Freitag, März 31, 2023

Bundestagswahl: Vorbereitungen laufen auf vollen Touren

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Wer­ne. Ziem­lich genau ein Jahr nach den Kom­mu­nal­wah­len in NRW steht für die Wer­ner Bürger/innen am 26. Sep­tem­ber nun die Bun­des­tags­wahl an. Und wäh­rend die Par­tei­en ihr Rin­gen um die Wäh­ler­stim­men inten­si­vie­ren, sind im Stadt­haus die Vor­be­rei­tun­gen für den Wahl­gang ange­lau­fen, berich­te­ten Sven Hen­ning und Mar­cel Rös­ch­mann von der Abtei­lung Ver­wal­tungs­ser­vice gegen­über WERN­Eplus. Die Coro­na-Pan­de­mie wird auch bei der Durch­füh­rung die­ser Wahl eine Rol­le spielen.

Offi­zi­el­ler Stich­tag für die Auf­stel­lung des Wer­ner Wäh­ler­ver­zeich­nis­ses ist der 15. August. In der Lis­te wer­den alle Wahl­be­rech­tig­ten erfasst. In Wer­ne wahl­be­rech­tigt sind Deut­sche ab 18 Jah­re, die am Stich­tag in Wer­ne woh­nen und zuvor min­des­tens drei Mona­te in Deutsch­land ansäs­sig waren, schil­der­te Rös­ch­mann die Vor­ga­ben. Die Zahl der Wahl­be­rech­tig­ten wer­de bei rund 24.500 Wer­ner Bürger/innen liegen.

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Brief­wahl immer beliebter

Brief­wahl­un­ter­la­gen für eine beque­me Abstim­mung zuhau­se kön­nen schon ab Mon­tag, 16. August, online auf der Start­sei­te der Wer­ne-Home­page bean­tragt wer­den. Die Unter­la­gen wer­den dann an die Adres­se des Antrags­stel­lers oder auf Wunsch auch an den Urlaubs­ort gesen­det. Die Zustel­lung der Wahl­be­nach­rich­ti­gun­gen erfol­ge vom 16. August und bis 5. Sep­tem­ber, sag­te Hen­ning fer­ner zum Ablauf. Wie gehabt über­neh­me die Post die Zustel­lung. Ange­sichts zahl­rei­cher Nach­sen­dun­gen in die vom Hoch­was­ser im Juli schwer betrof­fe­nen Gebie­te kön­ne es hier aber mög­li­cher­wei­se zu Ver­zö­ge­run­gen kom­men, schloss er nicht aus.

Die Lie­fe­rung der Stimm­zet­tel sei vom beauf­trag­ten Her­stel­ler für den 12. August zuge­sagt, sodass auch früh­zei­tig bean­trag­te Brief­wahl­un­ter­la­gen umge­hend ver­schickt wer­den kön­nen. Man habe auch schon Anträ­ge per Mail bekom­men, hieß es.

Das Brief­wahl­bü­ro im Foy­er des Stadt­hau­ses wer­de am 19. oder 20. August geöff­net. Dann kön­ne man direkt vor Ort von der Brief­wahl Gebrauch machen oder aber die bereits aus­ge­füll­ten Unter­la­gen in den Brief­kas­ten des Stadt­hau­ses ein­wer­fen. Bei der Abstim­mung im Brief­wahl­bü­ro müs­sen Wahl­be­nach­rich­ti­gung und Per­so­nal­aus­weis vor­ge­legt wer­den, erin­ner­te Mar­cel Rös­ch­mann dar­an, die not­wen­di­gen Doku­men­te mitzubringen.

Die Mög­lich­keit, ein­fach von zuhau­se aus zu wäh­len, erfreue sich schon seit Jah­ren wach­sen­der Beliebt­heit bei den Wähler/innen. Bei der Kom­mu­nal­wahl 2020 waren es schon 50 Pro­zent der Wäh­ler, die sich dafür ent­schie­den haben. Auch dies­mal dürf­te es wie­der­um eine Stei­ge­rung des Brief­wahl-Anteils geben, schätzt man im Wahl­amt ein.

Wie schon im Vor­jahr hat die Coro­na-Pan­de­mie Aus­wir­kun­gen auf die Durch­füh­rung der Wahl. Aktu­ell sei noch nicht abzu­se­hen, ob für die Brief­wahl im Foy­er eine (Teil-)Öffnung des Stadt­hau­ses mög­lich sei oder ob ein Ter­min ver­ein­bart wer­den müs­se. Das kön­ne man der­zeit noch nicht ent­schei­den, weil es von der wei­te­ren Ent­wick­lung der Pan­de­mie abhän­ge, erläu­ter­te Henning.

Für die Kom­mu­nal­wahl 2020 hat­te man eini­ge Wahl­lo­ka­le an ande­ren Stand­or­ten als zuvor ein­ge­rich­tet, um die Wah­len unter Ein­hal­tung aller Abstands- und Hygie­ne­re­geln ein­hal­ten zu kön­nen. Dies wer­de auch bei der Bun­des­tags­wahl noch ein­mal so sein.

Erfolg­rei­ches Bür­ger­be­geh­ren: Folgt nun ein Bürgerentscheid?

Neben den Wahl­vor­be­rei­tun­gen für den 26. Sep­tem­ber haben Hen­ning und Rös­ch­mann aktu­ell auch die Über­prü­fung der Unter­schrif­ten­lis­ten des Bür­ger­be­geh­rens gegen das Gewer­be- und Indus­trie­ge­biet Nord­lip­pe­stra­ße auf dem Schreib­tisch. Dies sei fast abge­schlos­sen. Es habe ver­gli­chen mit dem Bür­ger­be­geh­ren zum Sole­bad eine grö­ße­re Zahl an Mehr­fa­ch­un­ter­schrif­ten gege­ben, die man abge­zo­gen habe. Den­noch sei­en auf jeden Fall genü­gend Unter­schrif­ten zusam­men, bestä­tig­te Henning.

Soll­te der Rat der Stadt Wer­ne in sei­ner Sit­zung am 29. Sep­tem­ber die Auf­stel­lungs­be­schlüs­se zur Ent­wick­lung des Gewer­be- und Indus­trie­ge­bie­tes nicht zurück­neh­men, käme es zu einem Bür­ger­ent­scheid und somit zu einem zwei­ten Wahl­ter­min. Vor­aus­sicht­lich an einem Ter­min im Dezem­ber hät­ten die Wer­ner Bürger/innen dann erneut die Mög­lich­keit zur demo­kra­ti­schen Mitbestimmung. 

Eine Kopp­lung mit der Bun­des­tags­wahl sei auf­grund der ein­zu­hal­ten­den Fris­ten für die Ent­schei­dung der Lokal­po­li­tik nicht mög­lich gewe­sen. Kommt es zu dem Bür­ger­ent­scheid, wird für das Votum ein Abstim­mungs­buch erstellt, in dem die Stand­punk­te, Par­tei­en­po­si­tio­nen und Infor­ma­tio­nen zum Wahl-Pro­ze­de­re zusam­men­ge­fasst werden.

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