Mittwoch, März 22, 2023

Ordnungsamt: Kontaktverbot-Verstöße auf Platz 1

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Wer­ne. Der Außen­dienst des Ord­nungs­am­tes hat seit Beginn der Coro­na-Ein­schrän­kun­gen Mit­te März ver­gan­ge­nen Jah­res durch Kon­trol­len über 60 Ver­fah­ren wegen Ver­stö­ßen gegen die Coro­na-Schutz­ver­ord­nung eingeleitet.

Laut der aktu­el­len Zah­len, die bis Mit­te Dezem­ber 2020 ermit­telt sind, wur­den 41 der ein­ge­lei­te­ten Ver­fah­ren mitt­ler­wei­le abge­schlos­sen. Die Sta­tis­tik des Ord­nungs­am­tes ist dabei in drei Berei­che unter­teilt: die Nicht­ein­hal­tung des Kon­takt­ver­bots, die Nicht­ein­hal­tung beim Tra­gen von Mund- und Nase­mas­ken sowie die Nicht­ein­hal­tung der Hygie­ne­re­geln. 12.100 Euro sind aus die­sen Ver­fah­ren im ver­gan­ge­nen Jahr bereits in den Haus­halt der Stadt geflossen.

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Kla­rer Spit­zen­rei­ter der geahn­de­ten Ver­ge­hen sind nach Infor­ma­ti­on von Ord­nungs­amts­lei­te­rin Kor­du­la Mer­tens Ver­stö­ße im Zusam­men­hang mit dem Kon­takt­ver­bot. „Von den 41 Ver­fah­ren haben 33 mit dem Kon­takt­ver­bot zu tun gehabt“, rech­net Mer­tens vor. Vor allen Din­gen Schul­hö­fe und Spiel­plät­ze wer­den als Treff­punk­te genutzt, dem­entspre­chend häu­fi­ger wird in die­sen Berei­chen kon­trol­liert. Gera­de hier gebe es aber auch etli­che Fäl­le, die nicht auf­ge­schrie­ben wer­den konn­ten, weil sich die Mit­glie­der der ertapp­ten Grup­pe beim Anblick der Mit­ar­bei­ter des Ord­nungs­am­tes oder der Poli­zei schnell in alle Him­mels­rich­tun­gen ent­fernt hät­ten, berich­tet Mertens. 

Lau­fen­de Ver­fah­ren aus dem ver­gan­ge­nen Jahr gibt es nach aktu­el­lem Stand noch 20. „Da geht es noch um Anhö­run­gen, Unein­sich­tig­keit oder Rechts­an­wäl­te“, sagt Mer­tens. Wenn die­se Ver­fah­ren abge­schlos­sen sind, flie­ßen wei­te­re 6.200 Euro in die Stadt­kas­se. Sechs wei­te­re Ver­fah­ren sind vom Ord­nungs­amt nach dem vor­lie­gen­den Stand noch einzuleiten.

Ord­nungs­amts-Lei­te­rin lobt die Bevölkerung

„Ins­ge­samt gese­hen hal­ten sich die Wer­ner Bür­ger wun­der­bar an die Coro­na-Regeln. Aus­nah­men gibt es in ers­ter Linie nur dann, wenn sich zu vie­le Men­schen in der Öffent­lich­keit tref­fen“, fasst Mer­tens die bis­he­ri­gen Ergeb­nis­se bei Ver­stö­ßen gegen die Coro­na-Schutz­ver­ord­nung zusam­men. Mas­ken­ver­wei­ge­rer scheint es dem­nach in Wer­ne kaum zu geben. Das sieht bei­spiels­wei­se in der Stadt Kamen ganz anders aus, wo die Nicht­ein­hal­tung der Mas­ken­pflicht bei den buß­gelt­pflich­ti­gen Ver­stö­ßen vorn liegt. „Das ist in Wer­ne kein gro­ßes Pro­blem, denn wenn man die Leu­te anspricht, setz­ten die ihren Mund­schutz auch auf. Ins­ge­samt habe ich den Ein­druck, dass sich die Leu­te sehr gut dar­an hal­ten und sich das Tra­gen der Mas­ke längst ein­ge­spielt hat“, fin­det Mer­tens loben­de Wor­te für den Groß­teil der Bevölkerung. 

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