Freitag, März 24, 2023

Neu: Testpflicht nur  noch für Schulkinder ohne Immunschutz

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Wer­ne. Lol­li-Test adé. Ab Mon­tag, 28. Febru­ar, stellt das NRW-Schul­mi­nis­te­ri­um das Coro­na-Test­ver­fah­ren für Kin­der der Grund- und Pri­mus­schu­len um. Anders ist es an den För­der­schu­len: Ange­sichts der beson­de­ren Vul­nerabi­li­tät der Schü­ler­schaft soll es hier bei dem PCR-Pool­tests blei­ben. Hier gibt es kei­ne Ände­run­gen, teilt das NRW-Schul­mi­nis­te­ri­um mit.

In einem Eltern­brief infor­miert Schul­mi­nis­te­rin Yvonne Gebau­er Eltern und Erzie­hungs­be­rech­tig­te über das künf­ti­ge Ver­fah­ren und ent­schul­digt sich zugleich für die kurz­fris­ti­ge Kom­mu­ni­ka­ti­on bei der Anpas­sung des Test­ver­fah­rens im Janu­ar und die damit ver­bun­de­nen Schwie­rig­kei­ten in den Fami­li­en. „Wie Sie wis­sen, muss­te das über vie­le Mona­te erfolg­reich umge­setz­te Lol­li-Test-Ver­fah­ren mit den stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len in der Gesamt­be­völ­ke­rung Ende Janu­ar sehr kurz­fris­tig ver­än­dert wer­den“, schreibt Gebau­er. Die­se Ver­än­de­rung sei anläss­lich der Prio­ri­sie­rung in der Test-Aus­wer­tung sowie von Labor-Eng­päs­sen unaus­weich­lich gewe­sen. Dies habe in vie­len Fami­li­en jedoch zu Unsi­cher­hei­ten bei posi­ti­ven PCR-Pool­tests geführt, räumt sie ein.

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Drei Selbst­tests pro Woche für nicht immu­ni­sier­te Kinder

Ab 28. Febru­ar sol­len nur noch Kin­der, die weder voll­stän­dig geimpft noch gene­sen sind, drei­mal wöchent­lich außer­halb der Schu­le – also in der Regel zuhau­se – einen Anti­gen-Selbst­test durch­füh­ren. Sie erhal­ten von der Schu­le die Anti­gen-Selbst­tests, mit denen sie sich mon­tags, mitt­wochs und frei­tags vor dem Schul­be­such zu Hau­se unter Mit­hil­fe der Eltern selbst tes­ten müs­sen. Die Tests kön­nen schon am Vor­abend statt­fin­den. Ihre Bereit­schaft zur Unter­stüt­zung der Kin­der bei der ord­nungs­ge­mä­ßen Selbst­tes­tung ver­si­chern die Eltern ein­ma­lig mit einer Beschei­ni­gung, die sie ihren Kin­dern bis zum 28. Febru­ar zur Schu­le mit­ge­ben. Alter­na­tiv gel­te auch die Beschei­ni­gung einer Test­stel­le über eine nega­ti­ve Anti­gen-Schnell­tes­tung (Bür­ger­test). Auch die­se ist 24 Stun­den gültig.

Anti­gen­tests bei mög­li­cher Corona-Infektion

Soll­te sich bei einem Kind in der Schu­le ein begrün­de­ter Ver­dacht auf eine mög­li­che Coro­na-Infek­ti­on erge­ben (z.B. durch Hin­wei­se auf eine unzu­rei­chen­de Tes­tung oder wegen vor­han­de­ner Sym­pto­me), kann die Schu­le zu Beginn des Unter­richts eine anlass­be­zo­ge­ne Tes­tung mit einem Anti­gen-Selbst­test vor­neh­men. Die Anti­gen-Selbst­tests wer­den vom Land gestellt und über die Schu­len an Eltern oder Kin­der ver­teilt. Über den genau­en Ablauf infor­mie­ren die Schu­len, erläu­tert die Minis­te­rin. Sie ver­traue auf die Eigen­ver­ant­wor­tung der Eltern und gehe davon aus, dass die­se ihre Kin­der nur mit einem nega­ti­ven Test­ergeb­nis in die Schu­le schicken.

Test­pflicht für Kin­der mit Immun­schutz entfällt

An allen Schu­len wird vom Stich­tag an die Test­pflicht für bereits immu­ni­sier­te Schüler/innen auf­ge­ho­ben. Voll­stän­dig geimpf­te oder gene­se­ne Kin­der kön­nen sich den­noch auch wei­ter­hin frei­wil­lig tes­ten. Auch die­se Tests erhal­ten die Eltern durch die Schu­len. „Es ist mir bewusst und ich bedaue­re es, dass im Ver­lau­fe der Pan­de­mie immer wie­der Sie als Fami­li­en und Ihre Kin­der vor beson­de­re Her­aus­for­de­run­gen gestellt wur­den. Gera­de unse­re jun­gen Men­schen muss­ten oft auf so Vie­les ver­zich­ten, was zum Her­an­wach­sen dazu gehört“, heißt es in dem Elternbrief.

Gebau­er bekräf­tigt erneut den Wil­len zu einem unbe­ding­ten Fest­hal­ten am Prä­senz­un­ter­richt, den aktu­ell auch noch das Tes­ten und das Tra­gen von Mas­ken siche­re. Sie gehe mit Blick auf das aktu­el­le Infek­ti­ons­ge­sche­hen davon aus, dass es zu wei­te­ren Erleich­te­run­gen kom­men wer­de. Die Minis­te­rin appel­liert zugleich an die Eltern, sich imp­fen zulas­sen, sofern noch nicht gesche­hen. „Spre­chen Sie bit­te auch mit Ihren Kin­der­ärz­ten über die Mög­lich­keit einer Imp­fung Ihrer Kin­der“, heißt es abschließend.

Tes­tun­gen von Lehr­kräf­ten und wei­te­ren Beschäftigten

Für Lehr­kräf­te und wei­te­ren Beschäf­tig­ten an Grund‑, Pri­mus- und För­der­schu­len, die immu­ni­siert sind, ent­fällt die Test­pflicht. Für nicht immu­ni­sier­te Beschäf­tig­te bleibt es laut Bun­des­in­fek­ti­ons­schutz­ge­setz bei einer täg­li­chen Pflicht zur beauf­sich­ti­gen Tes­tung in der Schu­le; alter­na­tiv kann ein nega­ti­ver Bür­ger­test vor­ge­legt werden.

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