Montag, März 20, 2023

Fußball-Saison im Amateurbereich geht weiter – mit Einschränkungen

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Westfalen/Werne. In einer Video­kon­fe­renz hat das Prä­si­di­um des Fuß­ball- und Leicht­ath­le­tik-Ver­ban­des West­fa­len (FLVW) zusam­men mit den Kreis­vor­sit­zen­den ent­schie­den, die Sai­son im Ama­teur­fuß­ball wie geplant fortzusetzen. 

Die neue Coro­naschutz­ver­ord­nung des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len (NRW), die am 24. Novem­ber in Kraft getre­ten ist, las­se dies unter Wah­rung der 2G-Regel zu, heißt es in einer Pres­se­mit­tei­lung des Verbandes.

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Im Jugend­fuß­ball gilt dies auch für die Alters­klas­sen G- bis ein­schließ­lich C‑Jugend. Die Ligen­spie­le der B- und A‑Junioren sowie B‑Juniorinnen wer­den bis zum 31. Dezem­ber 2021 dage­gen aus­ge­setzt. Der Trai­nings- und gege­be­nen­falls Freund­schafts­spiel­be­trieb kann unter Wah­rung der 2G-Regel fort­ge­setzt wer­den und soll ins­be­son­de­re Mann­schaf­ten mit einer guten Impf­quo­te nicht ein­schrän­ken. Im bei­der­sei­ti­gen Ein­ver­neh­men kön­nen auch geplan­te Pflicht­spie­le zur Aus­tra­gung kom­men. Dar­auf hat sich der Ver­bands-Jugend-Aus­schuss ver­stän­digt und trägt damit dem Umstand Rech­nung, dass für die­se Alters­grup­pen erst zu einem wesent­lich spä­te­ren Zeit­punkt auf Grund­la­ge der STI­KO-Emp­feh­lung eine Imp­fung mög­lich war.

Auch die west­fä­li­sche Leicht­ath­le­tik wird ihren Trai­nings- und Wett­kampf­be­trieb ange­passt an die neu­en Rege­lun­gen wei­ter aufrechterhalten.

„Nach Abwä­gung der Mög­lich­kei­ten haben wir uns dazu ent­schie­den, den geimpf­ten Spie­le­rin­nen und Spie­lern wei­ter die Mög­lich­keit zu geben, ihrem Sport nach­zu­ge­hen“, sagt FLVW-Prä­si­dent Gun­dolf Walaschewski.

„Es ist uns bewusst, wie groß die Her­aus­for­de­rung für die Ver­ei­ne erneut bei der Umset­zung ist, gleich­zei­tig bie­tet es uns allen aber die Mög­lich­keit, die Sai­son fort­zu­set­zen“, ergänzt Man­fred Schnie­ders, im FLVW für den Ama­teur­fuß­ball verantwortlich.

Alle west­fä­li­schen Ver­ei­ne wür­den über den Beschluss sowie die neu­en Rege­lun­gen infor­miert: Die Coro­naschutz­ver­ord­nung (Stand 24.11.2021) sieht Beschrän­kun­gen für den Ama­teur­sport in drei Stu­fen vor: 3G (Teil­nah­me für Geimpf­te, Gene­se­ne und Getes­te­te; aktu­el­ler Schnell­test einer offi­zi­el­len Test­stel­le, nicht älter als 24 Stun­den, bezie­hungs­wei­se PCR-Test, nicht älter als 48 Stun­den), 2G (Zugang nur für Geimpf­te und Gene­se­ne) und 2G+ (Zugang nur für Geimpf­te und Gene­se­ne mit aktu­el­lem Test).

Die Rege­lun­gen für den Ama­teur­sport ste­hen aus­führ­lich auf FLVW.de.

Der Ver­bands-Fuß­ball-Aus­schuss des FLVW wird über eine Anpas­sung der beson­de­ren Coro­na­re­geln gemäß § 47a SpO/WDFV bera­ten. Auch hier­über wird auf FLVW.de berichtet.

Die Coro­naschutz­ver­ord­nung im Wort­laut auf www.land.nrw.de.

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