Donnerstag, März 30, 2023

Der Fußball ruht beim Werner SC

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Kreis Unna/Werne. Der Fuß­ball- und Leicht­ath­le­tik-Ver­band West­fa­len (FLVW) hat zusam­men mit dem FLVW-Kreis Unna/Hamm und sei­nen spiel­lei­ten­den Stel­len eine ein­heit­li­che Rege­lung zum Fuß­ball­spiel­be­trieb bis zum 25. Okto­ber getrof­fen. Dem­nach wer­den alle Par­tien von Mann­schaf­ten aus dem poli­ti­schen Kreis Unna abge­setzt. Hin­ter­grund ist die All­ge­mein­ver­fü­gung der Kreis­ver­wal­tung, wonach in der Kon­takt­sport­art Fuß­ball der Spiel- und Wett­be­werbs­be­trieb unter­sagt ist. Die Ver­ei­ne sind am Don­ners­tag (15. Okto­ber) von den FLVW-Vize­prä­si­den­ten Man­fred Schnie­ders (Ama­teur­fuß­ball) und Hol­ger Bel­ling­hoff (Jugend) über das Vor­ge­hen infor­miert worden.

Die Spiel­lei­ten­den Stel­len wer­den auf­ge­for­dert, die Pflicht­spie­le der Ver­ei­ne des poli­ti­schen Krei­ses Unna – unab­hän­gig ob als Heim- oder Aus­wärts­spiel – bis ein­schließ­lich 25. Okto­ber 2020 abzu­set­zen. Dies gilt sowohl für den kreis­li­chen als auch über­kreis­li­chen Spielbetrieb.

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Das ist beson­ders bedeut­sam für den Lan­des­li­gis­ten Wer­ner SC 2000, der dem Kreis Müns­ter ange­hört. Das Heim­spiel am kom­men­den Sonn­tag gegen Bockum-Hövel ist daher eben­so abge­sagt wie die Aus­wärts­par­tie eine Woche spä­ter bei der SG Bor­ken. „Wir hat­ten schon im Vor­feld ganz klar gesagt, dass wir nicht spie­len. Die Sicher­heit geht vor”, posi­tio­nier­te sich WSC-Fuß­ball­chef Tho­mas Over­mann ganz klar. Ein Heim­recht­tausch oder bis ges­tern noch zuge­las­se­nes Trai­ning in Süd­kir­chen – also im Kreis Coes­feld – kamen für den Vor­stand nicht infra­ge. Die vom Ver­band nun gebrach­te Klar­heit begrüßt Over­mann. „Wir zie­hen das jetzt bis zum 25. Okto­ber durch und hof­fen, dass wir dann wie­der spie­len dür­fen.” Mit vier Sie­gen in Serie hat­te der WSC der­zeit einen Lauf und grüßt von der Tabel­len­spit­ze – bis zur coro­na-erzwun­ge­nen Pause.

Der Trai­nings­be­trieb ist aus­schließ­lich unter Ein­hal­tung der Abstands­re­ge­lung (Social-Distance-Trai­ning) zuläs­sig. Ein Trai­nings­be­trieb auf Sport­an­la­gen benach­bar­ter Kreise/Städte ist unter­sagt, heißt es wei­ter in der Mit­tei­lung des Ver­ban­des. „Wir machen gar nichts, auch kein Trai­ni­ing mit Abstand”, stellt Tho­mas Over­mann klar.

Soll­te die oben genann­te All­ge­mein­ver­fü­gung (beson­de­re zum Kon­takt­sport Fuß­ball) nicht über den 25. Okto­ber 2020 hin­aus ver­län­gert wer­den, sind die Ver­ei­ne ver­pflich­tet, ab dem 31. Okto­ber 2020 wie­der am Spiel­be­trieb teilzunehmen.

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