Mittwoch, März 29, 2023

Corona in Werne: 24 neue Infektionen – Neue Verordnung

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Wer­ne. In Wer­ne sind am Diens­tag (18. Janu­ar) 24 neue Infek­tio­nen mit Sars-CoV‑2 bekannt gewor­den. Zudem infor­miert die Kreis-Pres­se­stel­le über die geän­der­ten Coro­na-Regeln, die seit dem 16. Janu­ar in NRW gelten.

24 neue Fäl­le und 18 Per­so­nen, die als gesund gel­ten, erge­ben in Wer­ne eine Zahl von 207 aktu­ell Infi­zier­ten (+ sechs).

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Heu­te sind der Gesund­heits­be­hör­de kreis­weit 432 neue Fäl­le und ein wei­te­rer Todes­fall, der in Ver­bin­dung mit COVID-19 steht, gemel­det wor­den. Gestor­ben ist eine 65 Jah­re alte Frau aus Unna am 9. Janu­ar mit unbe­kann­tem Impfstatus.

28.542 Per­so­nen gel­ten als wie­der gene­sen. Die Zahl der aktu­ell infi­zier­ten Per­so­nen liegt bei 3.113. Der­zeit befin­den sich 44 Pati­en­ten in sta­tio­nä­rer Behandlung.

Inzi­denz

Der 7‑Ta­ges-Inzi­denz­wert pro 100.000 Ein­woh­ner wird vom Robert Koch-Insti­tut ver­öf­fent­licht. Die­ser liegt für den Kreis Unna bei 565,8 (Stand: 18. Janu­ar 2022).

Wei­te­re Omikron-Fälle

Im Kreis Unna gibt es 131 wei­te­re, bestä­tig­te Omi­kron-Fäl­le des Coro­na­vi­rus, drei davon in Wer­ne (30).

Geän­der­te Corona-Regeln

Das NRW-Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um hat eine geän­der­te Coro­na-Test-und-Qua­ran­tän­ever­ord­nung des Lan­des ver­öf­fent­licht. Inhalt: die Ver­kür­zung der Iso­lie­rung (Abson­de­rung von infi­zier­ten Per­so­nen) und Qua­ran­tä­ne (Abson­de­rung von Kon­takt­per­so­nen) bei Coro­na-Infek­tio­nen. Die neu­en Regeln erset­zen die All­ge­mein­ver­fü­gung des Krei­ses der letz­ten Woche. Die Ände­run­gen sind seit 16. Janu­ar gül­tig und gel­ten auto­ma­tisch – wie schon die Regeln der All­ge­mein­ver­fü­gung – auch für aktu­el­le Iso­lie­rungs- und Qua­ran­tä­ne­a­n­ord­nun­gen, auch wenn sie ande­re Fris­ten und Rege­lun­gen vor­se­hen. Ein Blick auf die wich­tigs­ten Regeln:

Regeln für Infizierte

Wer infi­ziert ist, muss auto­ma­tisch und auch ohne geson­der­te behörd­li­che Anord­nung für zehn vol­le Tage (ab Sym­ptom­be­ginn bzw. posi­ti­vem Test) in Isolierung.Eigenständige Ver­kür­zung der Iso­la­ti­on auf sie­ben Tage ist mög­lich (min­des­tens 48 Stun­den sym­ptom­frei) mit nega­ti­vem offi­zi­el­lem Schnell­test oder PCR-Test. Beschäf­tig­te in Kran­ken­häu­sern, Pfle­ge­hei­men etc. benö­ti­gen zum Frei­tes­ten immer ein PCR-Test.Infizierte müs­sen Kon­takt­per­so­nen der letz­ten zwei Tage schnellst­mög­lich eigen­stän­dig informieren.

Regeln für Kontaktpersonen

Kon­takt­per­so­nen aus dem glei­chen Haus­halt müs­sen eben­falls auto­ma­tisch in Qua­ran­tä­ne (zehn Tage ab Sym­ptom­be­ginn oder posi­ti­ver Tes­tung der infi­zier­ten Per­son). Bei Sym­ptom­frei­heit Ver­kür­zung auf sie­ben Tage (nega­ti­ver offi­zi­el­ler Schnell­test oder PCR-Test) möglich.

Kita-Kin­der und Schü­ler kön­nen Qua­ran­tä­ne­zeit mit einem nega­ti­ven Test auf fünf Tage ver­kür­zen (tre­ten wäh­rend Qua­ran­tä­ne Sym­pto­me auf, ist ein PCR-Test vor­zu­neh­men). Kei­ne auto­ma­ti­sche Qua­ran­tä­ne bei ande­ren Kon­takt­per­so­nen (z.B. bei pri­va­ten Tref­fen, gemein­sa­men Sport), Aus­nah­me: Gesund­heits­amt ord­net sie an. 

Wer weiß, dass er Kon­takt­per­son ist, soll­te unbe­dingt sei­ne Kon­tak­te redu­zie­ren, Mas­ke tra­gen und bei feh­len­der Imp­fung sich selbst isolieren.

Aus­nah­men: Die­se Kon­takt­per­so­nen müs­sen nicht in Quarantäne

Per­so­nen mit einer Auf­fri­schungs­imp­fung (bedeu­tet: drei Imp­fun­gen – auch John­son & John­son-geimpf­te müs­sen drei Imp­fun­gen haben, um als geboos­tert zu gelten)

Geimpf­te Gene­se­ne: Voll­stän­dig Geimpf­te mit einer Durch­bruchs­in­fek­ti­on oder Gene­se­ne, die eine Imp­fung im Anschluss an die Erkran­kung erhal­ten haben. Unab­hän­gig von der Rei­hen­fol­ge reicht also eine Gene­sung und min­des­tens eine Imp­fung. Als Nach­weis der Gene­sung dient ein posi­ti­ver PCR-Testnachweis.

Per­so­nen mit einer zwei­ma­li­gen Imp­fung: Dies gilt ab dem 15. Tag nach der zwei­ten Imp­fung bis zum 90. Tag nach der Impfung.

Gene­se­ne: Dies gilt ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnah­me des posi­ti­ven Tests. Die­se Aus­nah­men befrei­en auch von der Test­pflicht bei 2G-plus.

Die kom­plet­te Ver­ord­nung und alle aktu­el­len Regeln sind unter www.land.nrw/corona zu fin­den. PK | PKU

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