Samstag, April 1, 2023

Erdbeben: Ausländerbehörde richtet Schalter und Infostelle ein

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Kreis Unna. Auf­grund des Erd­be­bens in der Grenz­re­gi­on zur Tür­kei und Syri­en den­ken vie­le Men­schen auch im Kreis Unna dar­über nach, betrof­fe­ne Ange­hö­ri­ge zu sich nach Deutsch­land zu holen. 

Tür­ki­sche und syri­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge, die vom Erd­be­ben betrof­fen sind, benö­ti­gen für eine Ein­rei­se nach Deutsch­land ein gül­ti­ges Visum. Vor­rau­set­zung dafür ist als ers­tes die Ver­pflich­tungs­er­klä­rung der Ein­la­den­den, die die Aus­län­der­be­hör­de aus­stellt. Das Land NRW hat dar­um gebe­ten, die­se Aus­stel­lun­gen zu prio­ri­sie­ren. Das teilt die Kreis-Pres­se­stel­le mit.

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Die Aus­län­der­be­hör­de des Krei­ses Unna kommt dem unver­züg­lich nach und rich­tet ab Mon­tag, 20. Febru­ar, eine Info­stel­le in der Aus­län­der­be­hör­de an der Zechen­stra­ße 49 ein. Dort wer­den Fra­gen zum Antrags­ver­fah­ren beant­wor­tet. Unter­stützt wird die Info­stel­le ab Mitt­woch, 22. Febru­ar, von einem eige­nen Schal­ter, sodass eine noch schnel­le­re Bear­bei­tung von Anlie­gen in dem Zusam­men­hang ohne Ter­min­ver­ein­ba­rung erfol­gen kann.

Zum Ver­fah­ren

Visa wer­den nicht von der Aus­län­der­be­hör­de des Krei­ses Unna aus­ge­stellt. Dafür ist das Aus­wär­ti­ge Amt mit sei­nen Ver­tre­tun­gen im Aus­land zustän­dig. Und das soll jetzt ein­fa­cher gehen, wie das Aus­wär­ti­ge Amt mit­teilt: Das Ange­bot der ver­ein­fach­ten Visa­ver­ga­be rich­tet sich an Per­so­nen, die indi­vi­du­ell vom Erd­be­ben beson­ders betrof­fen sind (es droht Obdach­lo­sig­keit oder bei behand­lungs­be­dürf­ti­gen Ver­let­zun­gen), die Ange­hö­ri­gen 1. oder 2. Gra­des (Ehe­part­ner/-part­ne­rin, Eltern, Kin­der, Groß­el­tern, Enkel­kin­der, Geschwis­ter) von deut­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen oder von einer Per­son mit einem dau­er­haf­ten deut­schen Auf­ent­halts­ti­tel sind. Voll­stän­di­ge Anträ­ge wer­den in den Visum­an­trags­an­nah­me­zen­tren in der Tür­kei entgegengenommen.

Möch­ten in Deutsch­land leben­de Per­so­nen Ver­wandt­schaft aus dem Erd­be­ben­ge­biet zu sich holen, gehört zum voll­stän­di­gen Visum­an­trag auch eine Ver­pflich­tungs­er­klä­rung, mit der sie sich ver­pflich­ten, für alle auf­grund des Auf­ent­hal­tes des Aus­län­ders in Deutsch­land ent­ste­hen­den Kos­ten auf­zu­kom­men. Die­se Ver­pflich­tungs­er­klä­rung wird für den Visum­an­trag benö­tigt. Der Antrag dar­auf wird von den zustän­di­gen Aus­län­der­be­hör­den vor Ort ange­nom­men und ist in der Suche unter www.kreis-unna.de unter „Ver­pflich­tungs­er­klä­rung” schnell zu finden.

Wel­che Unter­la­gen noch für einen Visum­an­trag benö­tigt wer­den und wo die Antrags­an­nah­me­zen­tren in der Tür­kei sind, ist unter www.auswaertiges-amt.de und auf der Web­sei­te des exter­nen Dienst­leis­ters iDA­TA unter idata.com.tr zu finden.

Betrof­fe­ne des Erd­be­bens aus Syri­en müs­sen sich an die Aus­lands­ver­tre­tun­gen in Amman, Bei­rut oder Istan­bul wen­den. Die Bot­schaft in Damas­kus ist wei­ter­hin geschlossen.

Aus­län­der­be­hör­de reagiert

Wer eine Ver­pflich­tungs­er­klä­rung bean­tra­gen möch­te, kann ab Mitt­woch, 22. Febru­ar, ohne Ter­min in die Aus­län­der­be­hör­de an die Zechen­stra­ße kom­men. Ers­te Bera­tun­gen zum Antrag sind bereits ab Mon­tag, 20. Febru­ar, mög­lich. Mit­zu­brin­gen sind der aus­ge­füll­te Antrag und die dar­in auf­ge­führ­ten zusätz­li­chen Dokumente.

Die Aus­län­der­be­hör­de bit­tet zudem die Antrag­stel­len­den, sich soli­da­risch zu ver­hal­ten, damit den Betrof­fe­nen schnell gehol­fen wer­den kann: Anträ­ge, bei denen die Vor­aus­set­zun­gen nicht gege­ben sind, kön­nen nicht ange­nom­men werden.

Visa ver­län­gern

Auch tür­ki­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge, die bereits ein Visum haben und das ver­län­gern möch­ten, kön­nen sich an die Aus­län­der­be­hör­de wen­den. Visa wer­den unkom­pli­ziert zeit­lich befris­tet ver­län­gert, wenn eine Rück­rei­se in das betrof­fe­ne Erd­be­ben­ge­biet nicht mög­lich ist und es kei­ne ander­wei­ti­ge Auf­nah­me­mög­lich­keit in der Tür­kei gibt. PK | PKU

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