Werne. Die Stadt Werne plant aus Kapazitätsgründen die Erweiterung der Wiehagenschule an der Stockumer Straße. Dazu ist es notwendig, die vorhandene Turnhalle, die stark sanierungsbedürftig ist, zurückzubauen und eine neue Halle für den Schul- und Vereinssport zu errichten.
Da der jetzige Standort der Wiehagenschule über die Schulerweiterung hinaus keine Entwicklungsperspektiven bietet und auch die Pausenhof-Flächen nicht weiter dezimiert werden sollen, ist der Bau einer Turnhalle inklusive dazugehöriger Stellplätze an der Klöcknerstraße geplant.
Hierzu hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung in seiner Sitzung am 5. September 2023 den einleitenden Beschluss für die 54. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Werne gefasst. Ziel des Verfahrens ist es, die dortige Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Bolzplatz“ im Osten und „Parkanlage“ im Westen in Flächen für den Gemeindebedarf mit der Zweckbestimmung „Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ zu ändern.
Planunterlagen online und im Stadthaus einsehbar
Die Planunterlagen zum Änderungsentwurf des Flächennutzungsplans, die neben der Begründung auch die Fachgutachten enthalten, stehen vom 2. November 2023 bis einschließlich 1. Dezember 2023 im Internet unter folgendem Link zur Verfügung:
https://www.o-sp.de/werne/liste?beteiligung (Beteiligungsportal der Stadt Werne).
Zusätzlich sind die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.bauleitplanung.nrw.de im Internet einsehbar.
Darüber hinaus liegen die Planunterlagen im genannten Zeitraum auch im Stadthaus zur Einsicht aus: Eingangsbereich des 1.OG, Abteilung Stadtentwicklung/ Stadtplanung, Konrad-Adenauer- Platz 1, 59368 Werne (während der Dienststunden der Stadtverwaltung).
Durch diese Auslegung wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen informiert. Zusätzlich besteht im Rahmen dieser Auslegung die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung.
Stellungnahmen zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung können während der Auslegungsfrist online über das oben genannte Beteiligungsportal der Stadt Werne oder per Email an stadtplanung@werne.de abgegeben werden.
Außerdem sind sie aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift möglich (auch von Kindern und Jugendlichen). Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.