Freitag, März 24, 2023

Offenlage für Wohnquartier Baaken online und im Stadthaus

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Wer­ne. Für die Wohn­bau­flä­chen-Ent­wick­lung des „Wohn­quar­tiers Baa­ken“ zwi­schen der Stra­ße Baa­ken im Nor­den und der Stra­ße Bel­ling­hei­de im Süden, soll die etwa 2,3 Hekt­ar gro­ße Flä­che im Flä­chen­nut­zungs­plan von einer gemisch­ten Bau­flä­che in eine Wohn­bau­flä­che geän­dert werden. 

Die Flä­chen­nut­zungs­plan­än­de­rung erfolgt im Zusam­men­hang mit der Auf­stel­lung des Bebau­ungs­plans 13 C‑Wohnquartier Baa­ken und der 50. Flächennutzungsplanänderung.

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Der Aus­schuss für Stadt­ent­wick­lung, Pla­nung und Wirt­schafts­füh­rung hat in sei­ner Sit­zung am 15. Juni beschlos­sen, den Plan­ent­wurf nebst Begrün­dung (ein­schließ­lich Umwelt­be­richt) und den nach Ein­schät­zung der Stadt wesent­li­chen, bereits vor­lie­gen­den umwelt­be­zo­ge­nen Stel­lung­nah­men gemäß Para­graph 3 Abs. 2 Bau­ge­setz­buch vom 28. Juni bis ein­schließ­lich 6. August aus­zu­le­gen. Die Unter­la­gen sind auf der Inter­net­sei­te der Stadt Wer­ne unter http://www.o‑sp.de/werne abrufbar.

Zusätz­lich sind die aus­ge­leg­ten Unter­la­gen über das zen­tra­le Inter­net­por­tal des Lan­des NRW unter http://www.uvp-verbund.de/nw im Inter­net einsehbar.

Alle Inter­es­sen­ten wer­den gebe­ten, die Unter­la­gen vor­nehm­lich im Inter­net abzu­ru­fen. Es besteht fer­ner die Mög­lich­keit, wäh­rend der Offen­la­ge­zeit die Unter­la­gen auch im Stadt­haus ein­zu­se­hen. Wegen der Coro­na-Pan­de­mie ist dies jedoch nur nach vor­he­ri­ger Anmel­dung (02389/ 71–613) mög­lich. Gleich­zei­tig zuge­las­sen sind nur zwei Per­so­nen aus einem Haus­halt und unter Beach­tung der Hygienevorschriften.

Stel­lung­nah­men zum Ent­wurf der 50. Flä­chen­nut­zungs­plan­än­de­rung wäh­rend der Aus­leg­frist, schrift­lich, münd­lich zur Nie­der­schrift oder auf elek­tro­ni­schem Weg (stadtplanung@werne.de) vor­ge­bracht, bezie­hungs­wei­se abge­ge­ben wer­den (auch von Kin­dern und Jugend­li­chen). Nicht frist­ge­recht abge­ge­be­ne Stel­lung­nah­men blei­ben unbe­rück­sich­tigt (ver­öf­fent­licht am 18. Juni 2021 im Amts­blatt Aus­ga­be 08.)

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