Sonntag, April 2, 2023

Schulen bleiben geschlossen, Testpflicht in der Notbetreuung

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Wer­ne. Die offi­zi­el­le Schul­mail aus dem Minis­te­ri­um in Düs­sel­dorf kam am Don­ners­tag (8. April) um kurz vor 20 Uhr. Inhalt: Die Schu­len blei­ben geschlos­sen und von dem seit Mit­te Febru­ar prak­ti­zier­ten Wech­sel- geht es zunächst ein­mal wie­der in den Distanz­un­ter­richt. Kopf­zer­bre­chen berei­tet den Ver­ant­wort­li­chen an den Schu­len auch die ab kom­men­den Mon­tag ein­ge­führ­te Test­pflicht für Lehr­kräf­te, Schü­ler bis hin zu sons­ti­gem Personal. 

„Aus­ge­nom­men vom Distanz­un­ter­richt blei­ben die Schü­le­rin­nen und Schü­ler in den Abschluss­klas­sen der Sekun­dar­stu­fe I und der Sekun­dar­stu­fe II inklu­si­ve der Qua­li­fi­ka­ti­ons­pha­se 1, die sich wei­ter­hin auch im Prä­senz­un­ter­richt auf die Prü­fun­gen vor­be­rei­ten kön­nen“, so Schul- und Bil­dungs­mi­nis­te­rin Yvonne Gebauer.

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Ab dem 19. April 2021 soll der Unter­richt an den Schu­len dann – sofern es das Infek­ti­ons­ge­sche­hen zulässt – wie­der mit Prä­senz­an­tei­len (Wech­sel­un­ter­richt) fort­ge­setzt wer­den, heißt es wei­ter in der Mit­tei­lung des Schulministeriums.

Eleo­no­re Neu­mann, Lei­te­rin der Uhland­schu­le, hät­te ger­ne direkt am Wech­sel­un­ter­richt fest­ge­hal­ten. „Die­ser ist not­wen­dig, um alle Kin­der im Blick zu behal­ten”, sagt sie. Einen posi­ti­ven Coro­na­fall habe es an ihrer Schu­le seit Ein­füh­rung des Wech­sel­un­ter­richts nicht gege­ben. Auch sonst sei die Ein­rich­tung bis­lang mit nur zwei Fäl­len glimpf­lich durch die Pan­de­mie gekom­men. „Ich ver­mu­te, wir blei­ben geschlos­sen, weil die Tests nicht pünkt­lich für alle ein­tref­fen wer­den”, meint Neu­mann. An ihrer Schu­le waren am Frei­tag­mor­gen noch kei­ne ein­ge­trof­fen, obwohl auch für die Not­be­treu­ung ab Mon­tag (12. April) wel­che vor­han­den sein müs­sen. Einen „Run” auf die Not­be­treu­ung habe sie bis­lang nicht fest­stel­len können. 

Test­pflicht an den Schu­len: „Zwei Unter­richts­stun­den sind weg”

Das Minis­te­ri­um für Schu­le und Bil­dung teilt zur Test­pflicht mit: Künf­tig ist der Besuch der Schu­le an die Vor­aus­set­zung geknüpft, dass pro Woche zwei Coro­na-Selbst­tests mit nega­ti­vem Test­ergeb­nis vor­ge­wie­sen wer­den kön­nen. Die Test­pflicht gilt für Schü­ler, Lehr­kräf­te und für sons­ti­ges Per­so­nal der Schul­per­so­nal glei­cher­ma­ßen. Die Pflicht zur Durch­füh­rung der Selbst­tests wird für die Schü­le­rin­nen und Schü­ler in der Schu­le erfüllt. Alter­na­tiv kann eine nega­ti­ve Tes­tung auch durch eine Test­stel­le (Bür­ger­test) nach­ge­wie­sen wer­den, die höchs­tens 48 Stun­den zurück­liegt. Schü­ler, die der Test­pflicht nicht nach­kom­men, kön­nen nicht am Prä­senz­un­ter­richt teil­neh­men. Für Jun­gen und Mäd­chen mit Bedarf an son­der­päd­ago­gi­scher Unter­stüt­zung gilt: Die Schul­lei­tung kann zulas­sen, dass Coro­na-Selbst­tests für zuhau­se unter elter­li­cher Auf­sicht statt­fin­den. In die­sem Fall müs­sen die Eltern das nega­ti­ve Ergeb­nis schrift­lich ver­si­chern. Ins­be­son­de­re die Grund­schu­len sowie die Pri­mar­stu­fen der För­der­schu­len kön­nen sich in der kom­men­den Woche vor allem orga­ni­sa­to­risch auf die Tes­tun­gen vorbereiten.

Im Wech­sel­mo­dell sind an der Uhland­schu­le, die größ­te Grund­schu­le im Kreis Unna, inklu­si­ve Not­be­treu­ung rund 250 bis 260 Mäd­chen und Jun­gen gleich­zei­tig in der Ein­rich­tung. „Da sind für das Tes­ten gut zwei Unter­richts­stun­den weg”, gibt Eleo­no­re Neu­mann zu beden­ken. Für den Fall, dass ein Kind posi­tiv getes­tet wird, stün­den kei­ne Räum­lich­kei­ten zur Ver­fü­gung. „Wir müss­ten es qua­si vor die Tür set­zen, bis die Eltern da sind”, so die Schul­lei­te­rin weiter.

Wei­gern sich die Eltern, ihr Kind tes­ten zu las­sen, ist die Teil­nah­me am Prä­senz­un­ter­richt und in der Not­be­treu­ung unter­sagt. „Das ist schon knall­hart for­mu­liert. Da steht auch nichts vom Distanz­ler­nen. Wir kön­nen das betrof­fe­ne Kind höchs­tens mit den Wochen­plä­nen ver­sor­gen”, erläu­tert Eleo­no­re Neumann.

Die Grund­schu­len in Wer­ne haben die Eltern inzwi­schen über die Neu­ig­kei­ten infor­miert. Wei­te­re Ein­zel­hei­ten, Test­ta­ge, Durch­füh­rung wer­den in geson­der­ten Schrei­ben folgen.

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