Donnerstag, Februar 15, 2024

Neu: Testpflicht nur  noch für Schulkinder ohne Immunschutz

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Werne. Lolli-Test adé. Ab Montag, 28. Februar, stellt das NRW-Schulministerium das Corona-Testverfahren für Kinder der Grund- und Primusschulen um. Anders ist es an den Förderschulen: Angesichts der besonderen Vulnerabilität der Schülerschaft soll es hier bei dem PCR-Pooltests bleiben. Hier gibt es keine Änderungen, teilt das NRW-Schulministerium mit.

In einem Elternbrief informiert Schulministerin Yvonne Gebauer Eltern und Erziehungsberechtigte über das künftige Verfahren und entschuldigt sich zugleich für die kurzfristige Kommunikation bei der Anpassung des Testverfahrens im Januar und die damit verbundenen Schwierigkeiten in den Familien. „Wie Sie wissen, musste das über viele Monate erfolgreich umgesetzte Lolli-Test-Verfahren mit den steigenden Infektionszahlen in der Gesamtbevölkerung Ende Januar sehr kurzfristig verändert werden“, schreibt Gebauer. Diese Veränderung sei anlässlich der Priorisierung in der Test-Auswertung sowie von Labor-Engpässen unausweichlich gewesen. Dies habe in vielen Familien jedoch zu Unsicherheiten bei positiven PCR-Pooltests geführt, räumt sie ein.

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Drei Selbsttests pro Woche für nicht immunisierte Kinder

Ab 28. Februar sollen nur noch Kinder, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, dreimal wöchentlich außerhalb der Schule – also in der Regel zuhause – einen Antigen-Selbsttest durchführen. Sie erhalten von der Schule die Antigen-Selbsttests, mit denen sie sich montags, mittwochs und freitags vor dem Schulbesuch zu Hause unter Mithilfe der Eltern selbst testen müssen. Die Tests können schon am Vorabend stattfinden. Ihre Bereitschaft zur Unterstützung der Kinder bei der ordnungsgemäßen Selbsttestung versichern die Eltern einmalig mit einer Bescheinigung, die sie ihren Kindern bis zum 28. Februar zur Schule mitgeben. Alternativ gelte auch die Bescheinigung einer Teststelle über eine negative Antigen-Schnelltestung (Bürgertest). Auch diese ist 24 Stunden gültig.

Antigentests bei möglicher Corona-Infektion

Sollte sich bei einem Kind in der Schule ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion ergeben (z.B. durch Hinweise auf eine unzureichende Testung oder wegen vorhandener Symptome), kann die Schule zu Beginn des Unterrichts eine anlassbezogene Testung mit einem Antigen-Selbsttest vornehmen. Die Antigen-Selbsttests werden vom Land gestellt und über die Schulen an Eltern oder Kinder verteilt. Über den genauen Ablauf informieren die Schulen, erläutert die Ministerin. Sie vertraue auf die Eigenverantwortung der Eltern und gehe davon aus, dass diese ihre Kinder nur mit einem negativen Testergebnis in die Schule schicken.

Testpflicht für Kinder mit Immunschutz entfällt

An allen Schulen wird vom Stichtag an die Testpflicht für bereits immunisierte Schüler/innen aufgehoben. Vollständig geimpfte oder genesene Kinder können sich dennoch auch weiterhin freiwillig testen. Auch diese Tests erhalten die Eltern durch die Schulen. „Es ist mir bewusst und ich bedauere es, dass im Verlaufe der Pandemie immer wieder Sie als Familien und Ihre Kinder vor besondere Herausforderungen gestellt wurden. Gerade unsere jungen Menschen mussten oft auf so Vieles verzichten, was zum Heranwachsen dazu gehört“, heißt es in dem Elternbrief.

Gebauer bekräftigt erneut den Willen zu einem unbedingten Festhalten am Präsenzunterricht, den aktuell auch noch das Testen und das Tragen von Masken sichere. Sie gehe mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen davon aus, dass es zu weiteren Erleichterungen kommen werde. Die Ministerin appelliert zugleich an die Eltern, sich impfen zulassen, sofern noch nicht geschehen. „Sprechen Sie bitte auch mit Ihren Kinderärzten über die Möglichkeit einer Impfung Ihrer Kinder“, heißt es abschließend.

Testungen von Lehrkräften und weiteren Beschäftigten

Für Lehrkräfte und weiteren Beschäftigten an Grund-, Primus- und Förderschulen, die immunisiert sind, entfällt die Testpflicht. Für nicht immunisierte Beschäftigte bleibt es laut Bundesinfektionsschutzgesetz bei einer täglichen Pflicht zur beaufsichtigen Testung in der Schule; alternativ kann ein negativer Bürgertest vorgelegt werden.

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