Donnerstag, Februar 15, 2024

KAB Werne gedenkt Nikolaus Groß und lädt zur Versammlung ein

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Werne. Der KAB-Stadtverband Werne lädt seine Mitglieder, aber auch alle interessierten Bürger, zu dem jährlichen Gedenkgottesdienst an den Seligen Nikolaus Groß ein. Ausrichter ist die KAB St. Barbara/St. Johannes.

Nikolaus Groß trat mit 21 Jahren in die KAB ein und wurde später Chefredakteur der KAB-Zeitung „Kettelerwacht“. Er lehnte den Nationalsozialismus „aus unserer religiösen und kulturellen Haltung entschieden und eindeutig ab.” Als Mitglied des Widerstandes wurde er 1944 verhaftet, verurteilt und am 23. Janu­ar 1945 hingerichtet.

Der Gedenkgottesdienst, der am Dienstag, 25. Januar 2022, ab 19 Uhr in der Kirche St. Johannes stattfindet, steht diesmal unter dem Vorzeichen „Familienvater Nikolaus Groß“.

„Vater, wohin gehst Du?“ Die Worte schossen Nikolaus Groß während einsamer Monate in Einzelhaft immer wieder durch den Kopf. Seine noch nicht fünfjährige Tochter Leni hatte die bange Frage gestellt, als an einem Wochenende Männer in langen dunklen Ledermänteln auftauchten, den Vater abführten und in einer schweren Limousine davonbrausten.

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Generalversammlung im Februar

Die KAB St. Barbara/St. Johannes lädt in diesem Jahr ihre Mitglieder wieder zu einer Generalversammlung ein. Am Sonntag, 6. Februar 2022, beginnt die Versammlung mit dem Besuch der 9.30 Uhr-Messe in der Kirche St. Johannes.

Im Anschluss, ab 10.45 Uhr, findet im Pfarrheim St. Johannes der vereinstechnische Teil der Versmmlung statt. Auf der Tagesordnung stehen u.a. die Jahresberichte und die Kassenberichte 2020 und 2021, Jubilarehrungen und Wahlen zur Vereinsleitung.

Nach Ende der Versammlung besteht die Möglichkeit zu einem Mittagsimbiss; vorgesehen ist eine Suppe. Im Pfarrheim gilt die so genannte 2G-Regelung, es besteht eine durchgehende Maskenpflicht (Ausnahme: während des Essens) und Mindestabstände sollten eingehalten werden.

Falls eine Fahrmöglichkeit zur und von der Kirche St. Johannes benötigt wird, kann dies bei Hans Beier (Tel. 0160 7738320) oder bei jedem anderen Vorstandsmitglied angemeldet werden.

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