Mittwoch, Dezember 4, 2024

Rückführung des Kommunalbetriebs Werne: Beschluss erneut vertagt

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Werne. Kämmerer Marco Schulze-Beckinghausen wusste nicht genau, wie er anfangen sollte, als der Punkt „Rückführung des Kommunalbetriebs Werne“ am Donnerstag (28. November 2024) auf der Tagesordnung des KBW-Betriebsausschusses stand.

Dass die Vorlage erneut fehlte, deutete auf weitere Schwierigkeiten, nachdem die Verwaltung bereits in der vorangegangenen Sitzung (24. September 2024) um mehr Zeit gebeten hatte. „Ich sage mal, aller guten Dinge sind drei“, sagte Schulze-Beckinghausen schließlich. „Wir wären jetzt seitens der Verwaltung mit der Vorlage soweit.“

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Aufgrund der finanzwirtschaftlichen und steuerlichen Auswirkungen habe sich die Verwaltung aber entschlossen, Dr. Torsten Prasuhn hinzuziehen. Der Wirtschaftsprüfer erarbeitete seit September fünf Gesamtabschlüsse der Geschäftsjahre 2016–2022 für die Ratssitzung in der kommenden Woche. Auf Basis dieser Berichte konnte er die Auswirkungen einer Rückführung des KBW beurteilen, die die Bilanzen betreffen. Aufgrund einer Erkrankung habe er jedoch den Termin für seine Expertise nicht halten können, berichtete Schulze-Beckinghausen.

„Der Bericht liegt nun zwar seit dem späten Montagnachmittag vor, wir konnten ihn aber aufgrund seines Umfangs von sechs Seiten bei unserem derzeitigen Arbeitspensum noch nicht durcharbeiten“, erklärte der Kämmerer. Jedenfalls nicht so, um die Ergebnisse in eine „beratungsreife“ Vorlage einzuarbeiten. Das soll jetzt für den nächsten Sitzungslauf geschehen, das heißt für die nächste Sitzung des KBW am 28. Januar 2025 und den folgenden Haupt- und Finanzausschuss. Abschließend müsse das Thema in den Rat gehen. Denn die Rückführung des KBW in den Kernhaushalt bedürfe einer Ratsentscheidung.

„Verpassen wir da nicht irgendwelche Fristen“, wollte Artur Reichert für die FDP wissen. Seine Partei hatte den Antrag gestellt, im Sinne der Haushaltskonsolidierung eine Rückführung des KBW zu prüfen. Schulze-Beckinghausen warnte vor einem „Schnellschuss“: „Zum 1. Januar 2025 ist eine Auflösung auf keinen Fall zu machen.“ Dabei müsse man unterschiedliche Aspekte berücksichtigen wie die Aufdeckung stiller Reserven und das Umwandlungsgesetz (regelt u.a. die Vermögensübertragungen von gesellschafts-, vereins- oder genossenschaftlichen Rechtsträgern, Anmerkung der Redaktion).

Der Kämmerer verwies – wie schon in der früheren Sitzung – darauf, dass sich andere Kommunen im Kreis für einen derartiges Prozess bis zu zwei Jahre Zeit genommen hätten. Ohnehin, das könne er bereits vorab sagen, sei durch die Auflösung des KBW keine Kostenersparnis im Bereich der Wirtschaftsprüfung zu erwarten. „Wenn wir diesen Betrieb auflösen und sein gesamtes Finanzvolumen wieder in den Kernhaushalt einbringen, haben wir dort ein höheres Bilanzvolumen und einen entsprechend höheren Prüfungsaufwand.“

Reichert hakte nach: „Der KBW sollte ja als GmbH unternehmerisch tätig sein“, also als Wirtschaftsunternehmen nach Kostenstrukturen und Gewinn arbeiten. „Das passiert hier aber nicht“, sagte Reichert. Die Mieten für die öffentlichen Gebäude seien beispielsweise nach zehn Jahren erstmals angepasst worden, das würde kein Unternehmen tun. Schulze-Beckinghausen reagierte prompt: „Wir haben hier keine GmbH, wir haben hier eine eigenbetriebliche Einrichtung, die 2007 gegründet wurde – nach mehr als einem Jahr Planung und Beratung. Wenn man die Wirtschaftlichkeit dieses Unternehmens betrachtet, sollte man die ursprüngliche Intention reflektieren.“

Die Verwaltung habe sich die Historie noch einmal angeschaut. Der Kämmer verwies darauf, dass seinerzeit folgender Aspekt ins Feld geführt worden war: Durch die Überführung von Vermögen aus dem Kernhaushalt in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung werde diese vor dem engen Korsett der Haushaltssicherung geschützt.

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