Donnerstag, März 23, 2023

Corona: Kein Todesfall am Donnerstag in Werne

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Wer­ne. Die Kreis-Pres­se­stel­le kor­ri­gier­te am Frei­tag in ihrem Coro­na-Update die Zahl der Todes­fäl­le, die in Ver­bin­dung mit dem Virus ste­hen, in Wer­ne von 18 auf 17. Dar­in heißt es: Die am Don­ners­tag als ver­stor­ben gemel­de­te Frau aus Wer­ne, war falsch zuge­ord­net: Sie wohn­te zuletzt in Lünen.

Das Kreis-Gesund­heits­amt mel­det kurz vor dem Wochen­en­de fünf Neu­in­fek­tio­nen mit Sars-CoV‑2 in Wer­ne. Zwölf Per­so­nen sind wie­der gesund. Damit sinkt die Zahl der akti­ven Fäl­le  auf 159.

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Im gesam­ten Kreis­ge­biet gibt es drei wei­te­re Todes­fäl­le, die im Zusam­men­hang mit Coro­na ste­hen. Ver­stor­ben sind eine Frau aus Schwer­te im Alter von 87 Jah­ren am 10. Dezem­ber, eine Frau aus Lünen im Alter von 90 Jah­ren am 10. Dezem­ber und eine Frau aus Schwer­te im Alter von 82 Jah­ren am 9. Dezember.

Am Frei­tag sind kreis­weit 113 neue Fäl­le gemel­det wor­den. Ins­ge­samt sind damit im Kreis Unna 7.837 Fäl­le gemel­det wor­den. 125 Per­so­nen mehr als ges­tern gel­ten als wie­der gene­sen. Damit steigt die Zahl der aktu­ell infi­zier­ten Per­so­nen auf 1.736.

Lock­down angekündigt

Das Land NRW kün­digt an, auf das erneut explo­die­ren­de Infek­ti­ons­ge­sche­hen und die ange­spann­te Lage auf den Inten­siv­sta­tio­nen reagie­ren zu wol­len. Das gesell­schaft­li­che Leben soll ab dem 14. Dezem­ber 2020 bis zum 10. Janu­ar 2021 so weit wie mög­lich her­un­ter­ge­fah­ren wer­den. Ent­schie­den wer­den soll das auf einer mög­lichst kurz­fris­tig anbe­raum­ten Kon­fe­renz der Ministerpräsident*innen mit der Bun­des­kanz­le­rin. Dar­auf weist die Pres­se­stel­le des Krei­ses Unna eben­falls hin.

Bekannt ist bis­her für den Bereich Kitas und Schulen:

Der Betrieb von Kin­der­ta­ges­stät­ten soll vom 14. Dezem­ber 2020 bis 10. Janu­ar 2021 auf ein Mini­mum redu­ziert werden.
Eine Betreu­ungs­ga­ran­tie gilt aber und es wird kein Betreu­ungs­ver­bot wie im Früh­jahr ausgesprochen.
Das Minis­te­ri­um appel­liert an Eltern und Fami­li­en das Betreu­ungs­an­ge­bot nur bei abso­lu­ter Not­wen­dig­keit zu nut­zen. (Quel­le: NRW-Familienministerium)

In den Jahr­gangs­stu­fen 1 bis 7 kön­nen Eltern bzw. Erzie­hungs­be­rech­tig­te ihre Kin­der vom Prä­senz­un­ter­richt befrei­en lassen.
In den Jahr­gang­stu­fen 8 bis 13 wird Unter­richt grund­sätz­lich nur als Distanz­un­ter­richt erteilt. Für Schü­le­rin­nen und Schü­ler mit einem Bedarf an son­der­päd­ago­gi­scher Unter­stüt­zung, der eine beson­de­re Betreu­ung erfor­dert, muss die­se in Abspra­che mit den Eltern oder Erzie­hungs­be­rech­tig­ten sicher­ge­stellt werden.
Die Berufs­kol­legs nut­zen davon abwei­chend die Mög­lich­kei­ten des Distanz­ler­nens unter Aus­wei­tung der bis­he­ri­gen Regelungen.
An den bei­den Werk­ta­gen unmit­tel­bar im Anschluss an das Ende der Weih­nachts­fe­ri­en (7. und 8. Janu­ar 2021) fin­det kein Unter­richt statt. Es gel­ten die glei­chen Regeln wie für die unter­richts­frei­en Tage am 21. und 22. Dezem­ber 2020. (Quel­le: NRW-Schulministerium)

 

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