Donnerstag, März 30, 2023

Vollständig geimpft: Postversand für QR-Codes angelaufen

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West­fa­len-Lip­pe/­K­reis Unna. Es gibt Post – und zwar zunächst für die­je­ni­gen, die bereits voll­stän­dig in einem Impf­zen­trum in West­fa­len-Lip­pe, also auch in Unna, geimpft wur­den: Sie erhal­ten in den nächs­ten Tagen ihre QR-Codes für das elek­tro­ni­sche Impf­zer­ti­fi­kat pos­ta­lisch zuge­schickt. Dar­über infor­miert die Kas­sen­ärzt­li­che Ver­ei­ni­gung West­fa­len-Lip­pe (KVWL) in einer Pressemitteilung.

„Der Brief­ver­sand ist am Mon­tag gestar­tet, sodass die Ers­ten ihre Codes bereits in den nächs­ten Tagen erhal­ten wer­den“, erklärt der KVWL-Vor­stand mit Dr. Dirk Spel­mey­er, Dr. Vol­ker Schra­ge und Tho­mas Mül­ler. Mit der Cov­Pass-App bzw. über die Coro­na-Warn-App könn­ten die Codes dann gescannt und das Impf­zer­ti­fi­kat so auf dem Smart­phone vor­ge­hal­ten werden.

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„Ins­ge­samt haben bis­her schon 1,4 Mil­lio­nen Men­schen ihre Erst- und Zweit­imp­fung in einem der 28 Impf­zen­tren in unse­rem Lan­des­teil erhal­ten. Genau­so vie­le Brie­fe wer­den also in den kom­men­den Tagen nach und nach ver­schickt. Wer sei­ne Codes Diens­tag oder Mitt­woch noch nicht im Brief­kas­ten hat, soll­te dem­entspre­chend nicht beun­ru­higt sein. Hier ist – wie so oft wäh­rend der Pan­de­mie – noch ein­mal etwas Geduld gefragt“, betont der KVWL-Vorstand.

In einem zwei­ten Schritt erhal­ten dann die­je­ni­gen Post, die bis­her die ers­te Sprit­ze im Impf­zen­trum bekom­men haben. Zugleich wer­den in den Impf­zen­tren im Moment alle Vor­be­rei­tun­gen getrof­fen, damit die Aus­stel­lung der aktu­el­len Impf­zer­ti­fi­ka­te bald auch direkt vor Ort mög­lich ist. In Kür­ze sol­len dann auch die nie­der­ge­las­se­nen Ärz­te die Mög­lich­keit haben, die elek­tro­ni­schen Impf­zer­ti­fi­ka­te über ihre Pra­xis­ver­wal­tungs­soft­ware zu erstellen.

Soll­te der QR-Code feh­ler­haft sein (weil bei­spiels­wei­se der Name falsch geschrie­ben ist), kön­nen sich Bür­ge­rin­nen und Bür­ger für die Aus­stel­lung eines neu­en Codes an eine Apo­the­ke oder per­spek­ti­visch auch an eine Arzt­pra­xis wen­den. Eine Ände­rung der Daten im Impf­zen­trum oder direkt bei der KVWL sei nicht mög­lich, heißt es weiter.

„Wich­tig ist, dass der digi­ta­le Impf­pass ledig­lich eine Ergän­zung zum Papier-Impf­aus­weis ist. Die­ser behält sei­ne Gül­tig­keit und muss unbe­dingt wei­ter­hin auf­be­wahrt wer­den!“, stel­len Spel­mey­er, Schra­ge und Mül­ler noch ein­mal klar.

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