Dienstag, Mai 30, 2023

Halloween: Kleine Streiche können schnell in Straftaten münden

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Kreis Unna/Werne. Bald ist es wie­der soweit – in der Nacht vom 31. Okto­ber auf den 1. Novem­ber zie­hen Kin­der und Jugend­li­che von Haus zu Haus und for­dern „Süßes oder Saures”. 

Wer nicht die Tür öff­net oder viel­leicht auch gar nicht zu Hau­se ist, staunt dann oft­mals am nächs­ten Tag nicht schlecht, wenn durch einen ver­meint­li­chen „Streich” zum Aus­druck gebracht wer­den soll, dass es nichts Süßes gab.

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Aus den oft nicht böse gemein­ten Strei­chen wird jedoch all­zu oft eine unge­woll­te Sach­be­schä­di­gung. Wer Glib­ber-Schleim in den Brief­kas­ten gießt, mit rohen Eiern aufs Haus wirft oder Rasier­schaum auf Tür­klin­ken und an Haus­wän­de sprüht, der ist sich meist den mög­li­chen Fol­gen nicht bewusst, warnt die Kreis­po­li­zei­be­hör­de Unna in einer Pressemitteilung.

Schnell ist aus der als Scherz gemein­ten Akti­on eine Sach­be­schä­di­gung gewor­den, die straf­recht­lich ver­folgt wird. Bei Van­da­lis­mus an Gemein­ei­gen­tum, zum Bei­spiel an Park­bän­ken oder Hal­te­stel­len­häus­chen, kön­nen bei einer „gemein­schäd­li­chen Sach­be­schä­di­gung” Frei­heits­stra­fen bis zu drei Jah­ren oder emp­find­li­che Geld­stra­fen drohen.

Zu Hal­lo­ween ist es also bes­ser, sei­ne Ener­gie und Krea­ti­vi­tät in Kos­tü­me oder Deko­ra­ti­on zu ste­cken und nicht in sinn­lo­se Strei­che, heißt es weiter.

Eltern soll­ten mit ihren Kin­der über mög­li­che geplan­te Spä­ße spre­chen und ihnen die Fol­gen bei über­zo­ge­nen Strei­chen oder auch über­mä­ßi­gem Alko­hol­kon­sum auf­zei­gen. Jün­ge­re Kin­dern soll­ten durch einen Erwach­sen auf der „Süßes oder Sau­res-Tour” beglei­tet werden.

Einer span­nen­den Hal­lo­ween-Nacht mit viel Gru­sel ste­he nichts im Wege, wenn beim Strei­che­spie­len gewis­se „Spiel­re­geln” ein­ge­hal­ten wür­den, damit alle Spaß haben und nie­mand zu Scha­den komme.

Damit das auch so bleibt, wird die Poli­zei Unna in die­ser Nacht mit einem ver­stärk­ten Kräf­te­auf­ge­bot in ihrem Zustän­dig­keits­be­reich unter­wegs sein, kün­digt die Behör­de an.

Soll­ten Sie den­noch Zeu­ge oder Opfer einer Straf­tat wer­den, scheu­en Sie sich bit­te nicht, den Not­ruf 110 zu wählen.

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