Sonntag, April 2, 2023

Wegen Corona: Besuchsregeln für Gottesdienste an Weihnachten

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Werne/Münster (pbm). Mit Blick auf die aktu­el­le Coro­na-Lage haben sich die katho­li­schen Bischö­fe und Gene­ral­vi­ka­re Nord­rhein-West­fa­lens über die Rah­men­be­din­gun­gen für Weih­nachts­got­tes­diens­te ver­stän­digt. Das teilt Anke Lucht für den Pres­se­dienst des Bis­tums Müns­ter (pbm) mit. 

Über die Rege­lun­gen im nord­rhein-west­fä­li­schen Bis­tumsteil hat Gene­ral­vi­kar Dr. Klaus Win­ter­kamp die Kir­chen­ge­mein­den und Ein­rich­tun­gen jetzt infor­miert. Dem­nach sol­le auf Grund­la­ge der Ende Okto­ber aktua­li­sier­ten Coro­na-Schutz­ver­ord­nung der Got­tes­dienst­be­such wei­ter jedem mög­lich sein.

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Des­halb wer­de die 2G- oder die 3G-Regel für Got­tes­diens­te nicht grund­sätz­lich und flä­chen­de­ckend ein­ge­führt. Aller­dings sol­len für die Weihnachts‑, Sil­ves­ter- und Neu­jahrs­got­tes­diens­te jedoch Aus­nah­men von die­ser Regel zuläs­sig sein: An die­sen Tagen kön­nen laut Win­ter­kamp Got­tes­diens­te mit der 2G- oder 3G-Regel durch­ge­führt wer­den. Gleich­zei­tig emp­fiehlt er, nach Mög­lich­keit auch eine aus­rei­chend gro­ße Zahl an Got­tes­diens­ten ohne 2G- oder 3G-Beschrän­kun­gen anzubieten.

Wer­de die 3G-Regel ange­wen­det, müss­ten Got­tes­dienst­be­su­cher nach jet­zi­gem Stand ent­we­der einen PCR-Test oder einen höchs­ten sechs Stun­den zurück­lie­gen­den Anti­gen-Schnell­test mit nega­ti­vem Ergeb­nis vor­wei­sen, heißt es in der Mit­tei­lung weiter.

Der Gene­ral­vi­kar wei­se jedoch aus­drück­lich dar­auf hin, dass sich die­se Vor­ga­be bis Weih­nach­ten noch ändern kön­ne. In Weih­nachts­got­tes­diens­ten, die nach 2G- oder 3G-Regel statt­fin­den, sei­en weder ein Min­dest­ab­stand noch eine Mas­ken­pflicht am Sitz­platz not­wen­dig – immer vor­aus­ge­setzt, dass die Rege­lun­gen bis dahin nicht ver­schärft wür­den. Chor- und Gemein­de­ge­sang sind ohne Mas­ke mög­lich. Die Innen­räu­me kön­nen kom­plett besetzt werden.

Gemein­den, die einen Fei­er­tags­got­tes­dienst nach 2G- oder 3G-Regel durch­füh­ren, müss­ten die Immu­ni­sie­rungs­nach­wei­se der Besu­cher beim Zutritt zum Got­tes­dienst unbe­dingt kon­trol­lie­ren. lau­tet die Vor­ga­be. Das gel­te auch bei vor­he­ri­ger nament­li­cher Anmel­dung zu den Got­tes­diens­ten. Kon­zer­te, Advents- oder Weih­nachts­mu­si­ken kön­nen eben­falls nach 2G oder 3G durch­ge­führt wer­den. Für sie gel­ten dann die­sel­ben Vorschriften.

In Got­tes­diens­ten, die nicht nach 2G- oder 3G-Regel gehal­ten wer­den, müss­ten die Teil­neh­men­den wei­ter einen Min­dest­ab­stand von andert­halb Metern zuein­an­der ein­hal­ten, wenn sie nicht zu einer Wohn- und Lebens­ge­mein­schaft gehö­ren. Die Mas­ken­pflicht ent­fal­le am Platz. Beim Gemein­de­ge­sang wie­der­um sei die Mas­ke zu tra­gen. Chor­ge­sang ohne Mas­ke sei dann mög­lich, wenn der Chor allein sin­ge und damit einen lit­ur­gi­schen Dienst aus­übe. Sin­gen Chor und Gemein­de­lie­der, müss­ten die Chor­sän­ger dabei eben­falls Mas­ke tragen.

Nicht immu­ni­sier­te Chor­mit­glie­der benö­tig­ten in die­sen Got­tes­diens­ten kei­nen nega­ti­ven Test­nach­weis, eben­so wenig wie alle ande­ren Got­tes­dienst­be­su­cher. Die genann­ten Regeln gel­ten eben­so für Krip­pen-Fei­ern im Innen­raum. Kin­der bis zum Schul­ein­tritt sind von der Mas­ken­pflicht befreit.

Got­tes­diens­te oder Ver­an­stal­tun­gen im Außen­be­reich sei­en der­zeit kei­nen wei­te­ren Beschrän­kun­gen unter­wor­fen – es sei denn, es neh­men mehr als 2.500 Per­so­nen dar­an teil, infor­miert die Pres­se­spre­che­rin Anke Lucht fer­ner. Grund­sätz­lich, auch dar­auf wei­se Gene­ral­vi­kar Win­ter­kamp hin, könn­ten sich alle Vor­ga­ben bis zu den Fei­er­ta­gen noch ändern. Des­halb wer­den Kir­chen­ge­mein­den und Ein­rich­tun­gen die Ent­wick­lun­gen ver­fol­gen und die jeweils aktu­el­len Regeln zu beachten.

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