Werne. Der Betriebszweig Straßen und Verkehr beim Kommunalbetrieb Werne weist darauf hin, dass ab Montag, 4. März 2024, die Frühjahrabfuhr für Strauch- und Astwerk sowie sonstiger kompostierbarer Gartenabfälle anläuft.
Die Grünabfälle sind zum entsprechenden Abfuhrtag bis spätestens morgens 6 Uhr gut sichtbar am Straßenrand bereitzulegen. Nur an den Standorten, an denen die Leerung der Abfalltonnen vorgenommen wird, findet auch die Abfuhr der Grünabfälle statt. Dabei ist zu beachten, dass Verkehrsbehinderungen ausgeschlossen sein müssen.
Das Strauch- und Astwerk muss gebündelt und verschnürt (kein Draht!) bereitgestellt werden. Es darf eine Länge von 1,50 m und eine Stärke von 10 cm nicht überschreiten. Kleinere Abfälle (Laub, Rasen- und/oder Heckenschnitt) können nur in Papiersäcke gefüllt abgeholt werden.,
Die Papiersäcke können im Stadthaus sowie am Wertstoffhof zum Preis von 0,50 Cent pro Sack erworben werden.
Der Kommunalbetrieb weist ausdrücklich darauf hin, dass nur haushaltsübliche Mengen bis maximal ca. 3 cbm Grünschnitt abgefahren werden. Um Verzögerungen bei der Abholung zu vermeiden sind größere Mengen direkt an den Wertstoffhof der Stadt Werne oder dem Wertstoffzentrum Nord (Brückenkamp) in Lünen gegen entsprechendes Entgelt zu den jeweiligen Öffnungszeiten anzuliefern.
Die Abfuhr findet, soweit keine Verzögerungen eintreten, im Bezirk 1 ab Montag, 04. März; im Bezirk 2 ab Dienstag, 05. März; im Bezirk 3 ab Mittwoch, 06. März; im Bezirk 4 ab Donnerstag, 07. März; im Bezirk 5 ab Freitag, 08. März; im Bezirk 6 ab Montag, 11. März; im Bezirk 7 ab Dienstag, 12. März; im Bezirk 8 ab Mittwoch, 13. März; und im Bezirk 9 ab Donnerstag, 14. März statt.
Von dieser Aktion ausgenommen sind die sonst nicht an die Biotonne angeschlossenen Außenbereiche (sog. „Bauernschaften“).
Die Abfuhrtermine und -bezirke sind dem Abfallkalender der Stadt Werne 2024, Seite 3 bzw. Seiten 9 – 11 zu entnehmen.