Samstag, September 30, 2023
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Initiative Radverkehr regt Tempo 30 und Abkehr von Radwegepflicht an

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Werne. Vier Anfragen der Initiative Rad, gebündelt in einem Tagesordnungspunkt, hatte der Ausschuss für Umwelt Mobilität und Klimaschutz am Mittwoch (23. November 2022) auf dem Tisch.

Für die Initiative Radverkehr (IR) hatte sich Holger Bergemann zu Wort gemeldet, um Verbesserungen für Radfahrer/innen zu erreichen. Alle vier Punkte rankten sich um Anregungen und geeignete Maßnahmen, den Radverkehr in der Lippestadt zu verbessern.

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In Teil 1 stellt WERNEplus die ersten zwei Punkte vor.

Formale Kritik merkte zu Beginn Benedikt Lange (FDP) an. „Über eine Anfrage können wir nur beraten, aber nicht abstimmen“, wandte er sich an den Vorsitzenden Maximilian Falkenberg (Bd.´90/ Die Grünen). Dieser berief sich auf die Auskunft von Sven Henning (Verwaltungsservice), dass laut Gemeindeordnung eine Abstimmung möglich sei. Nach einigem Hin und Her einigte man sich darauf, über die Stellungnahmen des Gremiums zu den vier Punkten abzustimmen.

Punkt 1: Beitritt der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“. Diese Initiative setze sich beim Bund dafür ein, dass Kommunen rechtlich abgesichert Tempo 30 innerorts anordnen können, auch wenn die Straßenbaulast nicht in deren Hand liege, so die IR. In der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass wichtige Straßen wie z.B. die Penningrode und Ovelgönne, die Capeller Straße oder die Stockumer Straße aufgrund von Formalitäten nicht geschützt werden könnten.

Im Ausschuss fand sich kaum Unterstützung für ein generelles Tempo 30 innerhalb der Stadt. Als Antwort auf einen Bürgerantrag hatte die Verwaltung bereits Ende September festgestellt, dass ein Tempo 30 auf allen Straßen nicht geraten sei. Dem schloss man sich mehrheitlich an.

Bürgermeister Lothar Christ hatte die Tempo-Beschränkung unter anderem mit dem Argument abgelehnt, dies beeinträchtige die Einsätze von Feuerwehr, Polizei und Rettung, weil sich so die Zeiten bis zum Eintreffen am Einsatzort verlängern würden. Dennoch solle man dort, wo es sinnvoll sei, weitere Straßen mit Tempo 30 ausstatten, hieß es sinngemäß.

Überall dort, wo es sinnvoll ist, sollten Tempo 30-Zonen entstehen. Foto: Wagner

Punkt 2: Mehr Platz für den Radverkehr: Radwegebenutzungspflicht als Ausnahme. Die Pflicht für den Radverkehr, die Radwege zu benutzen, soll im Sinne einer umweltfreundlichen Mobilität nur noch als Ausnahme gelten und mehr Platz für Rad- und Fußverkehr geschaffen werden.

„Ziel ist es, Straßen zunehmend für den Radverkehr freizugeben und schnelleren Radfahrenden sowie Lastenrädern mehr Platz zu geben und somit die oftmals sanierungsbedürftigen und zu schmalen Radwege zu entlasten“, begründet die IR. Ferner möge die Verwaltung Vorschläge entwickeln, um in der Bevölkerung und bei Berufskraftfahrern die Kenntnis rund um die Radwege-Pflicht beziehungsweise den Verzicht darauf zu verbessern.

„Bislang wurde in Werne die Radwegebenutzungspflicht nahezu flächendeckend von der Verwaltung festgelegt. Ausnahmen wurden restriktiv gehandhabt. Diese Praxis soll zugunsten von mehr Platz für den Radverkehr zurückgefahren werden. Dennoch sei klar, dass die Aufhebung der Pflicht eine grundsätzliche Überplanung der Verkehrssituation nicht ersetzen könne, lautet die Einschätzung der IR.

Die Kommunen hätten Angst vor den Folgen, sprich vor Unfällen, hieß es im Ausschuss mit Blick auf die Sicherheit. Die Stadt Werne solle vielmehr einen Modellversuch der Stadt Münster über 24 Monate abwarten und Lehren daraus ziehen. Die Trennung von Rad- und Autoverkehr sinnvoll und notwendig. Im Sinne der Fraktionen positionierte sich Jürgen Regener (CDU) für „Sicherheit und Radwege“. Adrian Kersting, Abteilungsleiter Straßen und Verkehr, informierte, dass die Pflicht zur Benutzung der Radwege bei Tempo 30 aufgehoben ist.

Mit den Punkten 3 und 4 beschäftigt sich WERNEplus am heutigen Nachmittag.

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