Sonntag, April 2, 2023

Finanzamt bremst TV Wernes Pläne zur Mitglieder-Entlastung aus

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Wer­ne. Es soll­te eine Ent­las­tung für treue Mit­glie­der sein. Der TV Wer­ne 03 kün­dig­te Mit­te Dezem­ber 2020 an, in den ers­ten drei Mona­ten des neu­en Jah­res kei­ne Bei­trä­ge ein­zu­zie­hen. Nun hat das Finanz­amt die­se Plä­ne aus­ge­bremst. Der Turn­ver­ein infor­mier­te prompt sei­ne Mitglieder.

Das zustän­di­ge Finanz­amt Lüding­hau­sen for­dert den Ver­ein auf, die­sen Bei­trags­ver­zicht rück­gän­gig zu machen und den ers­ten Halb­jah­res­bei­trag kom­plett ein­zu­zie­hen. Ansons­ten dro­he der Ent­zug der Gemein­nüt­zig­keit. Die­se Nach­richt ereil­te den Vor­stand umso über­ra­schen­der, als er vor­ab den geplan­ten Bei­trags­ver­zicht von einer exter­nen Steu­er­be­ra­tungs­kanz­lei hat prü­fen lassen.

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Als die­se „grü­nes Licht“ gab, wur­de ein ent­spre­chen­der Vor­stands­be­schluss gefasst und die Mit­glie­der infor­miert. Das Finanz­amt bewer­tet den steu­er­recht­li­chen Sach­ver­halt jedoch anders. Es ver­tritt die Auf­fas­sung, dass es den Ver­ei­nen sat­zungs­recht­lich grund­sätz­lich nicht gestat­tet sei, auf Mit­glieds­bei­trä­ge zu ver­zich­ten, da die­se ein­zig dafür da sei­en, den Ver­eins­zweck zu fördern.

„Wir wer­den not­ge­drun­gen den kom­plet­ten Halb­jah­res­bei­trag ein­zie­hen müssen“,

Mathi­as Rei­mann, Vor­sit­zen­der des TV Wer­ne 03

„ Wir bedau­ern die Auf­for­de­rung des Finanz­am­tes zutiefst, doch unab­hän­gig davon, ob die Rechts­auf­fas­sung des Finanz­am­tes rich­tig ist oder nicht, kön­nen wir das Risi­ko des Ver­lus­tes der Gemein­nüt­zig­keit unse­res Ver­eins nicht ein­ge­hen. Wir wer­den des­halb not­ge­drun­gen den kom­plet­ten Halb­jah­res­bei­trag ein­zie­hen müs­sen“, erklärt der Vor­sit­zen­de Mathi­as Rei­mann. Er gibt jedoch zu beden­ken, dass in Zei­ten der Coro­na­kri­se auf­grund des flä­chen­de­cken­den und über Mona­te andau­ern­den Ver­bots einer sport­li­chen Ver­eins­tä­tig­keit der Ver­eins­zweck durch Mit­glieds­bei­trä­ge nicht habe geför­dert wer­den kön­nen. Inso­weit tref­fe die Rechts­auf­fas­sung des Finanz­am­tes sicher­lich auf nor­ma­le Zei­ten zu, stößt aber, nach Auf­fas­sung des Ver­eins, in Zei­ten der Pan­de­mie auf Bedenken.

„ Inso­fern hät­te sich der TV Wer­ne mehr Fle­xi­bi­li­tät von der Finanz­ver­wal­tung gewünscht, denn alle Ver­ei­ne kämp­fen wäh­rend der Coro­na­kri­se mit zuneh­men­den Mit­glie­der­ver­lus­ten, ins­be­son­de­re des­halb, weil mona­te­lang in den Ver­ei­nen kein Sport mehr betrie­ben wer­den konn­te und trotz­dem Bei­trags­zah­lun­gen zu leis­ten waren“, so Mathi­as Rei­mann weiter.

Mit dem Bei­trags­ver­zicht woll­te sich der Vor­stand nicht nur bedan­ken, son­dern auch eine wei­te­re Bin­dung an den Ver­ein errei­chen. Die­se wird jedoch nicht ewig dau­ern, wenn kei­ne Gegen­leis­tung durch die Ver­ei­ne erbracht wer­den kann. Ohne Mit­glie­der kei­ne Ver­eins­tä­tig­keit, so der Vor­sit­zen­de abschließend.

Ein „Hin­ter­tür­chen“ lässt der TV Wer­ne 03 sei­nen Mit­glie­der noch offen. So kön­nen die­se in einem Ant­wort­schrei­ben ihre wirt­schaft­li­che Not­la­ge auf­grund der Covid-19-Pan­de­mie erklä­ren und den Vor­stand bit­ten, vom Ein­zug des Mit­glieds­bei­tra­ges für Janu­ar, Febru­ar und März 2021 Abstand zu nehmen.

Eine von der WERN­Eplus-Redak­ti­on ange­for­der­te Stel­lung­nah­me der Finanz­be­hör­de steht noch aus.

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