Werne. In einem Antrag an die politischen Gremien schlägt die UWW vor, Asylbewerbern nach Paragraph 5 des Asylbewerber-Leistungsgesetztes (AsylbLG) gemeinnützige Arbeiten in Werne anzubieten, schreiben Ratsmitglied Dr. Thomas Gremme und Kay Hirschhäuser (sachkundiger Bürger).
Zur Begründung heißt es: „Das Recht auf Arbeit ist ein grundlegendes Element der Menschenrechte. Es spiegelt die Anerkennung wider, dass jeder Mensch das Recht hat, in Würde zu leben. Das Asylgesetz ermöglicht der Stadt Werne Asylbewerbern dieses Recht anzubieten. So können Asylbewerber sich für ihre Gemeinde und Kommune einsetzen und fühlen sich wertgeschätzt und nicht als Almosenempfänger. Arbeitsgelegenheiten, besonders auch außerhalb der Wohneinrichtungen, sind nicht zuletzt im Interesse der geflüchteten Menschen selbst. Hier bieten sich Chancen für beide Seiten.“
Als ein Symbol der Wertschätzung sollten die Asylbewerber (wie schon in anderen Kommunen praktiziert) demnach eine Abgeltung für vier Stunden tägliche Arbeit, Mitglied im Verband der Freien Wählergemeinschaften NRW pro Stunde 80 Cent, also 64 Euro extra im Monat erhalten. Diese könne dann auf die noch einzuführende Bezahlkarte geladen werden, heißt es weiter.
Als Beispiel fügt die UWW einen Link zu einem Beitrag des Morgenmagazins an.
Auch der Arbeits- und Sozialminister Nordrhein-Westfalens, Karl-Josef Laumann, halte die gemeinnützige Arbeit für Geflüchtete für „eine sinnvolle Aufgabe“, zitiert Gremme den Landesminister. Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten sollten nicht arbeitsberechtigte Flüchtlinge zu gemeinnützigen Tätigkeiten wie Straßenreinigung, Reinigung der Asylunterkünfte, usw. angehalten werden.
„Wir möchten mit diesem Antrag auf keinen Fall einen Arbeitszwang indizieren, der dann zu eventuellen finanziellen Einbußen führen könnte. Das Potenzial in Sachen Integration sollte mit diesem Antrag gehoben werden. Die Möglichkeiten sollten in beiderseitigem Interesse genutzt
werden“, machen die Antragsteller deutlich.