Donnerstag, Februar 15, 2024

St. Christophorus wählt Gremien

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Werne. Bistumsweit werden am Wochenende 06./07. November 2021 die Mitglieder der mitverantwortlichen Gremien der Kirchengemeinden neu gewählt.

Die rund 12.000 wahlberechtigten Mitglieder in St. Christophorus sind aufgerufen, ihre Interessenvertreter/innen für die nächsten drei bzw. vier Jahre zu bestimmen.

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Wahl zum Kirchenvorstand

Wahlberechtigt für die Kirchenvorstandswahl sind alle Gemeindemitglieder ab 18 Jahren, die mindestens seit einem Jahr ortsansässig sind. Alle drei Jahre wird jeweils die Hälfte des insgesamt 16-köpfigen Gremiums neu gewählt, um so die Kontinuität der Arbeit zu gewährleisten.

Zehn Gemeindemitglieder bewerben sich um die acht Plätze, davon fünf zum ersten Mal. Es dürfen maximal acht Namen auf dem Wahlzettel angekreuzt werden. Die beiden nicht gewählten Kandidierenden stehen für den Fall des Ausscheidens eines Mitgliedes, z.B. durch Umzug, auf der Reserveliste.

Aufgaben des Kirchenvorstandes

Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen der Gemeinde, trägt Sorge für die gemeindeeigenen Immobilien, entscheidet über Baumaßnahmen und vertritt die Kirchengemeinde als Arbeitgeber. Die vielfältigen Aufgaben werden im Wesentlichen in entsprechenden Ausschüssen bearbeitet.

Wahl zum Pfarreirat

Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder ab 14 Jahren. Anders als beim Kirchenvorstand wird das Gremium alle vier Jahre komplett neu gewählt. Es bewerben sich 14 Gemeindemitglieder, davon sieben erstmalig, um die zwölf Plätze. Es dürfen maximal zwölf Namen auf dem Wahlzettel angekreuzt werden. Auch hier bleiben die beiden nicht gewählten Kandidierenden auf der Reserveliste.

Aufgaben des Pfarreirates

Die Gestaltung des kirchlichen Lebens vor Ort ist, gemeinsam mit den für die Seelsorge Verantwortlichen, Aufgabe des Pfarreirates. Mit der Erarbeitung eines Lokalen Pastoralplanes (www.Christophorus-werne.de) hat der aktuelle Pfarreirat dazu einen wichtigen Orientierungspunkt für die zukünftigen Entscheidungen in der Gemeinde gesetzt.

Briefwahl ist möglich

Die Briefwahl muss bis zum 3. November 2021 beim Wahlausschuss beantragt werden. Entsprechende Vordrucke liegen in den Kirchen und Büros der Gemeinde aus oder können von der Homepage www.christophorus-werne.de heruntergeladen werden. Die Briefwahlunterlagen sind in den Büros der Gemeinde zu den Öffnungszeiten erhältlich.

Wahlzeiten und -orte

Samstag, 06. November 2021

16:30 – 18:30 Uhr            Pfarrkirche St. Christophorus

16:30 – 18:30 Uhr            Kirche St. Sophia

18:00 – 19:30 Uhr            Kirche Maria Frieden

Sonntag, 07. November 2021        

07:45 – 08:15 Uhr             Kapuzinerkloster

08:30 – 10:15 Uhr            Kirche St. Marien, Horst

09:00 – 10:45 Uhr            Kapuzinerkloster

09:00 – 11:00 Uhr             Kirche St. Johannes

09:30 – 11:30 Uhr             Kirche Maria Frieden

10:00 – 11:45 Uhr             Gemeindesaal St. Konrad

10:45 – 12:45 Uhr             Pfarrkirche St. Christophorus

17.30 – 18.00 Uhr             Kirche St. Johannes

19:00 – 19.30 Uhr             Kapuzinerkloster

Veröffentlichung des Wahlergebnisses

Die Stimmenauszählung erfolgt am Sonntagabend, anschließend werden die neu gewählten Mitglieder der Gremien benachrichtigt. Am Montag wird dann das Wahlergebnis veröffentlicht.

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