Werne. Rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in NRW müssen im Zuge der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Dies gehe auf eine Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück, das die bisherige Bemessungsgrundlage für verfassungswidrig erklärt habe, teilt Kerstin Kröber für das Finanzamt Lüdinghausen mit.
Bislang seien demnach rund 2,85 Millionen Feststellungsanträge bei den NRW-Finanzämtern eingegangen. Das entspreche 43 Prozent der benötigten Erklärungen.
„Im Finanzamt Lüdinghausen wurden bisher 24.300 Erklärungen abgegeben, rund 43 Prozent“, erklärt Christian Schwarzer, Leiter des Finanzamts. An alle jene Eigentümer/innen, die ihre Erklärungen noch nicht abgegeben haben, geht deshalb der Appell, dies bis zum Ende Abgabefrist am 31. Januar 2023 noch zu tun.
Das Finanzamt bearbeite die Anträge nach Eingang und sende die neuen Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide an die Eigentümer/innen. Der so errechnete Grundsteuerwert habe allerdings noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer, heißt es in der Mitteilung weiter. Vielmehr werden in den Kommunen ab 2024 zunächst die Hebesätze festgelegt und die Grundsteuer danach berechnet.
Ausfüll-Hilfen auf der Info-Plattform
Ferner unterstützt die digitale Plattform der Finanzverwaltung die Besitzer/innen mit Erklär-Videos und praktischen Hinweisen für die Abgabe mit ELSTER. „Die ausführlichen Klick-für-Klick-Anleitungen führen Schritt für Schritt durch die Eingabefelder von ELSTER und die Check-Listen liefern eine Übersicht der benötigten Daten und Hinweise und wo diese zu finden sind“, erläutert Christian Schwarzer. Außerdem stehe ein FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zur Verfügung.
Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal), über das wichtige Informationen zum Flurstück (z.B. Gemarkung, Bodenrichtwert und Grundbuchblatt) abgerufen werden können, sei hier angelegt. Den sogenannten Sachdatenauszug zu ihrem Flurstück könnten die Eigentümer/innen hier ebenfalls bekommen. Auf dem Auszug befänden sich bereits die meisten Daten, die für die Feststellungserklärung gebraucht würden.
Grundsteuer-Hotline
Für individuelle Rückfragen ist das Finanzamt Lüdinghausen über die Grundsteuer-Hotline zu erreichen (siehe unten). „Die meisten Anliegen können wir bereits am Telefon klären“, versicherte Schwarzer.
Digital abgeben mit ELSTER
Die Abgabe der Erklärungen ist über das Online-Finanzamt ELSTER möglich und bietet viele Vorteile. Die Erklärung kann sicher, kostenlos und ganz ohne Papier beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. ELSTER unterstützt mit Hinweisen und Hilfetexten beim Ausfüllen der Erklärung und überprüft über die digitale Endkontrolle die fertige Erklärung auf Vollständigkeit und Plausibilität. Gut zu wissen: Die Abgabe der Erklärung kann auch über den ELSTER-Zugang eines nahen Angehörigen – zum Beispiel über das Benutzerkonto der Tochter – erfolgen.
Abgabemöglichkeiten:
> Vordrucke online ausfüllen und abschicken mit ELSTER: www.elster.de
> Elektronisch abgeben über andere Software-Anbieter > Papier-Vordrucke ausfüllen und abgeben (beim Finanzamt erhältlich)
Unterstützungsangebote des Finanzamts:
> Ausführliche Informationen, Check-Liste, Ausfüllanleitungen für ELSTER und Erklär-Videos zum Grundsteuerportal: www.grundsteuer.nrw.de
> Erklär-Videos auf YouTube: www.youtube.com//FinanzverwaltungNRW
> Grundsteuer-Hotline: 02591/ 930‑1959 (Mo. bis Fr. 9 bis 18 Uhr)
> Grundsteuerportal (Geodatenportal): www.grundsteuer-geodaten.nrw.de