Werne/Kreis Unna. Wie hoch darf eine faire, ortsübliche Miete sein? Einen Überblick darüber gibt der qualifizierte Mietspiegel. Für acht Städte und Gemeinden hat die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreis Unna die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels übernommen und am 2. Januar 2024 veröffentlicht.
„Die Erstellung eines Mietspiegels ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert und ein Service für alle, die sich über den aktuellen Immobilienmarkt informieren möchten“, sagt Martin Oschinski, Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte. „Mieter, Vermieter aber auch Makler, Projektentwickler und alle Interessierte können die Daten online unter www.kreis-unna.de/mietspiegelrechner abrufen.“
Acht Städte und Gemeinden im Kreisgebiet sind dabei: Bönen, Bergkamen, Fröndenberg/Ruhr, Holzwickede, Kamen, Selm, Unna und Werne.
Dort können sich alle Interessierten entweder die PDF-Datei zum Mietspiegel herunterladen oder mit einer kurzen Abfrage sich die ortsübliche Miete direkt berechnen lassen. Abgefragt werden dabei Faktoren wie Größe, Art und Lage sowie Ausstattung und Modernisierung der Wohnung. Heraus kommen die Unter- und Obergrenzen sowie der Mittelwert der ortsüblichen Miete.
Fragebögen werden verschickt
Damit die Daten aktuell bleiben, wird der Mietspiegel alle zwei Jahre aktualisiert. Dazu erhebt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte schon jetzt Daten von Vermietern. Dazu werden mit den Grundsteuerbescheiden der acht Städten und Gemeinden Fragebögen verschickt.
Eigentümer, die auch Vermieter sind, sind gesetzlich verpflichtet Auskunft über diese Daten zu erteilen, um eine repräsentative Datengrundlage für einen aussagekräftigen Mietspiegel zu schaffen. Die Teilnahme ist online unter www.kreis-unna.de/mietspiegelfragebogen, per E-Mail oder Brief zu erledigen und dauert nur wenige Minuten. PK | PKU