Donnerstag, Februar 15, 2024

Erster ASP-Fall im Emsland – Überwachungs-Gebiet reicht bis NRW

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NRW/Werne. Auf einem Bauernhof im emsländischen Emsbüren hat es einen ersten Fall von Afrikanischer Schweinepest in Niedersachsen gegeben. Tests von Tieren in einem weiteren Betrieb im 20 Kilometer entfernten Freren waren hingegen negativ.

Das hatten Stichproben des Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) ergeben, teilte das Landwirtschaftsministerium Niedersachsen laut eines NDR-Berichts am Dienstag (05.07.2022) mit.

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Gleichwohl mussten auf dem Hof in Freren 1.800 Mastschweine getötet werden, weil ein Befall nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden konnte. Die hochansteckende Tierseuche ist für Haus- und Wildschweine unheilbar und führt in den meisten Fällen zum Tod der Tiere. Eine Impfung gegen die ASP gibt es bislang nicht.

In einem Umkreis von drei Kilometern wurde um den Betrieb in Emsbüren eine Schutzzone sowie eine Überwachungszone mit 10-Kilometer-Radius eingerichtet und reicht somit bis an die NRW-Landesgrenze unweit von Rheine heran. In beiden Sperrgebieten gelten Stallpflicht sowie ein Transport- und Beförderungsverbot für Schweine. Weder Tiere, Fleisch und Fleischerzeugnisse noch Gülle, Mist und Einstreu dürfen aus einem Bestand innerhalb dieses äußeren Bereichs verbracht werden.

Gerade in Münsterland-Kreisen wie Steinfurt oder wie im Nachbarkreis Coesfeld gebe es Betriebe mit Schweinezucht und -mast in großer Zahl, bestätigte Wernes Ortslandwirt Robert Schulze Kalthoff gegenüber WERNEplus und rät zu noch einmal erhöhter Wachsamkeit.

Denn ohnehin seien die Landwirte seit Jahren gehalten, für ihre Betriebe Sicherheitsmaßnahmen gegen die ASP zu ergreifen. So müssen die Ställe zum Schutz sicher eingezäunt sein, um einen Kontakt über Wildschweine, Hunde und Katzen zu vermeiden. Auch Ratten und Mäuse müssen von den Ställen streng ferngehalten werden, erläuterte Schulze Kalthoff zu potenziellen Überträgern.

Personen – möglichst keine Besucher – sollten den Stall durch eine Infektionswanne zum Desinfizieren der Stiefel betreten. Vor dem Betreten des Stalles mit den Tierboxen muss die Arbeitskleidung für den Stallbereich angezogen werden.

Landwirte, die zugleich Jäger sind, müssen die Kleidung für beide Bereiche strikt trennen und speziell auch ihre Jagdhunde fernhalten. Bei Freilandhaltung von Schweinen muss ein doppelter Zaun mit zwei Metern Zwischenabstand für Sicherheit sorgen.

Auch Essensreste in der Fütterung oder in der Landschaft könnten einen Bestand von Haus- oder eben von Wildscheinen infizieren, hieß es weiter. Denn das für Menschen ungefährliche ASP-Virus könne auch über nicht erhitzte Wurstwaren wie Salami oder Mett übertragen werden.

Mit dem Ausbruch der ASP in Niedersachsen rückt die Tierseuche weiter nach Westen vor. Ursprünglich aus Afrika eingeschleppt, habe sie sich von Nahost über Russland und die östlichen Nachbarländern weiterverbreitet, erläuterte der Ortslandwirt. Insbesondere die östlichen Bundesländer wie Sachsen und Brandenburg seien bereits massiv betroffen.

Dank der Sicherheitsmaßnahmen waren in den Hausschwein-Haltungen deutschlandweit bislang nur fünf Betriebe betroffen. Anders sieht es bei den Wildschwein-Beständen aus. Hier gab es bereits 4.000 bestätigte Fälle, so Schulze Kalthoff. Im Osten Deutschlands müssen deshalb alle erlegten Tiere auf ASP untersucht werden, im Westen werden Stichproben genommen.

Die Kreisveterinärämter, der Westfälische-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) oder die Landwirtschaftskammer NRW bieten Informationen und Rat rund um das Thema. Bei einem Verdachtsfall im Tierbestand sollte immer zuerst der Hoftierarzt gerufen werden, sodass gegebenenfalls Maßnahmen getroffen werden können.

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