Freitag, März 24, 2023

Inzidenzstufe 2 erreicht: Weitere Lockerungen im Kreis Unna

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Kreis Unna. Die rele­van­te Sie­ben-Tages-Inzi­denz im Kreis Unna liegt seit fünf auf­ein­an­der­fol­gen­den Werk­ta­gen unter dem Schwel­len­wert von 50. Das Land hat dies am Frei­tag, 4. Juni, offi­zi­ell fest­ge­stellt. Damit tre­ten ab Sonn­tag, 6. Juni, mit der Inzi­denz­stu­fe 2 wei­te­re Locke­run­gen in Kraft. Das teilt die Kreis-Pres­se­stel­le soeben mit.

So sind etwa pri­va­te Ver­an­stal­tun­gen erlaubt (kei­ne Par­tys) und auch die Innen­gas­tro­no­mie darf wie­der öff­nen. Das Land regelt in der Coro­naschutz­ver­ord­nung, was erlaubt ist und was nicht. In drei Stu­fen soll gelo­ckert wer­den. Bis­her war der Kreis Unna in Stu­fe 3 und erreicht jetzt Stu­fe 2. Die greift bei einer sta­bi­len Inzi­denz zwi­schen 50 und 35,1. 

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Auf einer Son­der­sei­te erklärt das Minis­te­ri­um für Arbeit, Gesund­heit und Sozia­les, was in Stu­fe 2 gilt: www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw

Zen­tra­le Punkte

Tref­fen im öffent­li­chen Raum sind ohne Begren­zung für Ange­hö­ri­ge aus drei Haus­hal­ten erlaubt. Kon­zer­te innen, Thea­ter, Oper, Kinos sind mit bis zu 500 Per­so­nen mög­lich, sofern ein Sitz­plan, ein nega­ti­ver Test sowie eine Sitz­ord­nung nach Schach­brett­mus­ter vorliegen.

Die Öff­nung aller Bäder, Sau­nen usw. und Indoor­spiel­plät­ze mit nega­ti­ven Tests und Per­so­nen­be­gren­zung ist erlaubt.

Pri­va­te Ver­an­stal­tun­gen sind außen mit bis zu 100 Gäs­ten und innen mit bis zu 50 Gäs­ten mög­lich. Vor­aus­set­zung sind nega­ti­ve Tests.

Die Außen­gas­tro­no­mie ist ohne nega­ti­ve Tests erlaubt. Die Innen­gas­tro­no­mie darf geöff­net wer­den, wenn nega­ti­ve Tests vor­lie­gen und eine Platz­pflicht gege­ben ist.

Die Zuord­nung zu Inzi­denz­stu­fe 1 erfolgt mit Wir­kung für den über­nächs­ten Tag, wenn die Inzi­denz an fünf auf­ein­an­der­fol­gen­den Werk­ta­gen unter 35 liegt. Die rele­van­ten Inzi­den­zen für alle kreis­frei­en Städ­te und Krei­se – auch für den Kreis Unna – wer­den vom Robert-Koch-Insti­tut (RKI) unter www.rki.de/inzidenzen in einer Tabel­le veröffentlicht.

Alle Details sind auf der genann­ten Son­der­sei­te des Minis­te­ri­ums nach­zu­le­sen sowie in der Coro­naschutz­ver­ord­nung des Lan­des NRW unter www.land.nrw/corona. PK | PKU

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