Mittwoch, März 29, 2023

Feuerwehr beseitigt Ölspur im Kreisverkehr – und wird beleidigt

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Wer­ne (ots) – Der Lösch­zug 1 Stadt­mit­te der Frei­wil­li­gen Feu­er­wehr Wer­ne wur­de am Sams­tag­mor­gen per Mel­de­emp­fän­ger zu einer Ölspur in den Kreis­ver­kehr Wahr­brink / Raiff­ei­sen­stra­ße in Wer­ne alar­miert. Der Alar­mie­rungs­text im Mel­de­emp­fän­ger lau­te­te: „TH_1 – Ölspur im Kreisverkehr”.

Bereits auf der Anfahrt zu dem besag­ten Kreis­ver­kehr wur­de der Rüst­wa­gen noch im städ­ti­schen Bereich fün­dig. Auf der Kreu­zung Süd­ring / Lüne­ner Stra­ße / Ber­li­ner Stra­ße in Rich­tung Lünen war eine star­ke Ver­un­rei­ni­gung durch Die­sel ersicht­lich. Das zwei­te Ein­satz­fahr­zeug fuhr wei­ter in Rich­tung des Kreis­ver­kehrs Lüne­ner Stra­ße / Nord­lip­pe-Ring, da auch dort eine glat­te Die­sel­spur die­sen verunreinigte.

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Die Fahr­zeu­ge teil­ten sich auf um die­se zwei Ein­satz­stel­len par­al­lel zu sichern und den eigent­lich gemel­de­ten Ein­satz­ort zu erkun­den. Jeweils in Links­kur­ven muss das mut­maß­li­che Ver­ur­sa­cher­fahr­zeug Die­sel aus sei­nem Tank ver­lo­ren haben. Bei hoch­som­mer­li­chen Tem­pe­ra­tu­ren wur­de die Ölspur durch die ehren­amt­li­chen Kräf­te abge­streut und das ver­un­rei­nig­te Bin­de­mit­tel mit­tels Besen und Schau­fel wie­der aufgenommen.

Die Erkun­dung im Bereich Wahr­brink blieb erfolg­los, eben­so die Kon­trol­le der Stadt­gren­ze in Rich­tung Lünen. Um die Ver­kehrs­teil­neh­mer zu war­nen wur­den Warn­schil­der jeweils vor den Kur­ven aufgestellt.

Es waren acht frei­wil­li­ge Kräf­te mit drei Fahr­zeu­gen im Ein­satz. Nach­dem an der Wache das Ölbin­de­mit­tel wie­der auf­ge­füllt wor­den war, konn­te der Lei­stel­le in Unna Ein­satz­en­de gemel­det wer­den. Nega­ti­ver Höhe­punkt die­ses Ein­sat­zes war ein unein­sich­ti­ger Krad­fah­rer. Die­ser fuhr trotz der Absper­run­gen in den ver­schmutz­ten Kreu­zungs­be­reich der Kreu­zung Süd­ring / Lüne­ner Stra­ße. Als die­ser auf sein Fehl­ver­hal­ten ange­spro­chen wur­de, ver­ließ er mit ver­ba­len Belei­di­gun­gen gegen­über den Ein­satz­kräf­ten die Einsatzstelle.

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