Sonntag, Juni 4, 2023

Kulturförderung im Kreis Unna: 1.500 Euro für den Motettenkreis

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Kreis Unna. Das kul­tu­rel­le Enga­ge­ment im Kreis trotz knap­per Mit­tel zu unter­stüt­zen, bleibt erklär­tes Ziel von Kreis­ver­wal­tung und Poli­tik. Des­halb stell­te der Aus­schuss für Kul­tur und Tou­ris­mus am 22. Mai wie­der Mit­tel aus der Kul­tur­för­de­rung bereit – dies­mal fließt Geld nach Schwer­te, Wer­ne, Holzwi­cke­de und Unna. Dar­über berich­tet die Kreis-Pres­se­stel­le in einer Medienmitteilung.

„Schicht 16 Schwer­ter Hei­de” rich­tet die Huber­tus­mes­se aus, die seit über 30 Jah­ren tra­di­tio­nell am letz­ten Sonn­tag im Okto­ber im Schwer­ter Wald durch­ge­führt wird. Der Kreis Unna trägt mit einem Zuschuss von 300 Euro dazu bei, geleb­te Nach­bar­schaft, glau­bens­über­grei­fen­de Tole­ranz und ein­ver­nehm­li­ches Mit­ein­an­der zu fördern.

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Mit einem Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro trägt der Kreis Unna zur Durch­füh­rung eines Kon­zer­tes des Chors Motet­ten­kreis Wer­ne bei. Zur­zeit plant der Motet­ten­kreis Wer­ne die Auf­füh­rung des Wer­kes Gia­co­mo Puc­ci­ni „Mes­sa di Glo­ria” am Sonn­tag, 10. Dezem­ber, in der Klos­ter­kir­che in Werne.

Der Musi­cal­ver­ein Vor­hang auf, Holzwi­cke­de! e.V. plant das Musi­cal SISTER ACT im Mai und Juni 2023 zwölf Mal auf­zu­füh­ren. Neben Aus­ga­ben für Kos­tü­me, Büh­nen­bild, Requi­si­ten, Wer­bung und Per­so­nal­kos­ten bil­det den größ­ten Kos­ten­punkt die Anmie­tung der benö­tig­ten Büh­nen­tech­nik. Der Kreis Unna hilft mit einem Betrag in Höhe von 1.500 Euro, die Finan­zie­rungs­lü­cke zu schließen.

In Koope­ra­ti­on mit dem Ver­ein Shalom Eilat aus Kamen hat der Freun­des­kreis der jüdi­schen Gemein­de e.V. Unna am Sonn­tag, 21. Mai, eine Ver­an­stal­tung zum 75-jäh­ri­gen Bestehen des Staa­tes Isra­el in der Syn­ago­ge in Unna durch­ge­führt. Die Kos­ten für die­se Ver­an­stal­tung belau­fen sich auf rund 4.100 Euro. Nach den Kul­tur­för­der­richt­li­ni­en des Krei­ses Unna ist eine Bezu­schus­sung in Höhe von 1.230 Euro möglich.

Für das Jahr 2023 wur­de ein Betrag in Höhe von 12.800 Euro für Zwe­cke der Kul­tur­för­de­rung in den Haus­halt ein­ge­stellt. Nach För­de­rung der vor­ge­nann­ten Pro­jek­te mit einem Finanz­vo­lu­men von 4.530 Euro sowie den im Jahr 2023 bereits geför­der­ten Pro­jek­ten ste­hen noch 4.760 Euro zur Ver­fü­gung. PK | PKU

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