grund­stü­cke wur­den bis­her von Anlie­gern als Gär­ten genutzt. Mit den Betrof­fe­nen habe man sich zuvor über den Erwerb von Teil­flä­chen verständigt.

Für das Bau­vor­ha­ben ist die Auf­stel­lung eines Bebau­ungs­pla­nes not­wen­dig. Der Flä­chen­nut­zungs­plan weist den Bereich hier bereits als Wohn­bau­flä­che aus und muss nicht geän­dert werden.

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