Werne. Ziemlich genau ein Jahr nach den Kommunalwahlen in NRW steht für die Werner Bürger/innen am 26. September nun die Bundestagswahl an. Und während die Parteien ihr Ringen um die Wählerstimmen intensivieren, sind im Stadthaus die Vorbereitungen für den Wahlgang angelaufen, berichteten Sven Henning und Marcel Röschmann von der Abteilung Verwaltungsservice gegenüber WERNEplus. Die Corona-Pandemie wird auch bei der Durchführung dieser Wahl eine Rolle spielen.
Offizieller Stichtag für die Aufstellung des Werner Wählerverzeichnisses ist der 15. August. In der Liste werden alle Wahlberechtigten erfasst. In Werne wahlberechtigt sind Deutsche ab 18 Jahre, die am Stichtag in Werne wohnen und zuvor mindestens drei Monate in Deutschland ansässig waren, schilderte Röschmann die Vorgaben. Die Zahl der Wahlberechtigten werde bei rund 24.500 Werner Bürger/innen liegen.
Briefwahl immer beliebter
Briefwahlunterlagen für eine bequeme Abstimmung zuhause können schon ab Montag, 16. August, online auf der Startseite der Werne-Homepage beantragt werden. Die Unterlagen werden dann an die Adresse des Antragsstellers oder auf Wunsch auch an den Urlaubsort gesendet. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen erfolge vom 16. August und bis 5. September, sagte Henning ferner zum Ablauf. Wie gehabt übernehme die Post die Zustellung. Angesichts zahlreicher Nachsendungen in die vom Hochwasser im Juli schwer betroffenen Gebiete könne es hier aber möglicherweise zu Verzögerungen kommen, schloss er nicht aus.
Die Lieferung der Stimmzettel sei vom beauftragten Hersteller für den 12. August zugesagt, sodass auch frühzeitig beantragte Briefwahlunterlagen umgehend verschickt werden können. Man habe auch schon Anträge per Mail bekommen, hieß es.
Das Briefwahlbüro im Foyer des Stadthauses werde am 19. oder 20. August geöffnet. Dann könne man direkt vor Ort von der Briefwahl Gebrauch machen oder aber die bereits ausgefüllten Unterlagen in den Briefkasten des Stadthauses einwerfen. Bei der Abstimmung im Briefwahlbüro müssen Wahlbenachrichtigung und Personalausweis vorgelegt werden, erinnerte Marcel Röschmann daran, die notwendigen Dokumente mitzubringen.
Die Möglichkeit, einfach von zuhause aus zu wählen, erfreue sich schon seit Jahren wachsender Beliebtheit bei den Wähler/innen. Bei der Kommunalwahl 2020 waren es schon 50 Prozent der Wähler, die sich dafür entschieden haben. Auch diesmal dürfte es wiederum eine Steigerung des Briefwahl-Anteils geben, schätzt man im Wahlamt ein.
Wie schon im Vorjahr hat die Corona-Pandemie Auswirkungen auf die Durchführung der Wahl. Aktuell sei noch nicht abzusehen, ob für die Briefwahl im Foyer eine (Teil-)Öffnung des Stadthauses möglich sei oder ob ein Termin vereinbart werden müsse. Das könne man derzeit noch nicht entscheiden, weil es von der weiteren Entwicklung der Pandemie abhänge, erläuterte Henning.
Für die Kommunalwahl 2020 hatte man einige Wahllokale an anderen Standorten als zuvor eingerichtet, um die Wahlen unter Einhaltung aller Abstands- und Hygieneregeln einhalten zu können. Dies werde auch bei der Bundestagswahl noch einmal so sein.
Erfolgreiches Bürgerbegehren: Folgt nun ein Bürgerentscheid?
Neben den Wahlvorbereitungen für den 26. September haben Henning und Röschmann aktuell auch die Überprüfung der Unterschriftenlisten des Bürgerbegehrens gegen das Gewerbe- und Industriegebiet Nordlippestraße auf dem Schreibtisch. Dies sei fast abgeschlossen. Es habe verglichen mit dem Bürgerbegehren zum Solebad eine größere Zahl an Mehrfachunterschriften gegeben, die man abgezogen habe. Dennoch seien auf jeden Fall genügend Unterschriften zusammen, bestätigte Henning.
Sollte der Rat der Stadt Werne in seiner Sitzung am 29. September die Aufstellungsbeschlüsse zur Entwicklung des Gewerbe- und Industriegebietes nicht zurücknehmen, käme es zu einem Bürgerentscheid und somit zu einem zweiten Wahltermin. Voraussichtlich an einem Termin im Dezember hätten die Werner Bürger/innen dann erneut die Möglichkeit zur demokratischen Mitbestimmung.
Eine Kopplung mit der Bundestagswahl sei aufgrund der einzuhaltenden Fristen für die Entscheidung der Lokalpolitik nicht möglich gewesen. Kommt es zu dem Bürgerentscheid, wird für das Votum ein Abstimmungsbuch erstellt, in dem die Standpunkte, Parteienpositionen und Informationen zum Wahl-Prozedere zusammengefasst werden.