Donnerstag, März 30, 2023

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Vermieter aufgepasst! Frederik Holtrup hilft bei neuer HKVO

Wer­ne. Seit Janu­ar 2022 ist eine neue Heiz­kos­ten­ver­ord­nung (HKVO) in Kraft getre­ten. Danach dür­fen nur noch fern­ab­les­ba­re Zäh­ler für Wär­me und Warm­was­ser ver­baut wer­den. Der Mie­ter muss dann monat­lich eine Über­sicht zu sei­nem Ver­brauch erhal­ten. Noch immer herr­schen aber Unsi­cher­hei­ten vor, wie Immo­bi­li­en-Exper­te Fre­de­rik Hol­trup aus Wer­ne berichtet.

„Beson­ders älte­re Ver­mie­ter mel­den sich bei mir, weil sie Fra­gen zu der neu­en Ver­ord­nung haben und alles rich­tig machen wol­len“, sagt Hol­trup. Er über­nimmt im Rah­men sei­ner Miet­haus­ver­wal­tung die Erstel­lung der Heiz- und Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung – rechts­kon­form und nach den aktu­el­len Richt­li­ni­en und Verordnungen.

Denn das neue Gesetz sieht auch zusätz­li­che Pflich­ten sei­tens der Vermieter/innen vor. Sind die fern­ab­les­ba­ren Zäh­ler mon­tiert, dann müs­sen die Eigen­tü­mer alle Bewoh­ner monat­lich über ihren Ver­brauch infor­mie­ren. Ziel sei es, die Mie­ter anzu­hal­ten, bewuss­ter mit dem Ver­brauch umzu­ge­hen und dadurch Ener­gie zu sparen.

Neben den Anga­ben zum Ver­brauch muss die Heiz­kos­ten­ab­rech­nung auch Anga­ben zum Brenn­stoff­mix sowie zu den Abga­ben und Steu­ern ent­hal­ten. Eben­falls wird ein Ver­gleich zu den Heiz­kos­ten aus dem Vor­jahr sowie ein Über­blick zum Durch­schnitts­ver­brauch ver­langt. „Die Bewoh­ner erhal­ten die­se Infor­ma­tio­nen per Brief oder E‑Mail“, weiß Fre­de­rik Holtrup.

Ver­mie­ter, die es von Anfang an kor­rekt machen wol­len, sind also bei Fre­de­rik Hol­trup und sei­nem Team an der Hors­ter Stra­ße 52 in Wer­ne genau rich­tig. Wer möch­te, kann auch den vol­len Ser­vice in Anspruch neh­men. Dann küm­mert sich der Exper­te auch um die kom­plet­te Buch­hal­tung ein­schließ­lich Mahn­ver­fah­ren sowie die Ver­mie­tungs­for­ma­li­tä­ten – von der Suche nach neu­en Mie­tern über Woh­nungs­be­sich­ti­gun­gen und Boni­täts­prü­fung bis zur Aus­ge­stal­tung des Mietvertrages.

„Ver­ein­ba­ren Sie ein­fach einen unver­bind­li­chen Ter­min, wir freu­en uns, Sie ken­nen zu ler­nen“, lädt Fre­de­rik Hol­trup zur Kon­takt­auf­nah­me ein. 

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