Donnerstag, November 21, 2024

Gebühren für Rettungsdienst klettern deutlich nach oben

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Werne. Mehr Einsätze, veränderte Vorhaltezeiten, mehr Fahrzeuge und mehr Personal für den Rettungsdienst in der Stadt Werne: Perspektivisch muss folglich auch über den Raumbedarf der Rettungswache nachgedacht werden.

„Die Rettungswache platzt aus allen Nähten“, sagte Dezernentin Kordula Mertens, als das Thema am Mittwoch, 20. November 2024, im Ausschuss für Soziales, öffentliche Ordnung, Integration und Inklusion beraten und schließlich einstimmig beschlossen wurde.

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Mit der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans wurde für das Jahr 2025 jetzt der Gebührenhaushalt für den Rettungsdienst neu erstellt. Im Vergleich zur vorherigen Kalkulation aus dem Jahr 2022 steigen die neuen Gebührensätze deutlich. Träger des Rettungsdienstes ist der Kreis Unna.

Für die Benutzung ihrer gemeindlichen Einrichtungen und Anlagen muss die Stadt Werne kostendeckende Gebühren erheben. Das ist der Vorschlag der Verwaltung:

Krankentransporteinsatz: bisher 594,47 Euro – neu 915,90 Euro

Rettungseinsatz: bisher 512,59 Euro – neu 830,28 Euro

Notarzteinsatz: bisher 836,38 Euro – neu 1.489,33 Euro

Bei der Erarbeitung folgt die Verwaltung den im Jahr 2022 erarbeiteten Grundsätzen zwischen der Stadt Werne, dem Kreis Unna und der Kommunal Agentur NRW. Auf diesem Wege sollen die Verhandlungen mit den Krankenkassen als Kostenträger möglichst effizient gestaltet werden, heißt es dazu in der Verwaltungsvorlage.

Bedarfsplan zeigt Veränderungen bei Personal, Fahrzeugen und Räumlichkeiten auf

Es gibt eine Reihe von Veränderungen, die der Einsatzentwicklung des Rettungsdienstes geschuldet sind. Die beiden Rettungstransportwagen RTW 1 und 2 sind an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr verfügbar (Rettungsmittel-Wochenstunden: je 168). Neu hinzu kommt zudem der RTW 3: Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr, Samstag von 7 bis 19 Uhr und Sonntag/Feiertag von 7 bis 19 Uhr (Rettungsmittel-Wochenstunden: 84). Dafür habe man ein neuwertiges gebrauchtes Fahrzeug angeschafft, berichtete Mertens. Das Notartfahrzeug (NEF) ist ebenfalls 7/24 vorzuhalten.

Als Reserve muss zudem ein Altfahrzeug aus dem Bestand der Stadt Werne vorgehalten werden, es steht zur Zeit im alten Feuerwehrgerätehaus in Stockum zusammen mit einem zweiten „alten“ Fahrzeug, dass im Rahmen einer Versteigerung verkauft werden soll.

Laut Bedarfsplan muss Werne ein Notarztfahrzeug als Reserve vorhalten. Im Zuge der Ersatzbeschaffung des jetzigen NEF werde spätestens 2026 der bisherige Wagen als weiteres Reservefahrzeug (neben dem RTW) in Werne platziert und bei Bedarf in Einsatz kommen (statt wie sonst verkauft), wird in der Vorlage erläutert.

Auch beim Personal wächst folglich der Bedarf. Zum 1. Januar und zum 1. April 2025 werden zwei neue Kräfte eingestellt, informierte die Dezernentin. Ebenfalls müsse ein neuer Schichtplan erarbeitet und räumliche Lösungen gefunden werden. Das Hauptproblem sei am Rettungsdienststandort die Garage. Mit dem Thema müsse man sich beschäftigen und sei in Gespräch mit dem Kommunalbetrieb (KBW). „Es stehen teure Entscheidungen an“, hieß es.

„Wir haben einen Kostensteigerung von fast 40 Prozent“, bezifferte Stephan Elsner für die Kämmerei in der Sitzung den Anstieg auf 4,3 Millionen Euro.

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