Samstag, März 25, 2023

Inzidenzstufe 1 erreicht – Weitere Lockerungen im Kreis Unna

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Werne/Kreis Unna. Die rele­van­te Sie­ben-Tages-Inzi­denz im Kreis Unna liegt seit fünf auf­ein­an­der­fol­gen­den Werk­ta­gen unter dem Schwel­len­wert von 35. Das Land hat dies am Don­ners­tag, 10. Juni, offi­zi­ell fest­ge­stellt. Damit tre­ten ab Sams­tag, 12. Juni, mit der Inzi­denz­stu­fe 1 wei­te­re Locke­run­gen in Kraft. Das teilt Max Rol­ke aus der Kreis-Pres­se­stel­le mit.

Das Land regelt in der Coro­naschutz­ver­ord­nung, was erlaubt ist und was nicht. In drei Stu­fen soll gelo­ckert wer­den. Bis­her war der Kreis Unna in Stu­fe 2 und erreicht jetzt Stu­fe 1. Die greift bei einer sta­bi­len Inzi­denz unter 35. Auf einer Son­der­sei­te erklärt das Minis­te­ri­um für Arbeit, Gesund­heit und Sozia­les, was in Stu­fe 1 gilt: www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw.

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Zen­tra­le Punkte

Tref­fen im öffent­li­chen Raum sind ohne Begren­zung für Ange­hö­ri­ge aus fünf Haus­hal­ten erlaubt.

Innen­gas­tro­no­mie ist ohne vor­he­ri­ge Tests möglich.

Ver­an­stal­tun­gen außen und innen, Thea­ter, Oper, Kinos sind mit bis zu 1.000 Per­so­nen erlaubt, sofern ein Sitz­plan, ein nega­ti­ver Test sowie eine Sitz­ord­nung nach Schach­brett­mus­ter vor­han­den sind.

Frei­bä­der dür­fen ohne vor­he­ri­gen Test öff­nen; Bor­del­le usw. dür­fen mit nega­ti­vem Test öff­nen; Clubs und Dis­ko­the­ken mit Außen­be­rei­chen dür­fen für bis zu 100 Per­so­nen öff­nen (nega­ti­ver Test erforderlich).

Pri­va­te Ver­an­stal­tun­gen sind außen mit bis zu 250 Gäs­ten und nega­ti­ven Tests mög­lich. Innen sind pri­va­te Ver­an­stal­tun­gen mit bis zu 100 Gäs­ten und nega­ti­ven Tests möglich.

Par­tys sind außen mit bis zu 100 Gäs­ten und innen mit bis zu 50 Gäs­ten ohne Abstand mög­lich, sofern nega­ti­ve Tests vorliegen.

Die rele­van­ten Inzi­den­zen für alle kreis­frei­en Städ­te und Krei­se – auch für den Kreis Unna – wer­den vom Robert-Koch-Insti­tut (RKI) unter www.rki.de/inzidenzen in einer Tabel­le ver­öf­fent­licht. Alle Details sind auf der genann­ten Son­der­sei­te des Minis­te­ri­ums nach­zu­le­sen sowie in der Coro­naschutz­ver­ord­nung des Lan­des NRW unter www.land.nrw/corona.

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