Freitag, März 31, 2023

Neue Corona-Regeln beim FLVW: 3G erst ab 2.501 Zuschauer

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Wer­ne. Unab­hän­gig von der Inzi­denz ist sowohl für Sportler/innen und Zuschau­en­de bei Frei­luft-Ver­an­stal­tun­gen bis zu 2.500 Per­so­nen kein 3G-Nach­weis erfor­der­lich. Auch die Kon­takt­nach­ver­fol­gung ist nicht mehr vor­ge­schrie­ben. Die­se vom Land NRW fest­ge­leg­te neue Rege­lung im Rah­men der Cororo­naschutz­ver­ord­nung (Coro­naSch­VO) gilt seit Frei­tag, 20. August, bis ein­schließ­lich zum 17. Sep­tem­ber 2021. Dar­auf reagier­te auch der Fuß­ball- und Leicht­ath­le­tik-Ver­band West­fa­len (FLVW).

„Ich bin wirk­lich zuver­sicht­lich, dass die Sai­son 2021/2022 mit einer sport­li­chen Wer­tung abge­schlos­sen wer­den kann. Die Bedin­gun­gen haben sich ein­fach geän­dert“, sagt Man­fred Schnie­ders, Vize­prä­si­dent Ama­teur­fuß­ball im Fuß­ball- und Leicht­ah­le­tik-Ver­band West­fa­len (FLVW). 

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Die neu­en Bestim­mun­gen unter­schei­den nur noch zwi­schen Sport in Innen­räu­men und Sport im Außen­be­reich. Erst ab 2.501 Per­so­nen wird der Zugang auf Geimpf­te, Gene­se­ne und Getes­te­te beschränkt. Auch in geschlos­se­nen Räu­men greift die 3G-Regel. Bei der Nut­zung von Duschen und Umklei­den muss sicher­ge­stellt sein, dass die Räu­me aus­rei­chend gelüf­tet und ent­spre­chend des­in­fi­ziert wer­den. Weil schul­pflich­ti­ge Kin­der und Jugend­li­che wöchent­lich mehr­fach in der Schu­le getes­tet wer­den, genügt bei ihnen die Vor­la­ge des Schü­ler­aus­wei­ses als 3G-Nachweis. 

Für die Kon­trol­le, ob Coro­na-Regeln ein­ge­hal­ten wer­den, ist die Kom­mu­ne zustän­dig. Für die Ein­hal­tung der Regeln ist der ver­ant­wort­lich, der das Haus­recht hat. 

Mit gro­ßer Erleich­te­rung reagie­ren die Ver­ant­wort­li­chen des Wer­ner SC auf die neue Ver­ord­nung. „Das ver­ein­facht die Durch­füh­rung von Sport­ver­an­stal­tun­gen enorm“, freut sich WSC-Jugend­fuß­ball-Chef Ralf Cra­mer. Vor allem mit Blick auf das Heim­spiel des Wer­ner SC zum Sai­son­start am 29. August ent­spannt sich die Lage. „Ein­lass­kon­trol­le und Kon­takt­nach­ver­fol­gung ent­fal­len, das ent­las­tet uns bei der Organisation.“ 

Die neue Coro­naschutz­ver­ord­nung gilt zunächst bis zum 17. Sep­tem­ber. Inso­fern ist nicht abzu­se­hen, ob und wie im Herbst ent­spre­chen­de Ver­schär­fun­gen in der Coro­naSch­VO folgen. 

„Sicher ist: Geimpf­te Spie­le­rin­nen und Spie­ler tra­gen wesent­lich zu einer Nor­ma­li­sie­rung des All­tags und damit auch des Spiel­be­triebs bei“, appel­liert FLVW-Prä­si­dent Gun­dolf Wala­schew­ski an die Ver­bands­mit­glie­der. „Wir haben es selbst in der Hand, ob eine Sai­son im Fuß­ball zu Ende gespielt wer­den kann oder nicht. Jede geimpf­te Per­son trägt zur Ein­däm­mung des Virus bei und ermög­licht uns allen die Rück­kehr in den Fuß­ball, wie wir ihn ken­nen und lie­ben. Und zwar mit Jubel und Emo­tio­nen, Kampf­geist und Schweiß, Zuschau­ern auf den Tri­bü­nen und in der Kreis­li­ga an der Bratwurstbude.“ 

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