Samstag, März 25, 2023

Mit zu viel Tempo in Richtung Innenstadt unterwegs

Anzeige

Wer­ne. Seit Jah­ren gibt es das Pro­blem, dass Ver­kehrs­teil­neh­mer im Bereich der Stra­ße Am Grie­se­torn zu schnell unter­wegs sind. Dort ist Schritt­ge­schwin­dig­keit ange­sagt, was aber oft­mals nicht beach­tet wird. Auch die Poli­zei hat den Bereich längst im Fokus.

„Wir neh­men dort regel­mä­ßig und unan­ge­kün­digt Geschwin­dig­keits­mes­sun­gen vor“, berich­tet Chris­ti­an Stein von der Pres­se­stel­le der Kreis­po­li­zei­be­hör­de Unna auf Anfra­ge von WERNEplus.

- Advertisement -

Kon­kre­te Aus­wer­tun­gen für den Bereich, der sich kaum 100 Meter von der Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung Auf dem Berg befin­det, lie­gen aller­dings nicht vor. Bei einer Ver­kehrs­kon­trol­le am ver­gan­ge­nen Frei­tag, 8. Juli, wur­de inner­halb von rund 40 Minu­ten eine Viel­zahl an Fahr­zeu­gen ange­hal­ten, die deut­lich zu schnell unter­wegs waren.

Kei­ne Über­ra­schung für die Poli­zei. „Wie die Erfah­rung uns gezeigt hat, hal­ten sich vie­le Ver­kehrs­teil­neh­mer dort nicht an die vor­ge­schrie­be­ne Schritt­ge­schwin­dig­keit“, bestä­tigt der Poli­zei­spre­cher. Genau des­halb wer­de an glei­cher Stel­le auch künf­tig kon­trol­liert, so Stein. Recht­lich ist es zuläs­sig, dass die Fest­stel­lung der Geschwin­dig­keit – also in die­sem Fall der Schritt­ge­schwin­dig­keit im ver­kehrs­be­ru­hig­ten Bereich – eines Kfz durch Schät­zung eines Poli­zei­be­am­ten durch­ge­führt wird.

„Die Fahr­zeu­ge wer­den nur ange­hal­ten, wenn ein ein­deu­ti­ger Fall einer Über­schrei­tung vor­liegt. Die Kol­le­gen kom­men nicht auf die Idee, jeman­den anzu­hal­ten, der da mit 15 Stun­den­ki­lo­me­tern unter­wegs ist“, stellt Stein klar. Wer die Schritt­ge­schwin­dig­keit nicht ein­hält, dem droht ein Buß­geld. Wer in einem ver­kehrs­be­ru­hig­ten Bereich zu schnell ist, muss in der Regel 20 Euro zahlen. 

Manch­mal wer­den bei den Mes­sun­gen auch Laser­ge­rä­te ver­wen­det, die dann genau auf­zei­gen kön­nen, war­um die Ver­kehrs­teil­neh­mer von der Poli­zei ange­hal­ten wer­den. Da eine genaue Fest­le­gung in der StVO fehlt, kommt es häu­fi­ger zu Aus­ein­an­der­set­zun­gen vor Gericht. Die Recht­spre­chung ist nicht ein­heit­lich und das von Gerich­ten im Streit­fall fest­ge­leg­te Tem­po teil­wei­se sehr unter­schied­lich. Häu­fig liegt es zwi­schen 5 und 15 Stundenkilometern.

Anzeige

Weitere Artikel von Werne Plus

Rollendes Kaffeehaus legt auf Pilgertour Stopp in Werne ein

Werne. Der zur Zeit durch die Berichterstattung in vielen Medien wohl bekannteste Oldtimer-Doppeldeckerbus legt auf seiner aktuellen Tour eine längere Station in Werne ein....

Einführung persönlicher Tablets am GSC beschlossen

Werne. Mit einem Beschluss der Schulkonferenz werden ab dem Schuljahr 2023/24 auch am bischöflichen Gymnasium St. Christophorus persönliche Tablets für alle Schülerinnen und Schüler...

Lesetipp der Woche: Rasante Mission voller Magie und Abenteuer

Werne. Es ist Samstag. Zeit für den wöchentlichen Lesetipp von Bücher Beckmann, präsentiert von WERNEplus: Die Geschichtenwandler - Magische Tinte. Wer ein Buch verändert, verändert...

Gala für Ehrenamtliche im Brand- und Katastrophenschutz

Kreis Unna. "Für mich sind Sie die wahren Helden unserer Gesellschaft!" Ein Satz, ausgesprochen von NRW-Innenminister Herbert Reul – aber getragen von allen, die...