Werne. Seit Januar 2022 ist eine neue Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft getreten. Danach dürfen nur noch fernablesbare Zähler für Wärme und Warmwasser verbaut werden. Der Mieter muss dann monatlich eine Übersicht zu seinem Verbrauch erhalten. Noch immer herrschen aber Unsicherheiten vor, wie Immobilien-Experte Frederik Holtrup aus Werne berichtet.
„Besonders ältere Vermieter melden sich bei mir, weil sie Fragen zu der neuen Verordnung haben und alles richtig machen wollen“, sagt Holtrup. Er übernimmt im Rahmen seiner Miethausverwaltung die Erstellung der Heiz- und Betriebskostenabrechnung – rechtskonform und nach den aktuellen Richtlinien und Verordnungen.
Denn das neue Gesetz sieht auch zusätzliche Pflichten seitens der Vermieter/innen vor. Sind die fernablesbaren Zähler montiert, dann müssen die Eigentümer alle Bewohner monatlich über ihren Verbrauch informieren. Ziel sei es, die Mieter anzuhalten, bewusster mit dem Verbrauch umzugehen und dadurch Energie zu sparen.
Neben den Angaben zum Verbrauch muss die Heizkostenabrechnung auch Angaben zum Brennstoffmix sowie zu den Abgaben und Steuern enthalten. Ebenfalls wird ein Vergleich zu den Heizkosten aus dem Vorjahr sowie ein Überblick zum Durchschnittsverbrauch verlangt. „Die Bewohner erhalten diese Informationen per Brief oder E-Mail“, weiß Frederik Holtrup.
Vermieter, die es von Anfang an korrekt machen wollen, sind also bei Frederik Holtrup und seinem Team an der Horster Straße 52 in Werne genau richtig. Wer möchte, kann auch den vollen Service in Anspruch nehmen. Dann kümmert sich der Experte auch um die komplette Buchhaltung einschließlich Mahnverfahren sowie die Vermietungsformalitäten – von der Suche nach neuen Mietern über Wohnungsbesichtigungen und Bonitätsprüfung bis zur Ausgestaltung des Mietvertrages.
„Vereinbaren Sie einfach einen unverbindlichen Termin, wir freuen uns, Sie kennen zu lernen“, lädt Frederik Holtrup zur Kontaktaufnahme ein.